Freitag, 28. März 2014

sieben auf einen Streich



Kindesanhörung
Kindesentwicklung
Kindesglück
Kindesliebe
Kindesschutz
Kindeswille
Kindeswohl



*


Mittwoch, 26. März 2014

macht mit



Der kleine Luis,
dem diese Hände auf meiner Tastatur gehören,
trifft seine leiblichen Eltern alle vier Wochen beim Jugendamt.
Gestern waren wir dort,
und während die Eltern mit Luis zusammen waren,
kam ich mit der zuständigen Sozialpädagogin diesmal ins Gespräch über das HerzBaumKind.
Nachdem sie die Geschichte angehört hatte,
fiel ihr ein, dass sie damals einen Bericht darüber (siehe hier)
in der Zeitung gelesen und dabei gedacht hatte:
"Was diese Zeitungsleute wieder für einen Blödsinn schreiben!
Sowas macht doch kein Jugendamt!"



Macht aber doch.
Mit Macht.


*




Montag, 24. März 2014

Auf dein Recht, Kind!



Heute hat das HerzBaumKind Geburtstag:
Es wird sechs Jahre alt.
Seine ersten vier Geburtstage,
außer dem Tag seiner Geburt am 24.3.2008,
hat er bei uns, seiner Pflegefamilie, gefeiert.
Hier hat er seine Wurzeln in die Erde gestreckt,
Kraft und Nahrung gesammelt,
sein Stämmchen wuchs gerade auf,
seine Äste und Zweige reckten sich neugierig in die Welt.
Offen und frei bewegte er sich auf die Menschen zu,
wissbegierig erkundete er die Welt um sich,
eingehüllt in die Lebensluft seiner sozialen Familie,
lebensfroh im Hin- und Herströmen der Liebe.


Bei seiner Herkunftsfamilie lebte er während seiner ersten vier Lebenswochen;
die weitere Zeit, bis er mit acht Monaten zu uns kam,
musste er schwer krank in verschiedenen Krankenhäusern verbringen.

Sein Aufblühen, das Überwinden der Krankheit,
der neu geschöpfte Lebensatem,
Überlebensatem,
die vier Jahre seines Lebens bei uns,
seines Gedeihens
und nicht zuletzt seines Rechtes darauf,
dass seine Bindungen an uns, seine soziale Familie, geschützt würden,
ließen uns für ihn kämpfen und für sein Recht, bei uns bleiben zu dürfen.

Doch das Recht war nicht auf des Kindes und unserer Seite.

Das Recht holte ihn am 25. Oktober 2012 unangekündigt ab,
auf der Straße vor unserem Haus,
mitten aus seinem Leben,
weg von seinen liebsten Menschen.

Das Recht brachte ihn in eine andere Pflegefamilie,
ohne Abschied, ohne irgendein persönliches Eigentum.
Das Recht brachte ihn zwei Monate später in seine Herkunftsfamilie,
in deren System das Kind nie gelebt hatte.

Die Familie zog bald darauf nach Kaufbeuren.

Wir stellten einen Antrag beim Amtsgericht Kaufbeuren,
dass das Kind zu uns Kontakt haben dürfe.
Das Recht hielt das für nicht dem Kindeswohl dienlich.
Gleichwohl stellte das Recht in Kaufbeuren schriftlich fest,
dass das Kind traumatisiert sei und starke Verhaltensauffälligkeiten zeige;
und das noch Monate nach der sogenannten Rückführung.


Wir haben auf das Schicksal des Kindes aufmerksam gemacht
durch Berichte in der Zeitung,
durch einen Bericht in der Landesschau,
durch eine Petition beim Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz
und schließlich durch eine Anzeige beim Staatsanwalt,
da das Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis noch per Vormund zuständig dafür war,
wie es dem Kind nach seiner Rückführung in Kaufbeuren erging,
diese Fürsorgepflicht jedoch verletzte.

Die verschiedenen Organe des Rechtssystems,
die bei der Durchführung und der nachträglichen Beurteilung dessen,
wie hier mit dem damals vierjährigen Kind  verfahren wurde, beteiligt waren,
begründeten sich gegenseitig,
dass sie zum Wohle des Kindes entschieden hätten.

Wir, die wir in der Entwurzelung des Kindes,
das seine gesamte frühkindliche Sozialisation in unserer Familie erlebt hatte,
eine wissentliche Kindeswohlgefährdung sahen,
wurden nicht gehört und als unprofessionell bezeichnet.


 

Das ist die Wahrheit,
und heute, an diesem 6. Geburtstag,
schreibe ich sie erneut auf für dich, Kind.


 

 Auf dein Recht, 
Kind !