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Montag, 25. Februar 2013

Vier Monate



Kleiner Mensch,
heute, am 25. Februar 2013 sind es vier Monate her,
dass dein Lebensweg von einem Moment auf den nächsten
aus der dir und uns seit vier Jahren vertrauten Bahn kam.

Heute vor vier Monaten, am 25. Oktober 2012
fanden sich Menschen befugt,
dich auf der Straße in ein fremdes Auto zu packen,
dich zu einem fremden Arzt zu bringen,
ohne dass wir dich begleiten durften.
Sie fanden sich befugt,
dir nach dem Arztbesuch zu sagen,
dass du nicht mehr zu uns dürfest.
Was sie dir wohl erklärt haben?

Sie fanden sich befugt,
dich ohne Abschied,
ohne Kleidung,
ohne Spielsachen
wie ein Paket abzutransportieren.


Menschenskind.


*




Dienstag, 4. Dezember 2012

...mit der Maus



Ein kleines weißes Herz aus Traubenzucker
packte ich für L. oft in seine Frühstücksbox für den Kindergarten.
Wenn er nach Hause kam, sagte er jedesmal mit strahlendem Gesicht:
"Du hast mir wieder ein Herz eingepackt!"

Seit einiger Zeit hatte L. ein Faible für die "Maus".
Wir hatten ein kleines Set für ihn gefunden,
das aus einem Halstuch, einem Gürteltäschchen und einem kleinen Geldbeutel besteht; alle drei Dinge aus dem Stoff mit Maus-Muster (siehe Foto).
Er liebte es sehr und trug es ständig und kruschelte Dinge ins Täschchen und heraus und hinein und heraus...

Am Dienstag, den 23. Oktober, trug er Schal und Täschchen auch bei Gericht.
Dort wies er auch eine Dame vom Jugendamt auf seine Schätze hin,
die sie laut bestaunte.

Eben dieser Dame hatten wir bei früherer Gelegenheit auch erzählt,
dass L. die kleinen Traubenzuckerherzen mochte.


*

Als am Donnerstag, 25.10.2012, das Auto der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis neben uns stoppte, als ich mit L. gerade ein paar Meter vor unserem Haus spaziert war, hockte sich eine der Damen vor L. hin, klappte ihre Tasche auf und zog daraus eine Tüte mit Traubenzuckerherzen und ein dickes Bilderbuch von der "Maus" daraus hervor.
L. drehte sich zu mir um und weinte.

Dann brachten sie ihn weg.













Donnerstag, 29. November 2012

sowohl



Wir Pflegeeltern haben im letzten Gerichtstermin (und auch schon davor) auf die mehrfache Frage des Gerichts, ob wir aktiv und positiv die Rückführung des Kindes zu seinen leiblichen Eltern unterstützen, die klare Aussage getroffen, dass eine Rückführung in diesem Fall unserer innerlichen Überzeugung widerspricht.

Deshalb widerspricht ein weiterer Verbleib des Kindes bei uns dem Kindeswohl - so urteilen das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises, der Verfahrensbeistand und das Gericht - , weil sich das Kind ständig in einem seelischen und emotionalen Konflikt befindet, wenn es zwischen der leiblichen Mutter und der Pflegemutter entscheiden muss.

Um diese massive Kindeswohlgefährdung vom Kind abzuwenden, hat das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises das Kind heute vor fünf Wochen ohne Ankündigung auf offener Straße vor unserem Haus geschnappt und unter dem Vorwand einer amtsärztlichen Untersuchung in eine dem Kind fremde Pflegefamilie gebracht.

Ohne Vorbereitung, ohne Verabschiedung, ohne Tröstung, ohne vertraute Kleidung, ohne vertraute Spielsachen, aber vor allem ohne seine seit vier Jahren vertrautesten Menschen pendelt nun das Kind zwischen der ganz fremden Pflegestelle und der nur anfänglich angelegten Beziehung zu seiner Herkunftsfamilie.

Zu den Hauptbezugspersonen seines bisherigen Lebens, zu uns, seiner sozialen Familie, hat es keinen Kontakt.

So übt es für Gericht und Jugendamt seine Rückführung, die keine Rückführung, höchstens eine Hinführung ist, da das Kind nur die ersten vier Lebenswochen in seiner Herkunftsfamilie gelebt hat.