Samstag, 28. Dezember 2013

"Da liegt es, das Kindlein..."


...noch immer in seinem Krankenhausbettchen.
Wie das HerzBaumKind damals vor fünf Jahren
braucht auch dieser kleine Junge, der zu uns kommen wird,
noch intensive medizinisch-pflegerische Versorgung.

Damit wir während der ersten Zeit zu Hause darin Unterstützung haben,
verordneten die Ärzte des Krankenhauses "häusliche Krankenpflege",
die von einem Kinderpflegedienst übernommen 
und über die Krankenkasse finanziert werden kann.

Werden kann.

Werden wird?





*

Mittwoch, 25. Dezember 2013

Es begab sich aber zu der Zeit...



Ich bin durch Zufall eben auf den HerzbaumBlog gestoßen 
und habe jetzt doch das Bedürfnis mal zu schreiben, 
auch wenn ich nicht wirklich helfen kann.

Ich bin 40 Jahre alt und habe ein paar Parallelen zu Eurem Pflegekind durchlebt.
Auch ich entstamme einer Großfamilie. 
Die Beziehung meiner leiblichen Eltern muss sehr turbulent gewesen sein, 
es gab häusliche Gewalt, Alkohol, Frauenhausaufenthalte und "Versöhnungskinder".
Insgesamt 10 mit mir.
Ich wurde mit 7 Monaten ins Krankenhaus gebracht wegen einer Bronchitis 
und dort "vergessen". 
Die Lage meiner Mutter war wohl gerade mal wieder schwierig, 
und es kam wochenlang niemand, um sich zu kümmern. 
Daher wurde eine Pflegefamilie gesucht und gefunden, als ich knapp ein Jahr alt war.

Dort lebte ich etwa 5 Jahre lang, in denen meine leiblichen Eltern keinen Kontakt suchten. 
 Plötzlich sollte ich dann mit 6 Jahren in meine leibliche Familie zurück. 
Meine Pflegeeltern zogen vor Gericht, und es gab einen Rechtsstreit über 4 Jahre, 
bis ich mit 10 Jahren zur Adoption freigegeben wurde.

Seit dem Zeitpunkt war ich dann also als Adoptivkind bei meiner Pflegefamilie.

Ich habe die Zeit des Rechtsstreits noch gut in Erinnerung. 
Sie war schrecklich, voller Demütigungen und für meine Eltern sehr belastend.
Mit etwa 20 habe ich dann meine leibliche Mutter einmal besucht. 
Es war sehr merkwürdig, sie schien sich die ganze Zeit rechtfertigen zu wollen, 
obwohl das ja gar nicht mein Anliegen gewesen war.

Ich kann nicht sagen, was gewesen wäre, 
wenn ich in meine leibliche Familie zurückgekommen wäre. 
Ich kann nur sagen, dass ich heute noch sehr unter meiner Biografie leide 
und es keinem Kind wünsche und auch den Eltern/Pflegeeltern nicht.


Ich hoffe, dass die Ämter/Gerichte im Sinne des Kindes entscheiden!
Ich drücke ganz fest die Daumen!

Liebe Grüße

 ♥ 









Sonntag, 22. Dezember 2013

Weihnachtswunsch



"Wenn ich mir als Erwachsene etwas vom Christkind wünschen könnte, 
dann tue ich das jetzt und hier:
Möge sich das "Hartbleiben" im Umfeld des HerzBaumKindes, 
 wo es jetzt lebt, 
im Zauber der Weihnacht in Güte und Liebe auflösen. 
Wir denken alle an dich, Kind, 
wir sind auch in diesen Tagen immer bei dir!"



Danke, K.S., für deine Worte,
die ich, mit Verlaub, hier als Post einstelle.
Stefanie



*

Dienstag, 26. November 2013

Früchte



An diesem "Schnullerbaum" hängt auch dein letzter Schnuller,
HerzBaumKind,
seit Dezember 2011.
Als wir damals dort ein kleines Mädchen besuchten,
das seitdem bei uns lebt,
nutzten wir die Gelegenheit,
und mit nur wenig Überredung konntest du zulassen,
dass dein Schnuller eine Frucht an diesem Bäumchen wurde.

Heute habe ich dort einen kleinen Jungen besucht
und deinen Schnuller gesucht unter den vielen...



*

Donnerstag, 21. November 2013

Vorstellung


Nun war es tatsächlich der 21. November 2013,
an dem wir die kleine "Anfrage" zum ersten Mal besuchten.
Er schlief reichlich verkabelt in seinem Krankenhausbettchen,
wachte aber bald auf,
als er uns, die Schwestern und den Arzt miteinander reden hörte.

Wir konnten ihn aus dem Bettchen auf den Arm nehmen.
So plauschten wir erstmals miteinander, sangen ein paar Lieder,
erzählten, wie alles so war...
Schließlich kam die Schwester und gab ihm sein Breichen,
das er vorführreif löffelte.


*

Wenn Sie neu hier lesen:
Das HerzBaumBlog handelt in der Hauptsache von einem Kind,
das am 21.11.2008 in unsere Familie kam,
knapp acht Monate alt, sehr krank und hospitalisiert.
Es gedieh trotz schlechter Prognosen sehr erfreulich
und wuchs zu einem fröhlichen, weltoffenen und kommunikativen Kind heran,
das den Regelkindergarten besuchen konnte.
So lebte es vier Jahre bei uns,
verbrachte nie auch nur eine Nacht woanders
und wurde nach richterlichem Beschluss (OLG Zweibrücken)
am 25.10.2012 von zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes auf offener Straße vor unserem Haus
in ein Auto gesetzt und weggebracht.
Es durfte uns seitdem nicht wieder sehen.



*



Dienstag, 19. November 2013

fünf Jahre

In dieser Woche sind es fünf Jahre,
seitdem das HerzBaumKind zu uns kam.
Montags kam die Anfrage,
mittwochs hatten wir uns entschieden
und freitags, am 21.11.2008, holten wir ihn im Krankenhaus ab.

Die beiden Fotos entstanden gestern, am Montag,
ungefähr zu dem Zeitpunkt,
als, während wir unterwegs waren,
zu Hause auf dem Anrufbeantworter
sich via Jugendamt ein kleiner Junge bei uns meldete:
frühgeboren,
Monitor und Sauerstoffflasche
und keine Stimme zum Schreien.


Wiederholung...




*

Freitag, 15. November 2013

Schnee von gestern


Schneeregen in Kaufbeuren gestern,
dazwischen einzelne richtige Schneeflocken, 
die ersten in diesem Herbst, die ich sehe.
Von Lambrecht aus, wo wir wohnen, 
fährt die S-Bahn nach Mannheim, von dort der ICE über Ulm nach Augsburg;
umsteigen in den Regionalexpress nach Kaufbeuren.
Vom Bahnhof zum Amtsgericht ist es ein zehnminütiger Fußweg
durch einen gepflegten Park mit kleinen Seen.
Graue und weiße Schwäne recken die Hälse nach unserem Reiseproviant.

Sicherheitskontrolle beim Betreten des Amtsgerichts:
Einzeln eintreten, alle Taschen und Rucksäcke werden durchsucht,
Jacke ausziehen, durchleuchten, abtasten.
Edeltraud hat ein Taschenmesser im Rucksack, das wird deponiert.

Am Morgen zu Hause war mir wie aus heiterem Himmel der Einfall gekommen,
für das HerzBaumKind die Spielsachen und Erinnerungsstücke einzupacken,
die es in der Zeit, als es bei uns lebte, von seinen leiblichen Eltern bekommen hatte:
Allerlei Plüschtiere, Polizeiautos, Bilderbücher,
ein Fotoalbum sowie Briefe und Karten der Eltern und leiblichen Geschwistern,
sein Kindergartenrucksack mit Brotdose und Trinkflasche.

Das alles transportierte ich in einem kleinen Koffer,
der natürlich auch kontrolliert wurde,
jedoch unbeanstandet blieb, so dass ich ihn in den Gerichtssaal mitnehmen konnte.

In fünundvierzig Minuten war besprochen,
dass es dem Kindeswohl nicht dienlich sei,
wenn das Kind uns zum jetzigen Zeitpunkt wiedersähe.
Wir hatten dann die Wahl, unseren Antrag auf Umgang aufrecht zu erhalten
- dann hätten wir die Absage schriftlich bekommen -
oder den Antrag zurück zu ziehen (den wir, rein juristisch, jederzeit wieder stellen können).

Auf dem Flur besprachen wir uns mit unserer Anwältin
und zogen den Antrag zurück.
 
 Wir fragten, ob es denn möglich sei, brieflich mit dem Kind in Kontakt zu treten.
Der leibliche Vater deutete an, dass sich darüber reden ließe,
"wenn die Frau Rabenschlag HerzBaum auf Facebook löscht".

Zuletzt erwähnten wir noch die Spielsachen im Koffer
und baten die leiblichen Eltern, diese mitzunehmen.
So übergab ich dem leiblichen Vater den Kofferinhalt.

Hört sich an wie ein Schulaufsatz, oder?

Es blieb uns bis zur Rückfahrt noch Zeit,
und wir fanden ein nettes Café mit feinem Kuchen.
Das Café lag im ersten Stock;
wir saßen am Fenster mit Blick auf die gegenüberliegende Dreifaltigkeitskirche,
auf der in Augenhöhe zu lesen war:


DEIN WORT IST DIE WAHRHEIT 





Mondsichelmadonna in der Stadtpfarrkirche St.Martin in Kaufbeuren


*





Mittwoch, 13. November 2013

Gruppenreise



Liebe Menschen um das HerzBaumKind,

morgen, am 14.11.2013 um 13:30 Uhr,
haben wir einen Termin beim Amtsgericht Kaufbeuren.
Im Frühjahr dieses Jahres stellten wir den Antrag,
dass wir mit dem HerzBaumKind Umgang haben können.


87600 Kaufbeuren
Ganghoferstraße 9 und 11
Sitzungssaal 5 im I. Stock

 *

Nutzen Sie die "Mitfahrgelegenheit"  ;-) !


Dieser kleine Engel sah uns heute aus einem Lagerraum des Lambrechter Friedhofes an.

 *

 Dies ist unsere Freiheit
die richtigen Namen nennend
furchtlos
mit der kleinen Stimme


einander rufend
mit der kleinen Stimme
das Verschlingende beim Namen nennen
mit nichts als unserem Atem


salva nos ex ore leonis
den Rachen offen halten
in dem zu wohnen
nicht unsere Wahl ist.


 Hilde Domin

*
 








Montag, 11. November 2013

Mantelteil


Heute vor fünf Jahren, am 11.11.2008,
wurde das HerzBaumKind vom Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises in Obhut genommen.
Zur Abklärung seines Gesundheitszustands
wurde es in das St. Annastiftkrankenhaus in Ludwigshafen gebracht.
Die Lunge war aufgrund der schweren Vorerkrankung nur halb funktionsfähig,
weshalb per Nasenbrille zusätzlich Sauerstoff gegeben wurde.
Die Ernährung geschah über eine Nasensonde.
Sitzen oder krabbeln konnte es noch nicht.
Es war siebeneinhalb Monate alt.
Dieses kleine Leben hatte es bis dahin in der Krankenhauspflege 
an folgenden Orten verbracht:

Vom 23.4. bis zum 26.4.2008: Krankenhaus Speyer
Vom 26.4. bis zum 1.7.2008: Intensivstation der Uniklinik Mannheim
 Vom 2.7. bis zum 27.8.2008: Uniklinik Mannheim
 Vom 28.8. bis zum 26.9.2008: Krankenhaus Speyer
 Vom 1.10. bis zum 3.10.2008: Krankenhaus Speyer
 Vom 8.10. bis zum 16.10.2008: Krankenhaus Pirmasens
 Vom 25.10. bis  zum 4.11.2008: Krankenhaus Pirmasens

Vom 11.11.2008 blieb es zehn Tage im St. Annastiftkrankenhaus,
am 21.11.2008 holten wir es nach der Anfrage des Jugendamtes dort ab.



*

Am 11.3.2009 wurden wir vom Jugendamt gefragt,
ob wir bereit seien, das Kind,
dem man seitens der Behörde damals einen Abbruch seiner Bindung an uns ersparen wollte,
in unserer Pflegefamilie zu behalten.

Wir sagten ja.



*


*

Sonntag, 10. November 2013

Hörst du mich, Kind?


Hörst du mich, Kind?
Ich bin der Wind!
Herrlich ist mein Leben,
wenn ich von Sonnen umgeben
über das glitzernde Wasser jage,
oder die mächtigen Wolken trage,
wenn ich wild durch die Wälder dringe
und rausche und singe.
Hörst du mich, Kind?
Ich bin der Wind!




Aber nichts Herrlicheres kann es geben
in meinem Leben,
wenn ich aus tiefstem Herzensgrund
spreche durch deinen Mund,
wenn ich was Wahres sagen kann.
Hörst du mich, Kind?
Ich bin der Wind!



Alfred Baur




*

Dienstag, 5. November 2013

"Nicht müde werden..."



                                                                                           Lambrecht, am 4. November 2013

 
Sehr geehrter Herr Burgard,


ein weiteres Mal teile ich Ihnen mit, dass ich mit der Vorgehensweise des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und des Ludwigshafener Zentrums für individuelle Erziehungshilfen (LuZIE) nicht einverstanden bin, dass von diesen Behörden im Falle unseres Pflegekindes L. eine extreme Gefährdung des Kindeswohles ausging und die Fürsorgepflicht verletzt wurde.

Mir liegt das Schreiben des Jugendamtes Kaufbeuren vor (wie ich Ihnen bereits mitteilte), das von einer Traumatisierung des Kindes spricht, von Einkoten, von sexualisiertem Verhalten, von gehemmtem und zurückhaltenden Auftreten, von Kontaktschwierigkeiten zu anderen Kindern. Dies alles sind psychologisch gesehen völlig verständliche Verhaltensweisen, ja Hilferufe dieser verletzten Kinderseele!

Das Kind L. war, solange es sich in unserem Haushalt befand, in all diesen Punkten nicht auffällig!! Es war fröhlich und offen zu Freunden und Bekannten, es trug altersgemäß schon lange keine Windeln mehr und besuchte den Regelkindergarten.

Die Berichte, die das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises sowie das LuZIE für das Amtsgericht Kaufbeuren im August 2013 erstellten, beweisen, dass diese Behörden völlig unzureichend informiert waren darüber, wie das „Experiment L.“ weitab von einer Aufsicht der zuständigen Behörden misslang.

Unsere Petition haben mit dem heutigen Tag 829 Menschen unterschrieben.

Jeder dieser Menschen versteht ohne Fachbildung, dass diesem Kind ein großes Leid geschehen ist, wenn auch unter dem Deckmantel der Behörden und Gerichte.

Jeder dieser Menschen wünscht dem Kind, dass es uns wiedersehen darf und so die Wunde seiner Kinderseele eine Heilungschance erhält.
 

Lesen Sie gerne auf der Petitionsseite die Kommentare der Unterzeichner: hier


Ich sage es hier noch einmal: L. ist zu uns eine Verhältnis eingegangen, wie es ein Kind, das bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, mit diesen eingeht. Und jedes Kind, das seine Eltern verliert, wird für bedauernswert angesehen wegen dieses schlimmen Verlustes.

Blutsverwandschaft und Milieubindung und – das schlagendste Argument – Kostenersparnis wurden höher bewertet als der Schutz eines bereits im Säuglingsalter verletzten Kinderlebens. Das „Objekt Kind“ wurde abtransportiert und, nach Zwischenlagerung in einer fremden Pflegestelle, umquartiert.


Nein, ich bin nicht einverstanden mit den bisherigen Antworten, die wir von Ihnen erhielten. 
Im Namen des Kindes bin ich nicht damit einverstanden!


Ich verlange, dass die Fehleinschätzung, die vom Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis und vom LuZIE getätigt wurde, in eine Stellungnahme korrigiert wird, die die versuchte Rückführung als misslungen erklärt und so dem Kind die Bindung an uns, seine soziale Familie, nicht weiter vorenthalten wird.

Ich füge diesem Schreiben stellvertretend zwei Leserbriefe aus der „RHEINPFALZ“ bei.



Mit freundlichen Grüßen


Stefanie Rabenschlag



Lesebrief vom 18.10.2013


 
Leserbrief vom 30.10.2013



Emailadresse des Bürgerbeauftragten:

poststelle@derbuergerbeauftragte.rlp.de
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Montag, 4. November 2013

Herzlichen Glückwunsch!


Dieser junge Mann hat heute Geburtstag;
er wird zweiundzwanzig Jahre alt.
Marcel war unser erstes Pflegekind.
Er kam mit acht Jahren zu uns.
Sein erstes Lebensjahr verbrachte er in Heimen und Krankenhäusern.
Dann kam er in seine erste Pflegefamilie.
Nach einer schweren Erkrankung des Pflegevaters
war die damalige Pflegemutter 
- sie ist noch heute der Mensch, zu dem Marcel "Mama" sagt -
mit den beiden Aufgaben überfordert.
So kam Marcel zu uns.

Als er achtzehn Jahre alt war,
wurden wir seine gesetzlichen Betreuer.

Er lebt heute in einer Einrichtung für erwachsene Behinderte.


*

Samstag, 26. Oktober 2013

Thema mit Variationen

Leseprobe aus dem Buch von Reinhard Schmidt:
"Kein Kind auf Zeit". Das organisierte Unglück einer Pflegefamilie


Frau Rottmann (Fachkraft des Jugendamtes) übernahm die Aufgabe, Anna der Kindsmutter in die Arme zu treiben, damit diese ihre passive Rolle beibehalten konnte. Sie ging dabei mit viel Druck und Zwang für Anna vor. Ihr Ziel war, Anna auf ihre „richtige“ Mama zu fixieren und sie von den Pflegeeltern abzulösen.


Sie begann in den Umgängen ab Dezember, Frau Loose (leibliche Mutter) Anna gegenüber als Mama zu bezeichnen. Dies geschah fernab jeglicher Normalität. Schon bei der Ankunft sagte sie: „Jetzt schau mal, wo die Mama Karin ist.“ Hatte Anna eine Bitte an die Pflegeeltern sagte Frau Rottmann sofort: „Das macht die Mama Karin.“ Beim gemeinsamen Spiel spielte Frau Rottmann immer Frau Loose zu und bezog sie mit „Mama“ ein, während sie die Pflegeeltern auch namentlich ignorierte.


Die Bezeichnung steigerte sich auch durch die Befehle, die Anna gegeben wurden: „Geh zur Mama“, „Mach das mit der Mama“, „Die Mama Karin geht mit.“
Da über die Benennung der Kindsmutter keine Einigung bestand, bezeichnete Frau Klein (Fachkraft) sie als „Karinmama“, die Pflegeeltern als „Karin“ und Frau Rottmann mit „Mama“ bzw. „Mama Karin“. Es hatte zur Folge, dass Anna weiterhin „Frau Loose“ zu ihr sagte. Es gab eine Begebenheit bei der Anna ihre Mutter wieder einmal mit „Frau Loose“ bezeichnete und Frau Rottmann daraufhin erwiderte: „Jetzt sag halt endlich mal Mama zu ihr.“


Bezüglich des im Hilfeplan geforderten Wickelns startete man im Januar den ersten Versuch, dass Frau Loose Anna wickelte. Anna ließ dies beim ersten Mal unter der Bedingung zu, dass die Pflegemutter dabei wäre. Anna bestand bei einem weiteren Mal an diesem Tag darauf, dass Frau Schneider (Pflegemutter) sie wickelt.
Abends beim Windelwechseln ergab sich folgender Dialog:
Anna zu Frau Schneider: „Mama, Frau Loose sagt Stinker.“
Frau Schneider: „Karinmama hat dir die Windel gewechselt.“
Anna: „Nein Mama, du machen sollst.“
Beim folgenden Umgang holte Frau Klein (Fachkraft) mit Anna eine Windel bei den Pflegeeltern im Nebenraum, damit Frau Loose Anna ohne sie wickeln konnte. Nach diesem Versuch stellte das Amt dar, dass Anna es ohne Probleme zulassen würde, sich von Frau Loose wickeln zu lassen. Anna aber begann in der Folge zu verheimlichen, wenn sie eine volle Windel hatte. Sie umging damit in den Umgängen gewickelt zu werden, hatte jedoch regelmäßig einen wunden Po.


Bereits ab Oktober hatte Frau Loose am Ende des Umgangs einen Kuss von Anna eingefordert. Sie ging dann vor ihr auf die Knie, hielt sie an beiden Armen fest und sagte: „Ich bekomm noch was von dir.“ Teilweise drehte Anna den Kopf weg, was Frau Loose jedoch nicht akzeptierte. Sie beharrte stets auf ihrem Anliegen bis sie einen Kuss erhielt. Anna gab dann immer allen einen Kuss, auch Frau Rottmann und Frau Klein. Die Fachkräfte sahen hierin kein Problem.


Erst auf mehrmalige Bitte der Pflegeeltern, die Anna eigentlich dazu erzogen, dass sie niemand küssen muss, wenn sie nicht möchte, erklärten die Fachkräfte Frau Loose, dass sie dies nicht mehr machen solle. Sie begründeten es jedoch nicht pädagogisch, sondern argumentierten, dass die Pflegeeltern es nicht wünschten.




Ende der Leseprobe.

Die Fotos stammen nicht aus dem oben genannten Buch, sondern aus eigener Erfahrung.

Dienstag, 22. Oktober 2013

Gleichgewicht


Seit Januar diesen Jahres lebt in unserer Pflegefamilie ein siebenjähriger Junge.
Zuvor hat er sieben Jahre lang mit seiner Mutter gelebt;
er hat außerdem eine enge Beziehung zu seinen Großeltern.

Mit der Mutter hat er in der Regel einmal pro Woche Kontakt,
mit den Großeltern alle zwei bis drei Wochen am Wochenende.

Die Situation ist offen.

Heute beim Abendbrot sagt das Kind zu mir: 
"Wenn ich wieder bei der Mama wohne, kommst du dann mit zu uns?" 



Das nennt man Bindung.

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Donnerstag, 17. Oktober 2013

geritten



Die unschönen Anfeindungen und Äußerungen der Herkunftsfamilie, die diese mehrfach auf der Herzbaumseite in Facebook getan hat, widerlegen sich von selbst dem, der diesen Blog liest und dem sich dadurch und in Verbindung mit eigenen Erfahrungen ein eigenes Bild ergeben hat.

Wir, Edeltraud Trautnitz und Stefanie Rabenschlag, sahen und sehen als höchste Missachtung der Würde und der Rechte und tiefste Verletzung der Seele des Kindes, was einschleichend und Macht greifend bis zur unangekündigten Abholungaktion und dem Abbruch der Beziehungen zwischen dem Kind und seiner sozialen Familie in den Jahren 2011, 2012 und 2013 sich vollzogen hat. Wissentlich und unter Aufsicht der Behörden wurde hier ein Kind zum zweiten Mal in seinem Leben traumatisiert.

Am 5. Oktober 2012 - das war zwanzig Tage, bevor das Kind von uns weggebracht wurde - schreibt der aufnehmende Arzt im St. Annastiftkrankenhaus Ludwigshafen (Dort wurde eine kurze Untersuchung durchgeführt.) in seinem Bericht:

"Aufgrund der Bemühungen L.'s leiblicher Eltern, ihren Sohn zurück zu bekommen, war von Seiten der betreuenden Einrichtung (LuZIE - Ludwigshafender Zentrum für individuelle Erziehungshilfen) deren Präsenz bei Aufnahme und abschließender Befundbesprechung erwünscht. Bei Aufnahme zeigte sich L. bei Hinzukommen der leiblichen Eltern deutlich verängstigt und panisch. Er klammerte sich im Folgenden dauernd an seine Pflegemutter und ließ sich nicht mehr beruhigen. Daher wurde das Aufnahmegespräch vorzeitig beendet. Wir teilten dieses Verhalten und unsere Bedenken gegenüber einer erneuten Konfrontation der zuständigen Mitarbeiterin des Jugendamtes mit. Es wurde hierauf vereinbart, dass bei der Befundbesprechung auf L.'s Anwesenheit verzichtet wird."

Zwanzig Tage, bevor man das Kind von uns wegbrachte, reagierte er auf seine leiblichen Eltern so!
Vielleicht musste er deswegen noch zwei Monate lang in eine andere Pflegefamilie, damit er sich diese "Angst und Panik" endlich abgewöhnte, die ihm - so die Meinung des Jugendamtes - von uns, seiner sozialen Familie, eingeredet wurde.


Zwei Unterzeichner der Petition schreiben dieses:

"Schuldig an diesem Fall von schädlichem Umgang mit einem schutzbedürftigen Kind durch Eltern, Jugendamt und Pflegestelle ist vor allem das System, das dies zulässt. Diese Strukturen müssen auf den Prüfstand. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, endlich seine Arbeit zu tun, das ist schon lange ein Anliegen, das ich verfolge. Es ist wieder einer von viel zu vielen Fällen. Hier wurde konsequenzlos gegen alle fachlichen Erkenntnisse gehandelt. Um den Schaden zu begrenzen, denn verhindern kann man ihn nun nicht mehr, muss ein fachlich begleiteter Umgang des Kindes mit der Pflegefamilie ermöglicht werden. Ich hoffe auch, das die Herkunftsfamilie fachliche Hilfe in Anspruch nimmt." -


"Das Kindeswohl muss stets im Vordergrund aller Handlungen stehen. Als Mutter zweier Kinder (vier und sechs Jahre alt) kann ich ermessen, welches Entsetzen L. empfunden haben muss, als er ohne Vorwarnung und ohne vertraute Personen in eine neue Umgebung gebracht wurde. Dies kann kein sinnvolles Vorgehen eines Jugendamtes sein. Daher befürworte ich die Petition der sozialen Eltern und eine Überprüfung der Qualifikation der Jugendamtsmitarbeiter. L. wird für den Rest seines Lebens an diesem Vorgang zu tragen haben." -

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Dienstag, 15. Oktober 2013

"Jens"

Nachdem am 8.12.2012 bereits ein erster Artikel über die unangekündigte Abholung des Kindes in unserer Tageszeitung DIE RHEINPALZ erschien (hier zu lesen: klick), wurde heute ein weiterer Bericht dazu veröffentlicht.


Pflegemütter weiter ohne Kontakt zu Jens

LAMBRECHT: Fall des ohne Ankündigung abgeholten Pflegekindes hat inzwischen auch dem Petitionsausschuss vorgelegen


Stefanie Rabenschlag und Edeltraud Trautnitz wollen weiter um ihr Pflegekind Jens (Name von der Redaktion geändert) kämpfen. Sie haben sich erneut an Dieter Burgard, den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, gewandt. Ihr Ziel: Schutz und Erhalt der Bindungen zu ihrem Pflegekind.Das Kind lebt inzwischen bei seinen leiblichen Eltern in einer bayerischen Stadt. Und dem Bericht einer dortigen Sozialpädagogin entnehmen die Pflegemütter, dass „es ihm schlecht geht“. Zur Vorgeschichte: Das Kind war im Alter von acht Monaten „schwer krank“ und „sozial vernachlässigt“ (Trautnitz) von seinen Pflegeeltern in sonderpädagogische Pflege genommen worden. Im Oktober 2012 kamen Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und nahmen es ohne Ankündigung mit (wir haben am 8. Dezember 2012 berichtet). Grund: Es sollte wieder in seine Herkunftsfamilie zurückgeführt werden. Es kam dann auch zwei Monate später wieder zu den leiblichen Eltern. Die Familie ist inzwischen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis nach Bayern gezogen.Stefanie Rabenschlag und Edeltraut Trautnitz haben von Anfang an alle möglichen Hebel in Bewegung gesetzt, um Jens zurückzubekommen. Ihre Petition an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, die Bindung zu dem Jungen, der seit dem Alter von acht Monaten vier Jahre in der Pflegefamilie war, zu erhalten, haben 607 Menschen unterzeichnet.


Der Bürgerbeauftragte Peter Schöpflin sah allerdings in seiner ersten Antwort keinen Grund, das Vorgehen der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises in dieser Angelegenheit zu beanstanden. Er berief sich auf einen Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken, das die Pflegeeltern in Lambrecht verpflichtet habe, die Rückführung des Kindes aktiv zu fördern und zu begleiten. Das Kind sei in einer anderen Bereitschaftspflegefamilie untergebracht worden, weil Rabenschlag und Trautnitz „anstrebten, dass das Kind in der Pflegefamilie verbleiben müsse“. Das Amtsgericht Neustadt hat am 18. Dezember den Antrag von Trautnitz und Rabenschlag abgelehnt, Jens wieder in die Pflegefamilie zu bringen und die Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie befürwortet.


Rabenschlag und Edeltraud Trautnitz stehen auf den Standpunkt, die richterlichen Beschlüsse seien „auf Stellungnahmen der Mitarbeiterinnen des Jugendamtes hin ergangen“, welche „nicht das Kind in seiner besonderen biographischen Situation im Auge hatten, sondern ihren Rückführungsplan“. Das Kind habe mit acht Monaten bereits mehrere Klinikaufenthalte hinter sich gehabt. In den Jahren 2009 und 2010 habe die zuständige Sozialarbeiterin gesundheitliche Fortschritte bescheinigt und eine Unterbringung auf Dauer in der Pflegefamilie befürwortet. Im Januar 2011 wurden andere Personen für den Fall Jens zuständig. Nun habe intensivierter Umgangskontakt auf dem Plan gestanden.


Seit der abrupten Abholaktion des Jugendamtes habe er „keinen Kontakt zu uns und seinem über vier Jahre gewohnten Leben“, beklagen die Pflegeeltern aus Lambrecht. Die Neustadter Rechtsanwältin Gabriele Zimmermann, die Rabenschlag und Trautnitz bei zwei Verfahren vor dem Amtsgericht Neustadt vertreten hat, hat dem Bürgerbeauftragten geschrieben, für sie sei erkennbar gewesen, dass Jens von Seiten des Kreisjugendamtes „auf jeden Fall rückgeführt werden sollte, ungeachtet seiner tiefen Bindungen an die faktische Familie (die Pflegeeltern, Anm. der Redaktion). Auf „das Seelenleben des Kindes sei zu keinem Zeitpunkt Rücksicht genommen worden“.


Rabenschlag und Trautnitz streben nun wenigstens einen Umgang zu ihrem ehemaligen Pflegekind an. Sie sorgen sich um dessen Zustand. Im Bericht des örtlichen Jugendamtes in Bayer sei zu entnehmen, dass Jens erhebliche Auffälligkeiten zeige. Er sei traumatisiert, gehemmt, finde keinen Kontakt zu anderen Kindern.


Eine Sozialpädagogin hat dies auch gegenüber dem Familiengericht am Amtsgericht in der bayerischen Stadt so geschildert. Das Kind habe „deutliche Defizite in der Entwicklung“. In diesem Bericht werden sowohl die Sicht der leiblichen Eltern als auch der Pflegemütter dargestellt. Die Eltern sagten, Jens habe erhebliche Auffälligkeiten gezeigt, als er in seine leibliche Familie zurückgekehrt sei. Sie sprechen sich gegen einen Kontakt von Jens mit den Pflegeeltern aus. Auch eine Stellungnahme des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis wird zitiert, nach der zu befürchten sei, Jens könne in eine Loyalitätskonflikt kommen, wenn er den von den Pflegemüttern gewünschten Umgang habe. Die Sozialpädagogin kommt selbst zu dem Ergebnis, das zwar „grundsätzlich ein Erhalt der Bindungen “ zu den Pflegeeltern zu befürworten sei. Sie sieht aber auch „belastende Faktoren“ durch einen solchen Kontakt und einen möglichen Loyalitätskonflikt für das Kind. Sie empfiehlt daher einen Umgang zwischen Jens und seinen Pflegemüttern „zum jetzigen Zeitpunkt nicht“.


Inzwischen hat der Fall dem Petitionsausschuss des Landtags von Rheinland-Pfalz vorgelegen. Der hat „Ihrem Anliegen nicht entsprochen“ teilte der Bürgerbeauftragte des Landes Ende September mit. Die Gründe seien die gleichen wie beim abschlägigen Bescheid Anfang dieses Jahres. Was Stefanie Rabenschlag nicht versteht: Sie habe sowohl dem Bürgerbeauftragten als auch dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses den Bericht des Jugendamtes in Jens’ neuer Heimat zugeschickt, der die schlechte Situation des Kindes beschrieben habe. Doch darauf wird in der Antwort des Bürgerbeauftragten keinerlei Bezug genommen. (ff)

 

Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 15.10.2013


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Sonntag, 13. Oktober 2013

Rück - an - sicht




Wenn Sie bei Facebook die HerzBaumSeite mitlesen,
können Sie einen interessanten Austausch verfolgen:

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Und wenn Sie noch nicht wissen, worum es hier geht:
 
Das Kind kam mit 8 Monaten in die Pflegefamilie. Es war schwer lungenkrank und hospitalisiert wegen seiner siebenmonatigen Krankenhausaufenthalte, während derer es außerdem sozial vernachlässigt worden war. Das Jugendamt hatte das Kind in Obhut genommen und wollte, dass gerade diesem "verletzten" Kind kein weiterer Bindungsabbruch geschehen solle. Die Pflegefamilie wurde daher schon bald gefragt, ob der Junge in der Pflegefamilie bleiben könne, um ihm weiteren Schaden zu ersparen und eine positive Entwicklung in Gang zu setzen. - In den ersten beiden Jahren in der Pflegefamilie sah das Kind seinen leiblichen Vater gar nicht (Umgangsverbot), die leibliche Mutter nur unregelmäßig. - So bestand also während nahezu dreier Jahre seit der Geburt des Kindes keine Phase, in der das Kind hätte irgendeine Bindung zu den leiblichen Eltern eingehen können. - Umso intensiver verband es sich, als endlich eine Kontinuität in sein Leben eingetreten war, mit der Pflegefamilie, was ein ganz natürlicher Vorgang ist und dem seelischen Überleben des Kindes unabdingbar.

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Donnerstag, 10. Oktober 2013

Zwei Briefe:





Am 26.09.2013 schreibt der Bürgerbeauftragte:

Sehr geehrte Frau Rabenschlag,
inzwischen hat ihre Eingabe dem Petitionsausschuss des Landtags vorgelegen.
Dieser hat sich in seiner Sitzung vom 10.09.2013 eingehend damit befasst
und abschließend festgestellt,
dass Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann .

Die Gründe dafür,
denen sich der Petitionsausschuss bei seiner Entscheidung angeschlossen hat,
habe ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 07.01. und 25.02.2013 mitgeteilt.
Hierauf möchte ich Bezug nehmen.

Auch der Petitionsausschuss sah nach der nochmaligen Überprüfung Ihrer Angelegenheit
keine Möglichkeit für eine einvernehmliche Lösung.

Bitte verstehen Sie, dass ich Ihnen keinen anderen Bescheid geben kann.
Auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Einzelfalles
war eine Regelung in Ihrem Sinne nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Burgard


 *

Das Kind schreibt:

Lieber Herr Burgard,
ich weiß gar nicht, wer du bist,
aber du hast was von mir geschrieben.
Weißt du, wer ich bin?

Liebe Frauen vom Jugendamt,
liebe Richter,
ich weiß gar nicht, wer ihr seid,
aber ihr habt was von mir geschrieben.
Wisst ihr, wer ich bin?

Ihr schreibt von einem Anliegen.
Wisst ihr, was mein Herzensanliegen ist?

Ihr schreibt von einer Angelegenheit.
Wisst ihr, wo ich anlegen will?

Ihr schreibt von Gesetzen.
Wisst ihr, wo ich sitzen will?

Ihr schreibt von Kindeswohl.
Wisst ihr, wo es mir am allerwohlsten auf der Welt war?

Ihr wollt die Bestimmer sein.
Hört ihr meine Stimme???





*

Montag, 7. Oktober 2013

"...schicke meinen Drachen hoch..."



Kind, 
am Fenster zur Straße hängt jetzt dieser kleine Drache
und schickt dir ein Lied mit dem Wind.



Auf diesem Foto vom Juni 2009 bist du 15 Monate alt;
da hatte ich dir aus der Wolle, 
die jetzt den Drachenschwanz schmückt, einen Pullover gestrickt.
Sieben Monate davor, im November 2008, bist du zu uns gekommen.

*






Dienstag, 24. September 2013

es steht geschrieben


"Die Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie in die Herkunftsfamilie ist in der zentralen Vorschrift des § 1632 Abs. 4 BGB geregelt.
Diese Vorschrift ist mithin eine Schutzvorschrift für Pflegekinder, die sich in Dauerpflege befinden und die in ihrer Entwicklung unter Umständen deshalb gefährdet werden könnten, weil ihre Eltern sie aus der Pflegefamilie herausnehmen wollen.

Nach dem Zweck dieser Vorschrift sollen Pflegekinder geschützt werden, die seit längerer Zeit in einer Pflegefamilie sind. 

Der Zeitbegriff ist insoweit nicht absolut zu verstehen, sondern kinderpsychologisch, das heißt, es gilt ein relativer, an der Erlebnisverarbeitung von Kindern orientierter Zeitbegriff. 
Es kommt darauf an, ob die Pflegezeit dazu geführt hat, dass das Kind seine Bezugswelt in der Pflegefamilie gefunden hat und deshalb die Herausnahme zu diesem Zeitpunkt die Gefahr schwerwiegender psychischer Schäden mit sich brächte.
Das Kind muss mithin eine tragfähige Beziehung in der Pflegefamilie entwickelt haben. Maßgeblich ist, dass das kindliche Zeitempfinden an die Möglichkeit und Geschwindigkeit von Bedürfnisbefriedigung gebunden ist, die das Kind als notwendig und zufriedenstellend empfindet.
...Bei einem älteren Kind kann eine Herausnahme nach sechs Monaten möglich sein, während für ein einjähriges Kind sechs Monate sehr lang sein können. Die Rechtsprechung ist in diesen Zeitabschnitten sehr unterschiedlich gelagert. 18 Monate sind jedoch eine lange Zeit, wenn das Kind die ganze Zeit bei Pflegeeltern verbracht hat, vgl. Ffm FamRZ 04, 720....

Das natürliche Vorrecht der Eltern hat dann zurückzutreten, wenn die Aufenthaltsänderung bei dem Kind zu nicht unerheblichen körperlichen oder seelischen Schäden führt oder führen kann. Entscheidend ist das Ausmaß der Integration des Kindes in die Pflegefamilie. Bezugspersonen brauchen in diesem Zusammenhang nicht die Pflegeeltern selbst, sondern können auch Pflegegeschwister, Nachbarn oder Schulfreunde des Kindes sein.


Hat das Kind in der Pflegefamilie seine Bezugswelt gefunden und ist seinen leiblichen Eltern entfremdet, so muss im Konflikt zwischen dem Grundrechtschutz auch langfristige Pflegeelternschaft und dem an sich vorrangigen Erziehungsrecht der leiblichen Eltern aus Gründen des Kindeswohls das Recht der Eltern zurücktreten.

In diesen Fällen hat das Gericht eine Verbleibensanordnung für das Kind in der Pflegefamilie zu treffen."

 Rechtsanwältin & Mediatorin Sigrid Pruss, hier





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