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Sonntag, 13. Dezember 2015

wer wohl was weiß

 Ich habe große Probleme mit dem Begriff »Kindeswohl«, 
der ja im Zentrum des Kindschaftsrechts steht. 
Der Begriff eröffnet in einem Verfahren
über die Rechte des Kindes ein Lottospiel.
Die konkrete Ausfüllung des Begriffs durch Sozialarbeiter,
 Richter oder Sachverständige ist für große wie kleine Bürger 
schlicht nicht voraussehbar. 
Wer »Kindeswohl« verwendet, 
wird immer seinen eigenen Wertmaßstab, 
seine subjektiven Vorstellungen zugrunde legen. 
Die Gefahr ist groß, dass es dem Kind und seiner Familie 
nach solchen Entscheidungen schlechter geht als vorher. 
Damit verschwindet aus dem Blick, 
mit welcher konkreten Unterstützung die für das Kind Verantwortlichen 
ihre Aufgabe künftig meistern können.


Hans-Christian Prestien, ehemaliger Richter,
im Süddeutsche Zeitung Magazin, Ausgabe 50, 2015:
"In fremden Händen"




Freitag, 21. November 2014

Irrfahrt

Heute vor sechs Jahren, am 21. November 2008, kam das Kind zu uns.
Es war acht Monate alt
und hatte diese acht Monate wegen einer schweren Lungenerkrankung
in vier verschiedenen Krankenhäusern verbracht.
Seine sozialen und emotionalen Bedürfnisse 
wurden wechselnd von den jeweiligen Krankenschwestern und -pflegern gestillt.

Seit dem 21. November 2008 lebte es ununterbrochen in unserer Familie
und wurde ein Teil von ihr.


Am 25. Oktober 2012 schickte es ein System 
von Gutachter, Richtern und Sozialarbeitern des Jugendamtes 
auf eine Irrfahrt, um sein Kindeswohl zu sichern.

Seitdem ist es auf der Suche danach.



*

Begründet mit den gar nicht so neuen Erkenntnissen der Bindungspsychologie
sowie dem Anwenden bereits bestehender Gesetze
wie dem § 1632 BGB (Verbleibensanordnung)
hätten Entscheidungen für das Kindeswohl
ganz offen auf der Hand gelegen.




*


P.S.
samt Kostenersparnis in unserer sonderpädagogisch fachlichen Pflegestelle


*



Donnerstag, 31. Juli 2014

Wie vor Jahr und Tag...

Heute vor zwei Jahren, am 31. Juli 2012, 
wurde von einem deutschen Gericht, dem Oberlandesgericht Zweibrücken,
ein Urteil geschrieben über ein Kind.
Das Kind hatte seine ersten vier Lebenswochen in seiner Herkunftsfamilie verbracht,
war dann schwer erkrankt
und lag bis zu seinem achten Lebensmonat in verschiedenen Krankenhäusern,
dort unbegleitet von seiner Herkunftsfamilie.

Mit acht Monaten kam das Kind in unsere Pflegefamilie
und lebte bei uns vier Jahre,
ununterbrochen, alle Tage, alle Nächte.

Heute vor zwei Jahren, am 31. Juli 2012,
beschloss ein deutsches Gericht, das Oberlandesgericht Zweibrücken,
dass das Kind in seine Herkunftsfamilie "zurückgeführt" werden sollte.

Trotz seiner Entwicklungsverzögerung konnte das Kind deutlich äußern,
dass es nicht von uns weg wollte.
Da das Experiment "Rückführung" in diesem Fall jeglichen Erfahrungen und Erkenntnissen der Bindungspsychologie widersprach,
wurde das Argument erzeugt, wir, seine Pflegefamilie, gefährdeten sein Kindeswohl,
weil wir ihn nicht zu seiner Herkunftsfamilie gehen lassen wollten und für ihn bis zum Oberlandesgericht kämpften.

Aus diesem Grund wurde des Kindes Kindeswohl am 25. Oktober 2012 sicher gestellt,
indem es auf der Straße vor unserem Haus deportiert wurde
von Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und des Ludwigshafener Zentrums für individuelle Erziehungshilfen (LuZIE).

Wie individuell diese Erziehungshilfe für das Kind  war,
zeigte sich weiterhin daran,
dass es von uns nicht etwa gleich in seine Herkunftsfamilie gebracht wurde,
sondern für zwei Monate in eine andere Pflegefamilie.

Durch einen Antrag auf Umgang mit dem Kind erfuhren wir,
dass das Kind schwer traumatisiert worden war durch diese 
individuelle Aktion für das Kindeswohl.

Wer hätte das gedacht?


*


Freitag, 28. März 2014

sieben auf einen Streich



Kindesanhörung
Kindesentwicklung
Kindesglück
Kindesliebe
Kindesschutz
Kindeswille
Kindeswohl



*


Donnerstag, 29. August 2013

Kinderspiel?


Liebe Leser, die Sie  jetzt auf dieses Blog gestoßen sind:
Es geht um ein Kind, einen Jungen, der im November 2008 als acht Monate alter schwerkranker Säugling in unsere Pflegefamilie kam, bei uns aufwuchs und trotz anderslautender Prognosen eine gute Entwicklung nahm. Er lebte bei uns bis zum 25. Oktober 2012, nahezu vier Jahre also, ununterbrochen, Tag und Nacht.
Dann hielt auf der Straße vor unserem Haus ein Auto mit zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes. Sie packten den Jungen ein und brachten ihn zwei Monate lang in eine fremde Pflegefamilie und danach in seine Herkunftsfamilie, in der er außer während seiner ersten vier Lebenswochen nie gelebt hatte.

Wenn Sie Kinder haben: Stellen Sie sich Ihr viereinhalbjähriges Kind vor, das Sie liebt, das Sie lieben, das anderen Menschen freudig begegnet, aber natürlich niemals woanders leben will als bei Ihnen.
Das Kind, von dem dieses Blog erzählt, hatte außerordentlich schwierige erste acht Lebensmonate, die es unbegleitet in verschiedenen Krankenhäusern verbrachte.
Umso erstaunlicher war, dass in ihm dennoch die Fähigkeit nicht verloren gegangen war, Lebensbeziehungen zu den ihn umgebenden und versorgenden Bezugspersonen, zu uns, seiner sozialen Familie, einzugehen.
Das Kind war in keiner Weise darauf vorbereitet, von uns weggerissen zu werden. Wir haben uns nicht verabschiedet, wir haben nichts erklären können; es hatte nichts von sich oder uns bei sich als die Kleider auf dem Leib.
Wir haben uns seitdem noch nicht wieder gesehen, obwohl wir seit dem 25. Oktober 2012 darum kämpfen, dem Kind seine Bindungen an uns zu schützen und zu erhalten.

So geschehen in Deutschland, 2012.


*





Montag, 25. Februar 2013

Vier Monate



Kleiner Mensch,
heute, am 25. Februar 2013 sind es vier Monate her,
dass dein Lebensweg von einem Moment auf den nächsten
aus der dir und uns seit vier Jahren vertrauten Bahn kam.

Heute vor vier Monaten, am 25. Oktober 2012
fanden sich Menschen befugt,
dich auf der Straße in ein fremdes Auto zu packen,
dich zu einem fremden Arzt zu bringen,
ohne dass wir dich begleiten durften.
Sie fanden sich befugt,
dir nach dem Arztbesuch zu sagen,
dass du nicht mehr zu uns dürfest.
Was sie dir wohl erklärt haben?

Sie fanden sich befugt,
dich ohne Abschied,
ohne Kleidung,
ohne Spielsachen
wie ein Paket abzutransportieren.


Menschenskind.


*




Donnerstag, 20. Dezember 2012

Acht Wochen

Heute ist es acht Wochen her, dass L. durch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und eine Mitarbeiterin des Ludwigshafener Zentrums für individuelle Erziehungshilfen (LuZIE) auf offener Straße vor unserem Haus ohne Ankündigung oder Vorbereitung, ohne Erklärung und Verabschiedung weggebracht wurde.

Bis dahin hatte er vier Jahre in unserer Familie gelebt, geliebt und behütet in den innigen Bindungen zu uns, den Geschwistern, den Freunden und Nachbarn.




Wer nur ein wenig im Internet sucht, findet eine große Anzahl von fachlichen Darstellungen darüber, ob, wann und wie Rückführungen von Pflegekindern möglich sind.
Die Diplompsychologin Irmela Wiemann formuliert es so:

"Vorrang muss bei der Entscheidung einer Rückführung in erster Linie die seelisch soziale Zugehörigkeit eines Kindes haben...
Hat das Kind seine Herkunftsfamilie schon früh verlassen und ist es primäre Bindung in einer anderen Familie eingegangen, dann ist eine Rückführung nahezu ausgeschlossen...
Es können nur jene Kinder zurückgeführt werden, welche die Möglichkeit hatten, eine primäre Bindung zu ihren leiblichen Eltern oder einem Elternteil aufzubauen und wenn die Beziehung zu den Eltern durch Kontakte, Telefonate etc. bewahrt werden konnte...
Ist eine Beziehung zwischen Säugling oder Kleinkind und dem Elternteil über einen längeren Zeitraum abgebrochen, dann wäre eine Rückführung nahezu ein Neuanfang, ein zweiter tiefer Bruch im Leben...
Säuglinge dürften eigentlich nur für maximal ein halbes Jahr bei einer hohen Dichte von Kontakten fremduntergebracht werden. Können Eltern diese Bedingungen nicht einhalten, so müssen sie früh im Hinblick auf eine Langzeitunterbringung ihres Kindes beraten werden, um schwerwiegende seelische Verletzungen ihres Kindes zu vermeiden. Dies schließt nicht aus, dass die Eltern Eltern bleiben und Elternrechte innehaben, dass sie ihr Besuchsrecht wahrnehmen. Doch sie müssen durch Beratung ihres ASD schmerzlich lernen, ihrem Kind sein langfristiges Zuhause in der Pflegefamilie zuzubilligen...
Soll ein Kleinkind trotz des oben genannten Vorrangs des Schutzes früher Bindungen zurückgeführt werden, obwohl es keine feste Beziehung zu seinen Eltern aufbauen konnte, so müssen diese Eltern von den Fachleuten im Jugendamt so stark in ihre Verantwortung genommen werden, dass sie weiche Übergänge für ihr Kind gestalten. Sie sollten mehrere Wochen lang nahezu täglich in die Pflegefamilie kommen. Das Kind sollte dann ebenso oft von den Pflegeeltern in die Wohnung der Mutter oder/und des Vaters begleitet werden, allmählich öfter und länger dort gelassen werden, wieder zurückkehren. Jeder abrupte Verlust schadet dem Kind für sein ganzes Leben. Nur sehr sorgfältig geplante, langsame Übergänge und die Rückführung zu verständnisvollen Eltern, die begreifen, dass sie ihrem Kind einen existentiellen Schmerz zufügen, ist bei sehr kleinen Kindern vertretbar. 
Wenn ein (älteres) Kind zu seiner Familie zurückkehren soll, so benötigen alle Beteiligten, Pflegeeltern, Kind und Geschwister in der Pflegefamilie Hilfe, um mit dieser Trennung zurechtzukommen. Der Zeitpunkt sollte so gewählt werden, dass ein natürlicher Einschnitt, z.B. Schuljahresende gewählt wird. Alle Beteiligten sollen schon einige Monate vorher auf die Rückkehr des Kindes eingestellt sein. In der neuen Lebensphase bei den Eltern sollten Bindeglieder zur Pflegefamilie – wie zu nahen Verwandten – bewahrt werden. Abschiede schmerzen nicht so tief, wenn Kontakte durch Briefe, Telefonate und Besuche aufrechterhalten bleiben.
Leibliche Eltern bekommen nach einer Rückführung ein durch die Trennung verändertes, psychisch verwundetes Kind zurück. Das Zusammenleben kann nicht unkompliziert fortgesetzt werden, wo es aufhörte. Viele rückgeführte Kinder provozieren einen erneuten Beziehungsabbruch. Ihre Eltern, selbst meist früh seelisch verletzte Menschen, haben oft nicht die Ausdauer und sind schnell gekränkt, wenn das Wiederzusammenleben konfliktreich wird.
Leibliche Familien benötigen vor, während und nach der Rückführung ihres Kindes in ihre Familie intensive Begleitung und fachliche Hilfe, damit das neue Zusammenleben nicht wieder scheitert...
Eltern oder Elternteile in die Verantwortung zu nehmen und diesen alle Hilfen gemäß dem KJHG zukommen zu lassen, dass sie ihre Elternrolle wahrnehmen können, gehört zu den Interessen jedes Kindes. Doch wenn es frühe, feste Bindungen zu anderen Menschen eingegangen ist, so haben diese Vorrang vor dem verständlichen Wunsch mancher Eltern, wieder mit ihrem Kind zu leben. Nehmen wir den Schutz der frühkindlichen familiären Beziehungen ernst, so bedeutet dies für die meisten Eltern, die ihr Kind in jungen Jahren in einer Pflegefamilie unterbringen mussten, dass sie ihr Kind nicht auf Wunsch zurückbekommen können. Dies muss ihnen zu Beginn der Maßnahme so auch gesagt werden."

Zitat von hier










Wer für unsere Petition online mitstimmen möchte, 
kann das hier tun:






Sonntag, 9. Dezember 2012

Rückblick

Am 21.11.2008 kam L. zu uns.
Wir holten ihn aus dem Krankenhaus ab, wohin er nach seiner Inobhutnahme durch das Jugendamt am 11.11.2008 gebracht worden war.
Er war schwer krank, sozial vernachlässigt und dadurch hospitalisiert, da er sein bis dahin achtmonatiges Leben fast nur in verschiedenen Krankenhäusern verbracht hatte.
Seitdem er bei uns lebte, besserte sich sein gesundheitlicher Zustand.
Es gelang uns auch, ihn seelisch aus seiner Vernachlässigung zu holen, und er entwickelte schnell eine Bindung an uns.
In der Stellungnahme der damals zuständigen Sozialarbeiterin heißt es im Mai 2009:
"Entgegen der ursprünglichen Einschätzung von Ärzten macht er erhebliche gesundheitliche Fortschritte. Zudem entwickelte L. eine feste Bindung zu Frau Rabenschlag...Das Kind hat eine sichere Bindung aufgebaut. Seitens des Jugendamtes wurde mit der Pflegefamilie besprochen, dass ein Verbleib in der Familie für das Kindeswohl erforderlich ist...dass er in der Pflegefamilie Rabenschlag bleiben soll."
Ebenso lautete eine Stellungnahme im Februar 2010:
"Aus der Sicht des Jugendamtes ist es für das physische und psychische Wohl von L. unumgänglich, ihm seine stabilen sozialen Beziehungen zu erhalten und eine Unterbringung in der Pflegefamilie auf Dauer zu gewährleisten."
Im November 2010 beschrieb die Verfahrenspflegerin die Situation so:
"Im Vordergrund muss aber stets das Kindeswohl stehen. Mit der Biographie des kleinen L. (schwere Erkrankung, langer Krankenhausaufenthalt ohne Kontakt zu den Eltern und Geschwistern, Aufnahme in einer Pflegefamilie direkt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, intensiver Pflegebedarf im Haushalt der Pflegefamilie) entspricht es dem Kindeswohl, ihm derzeit auch weiterhin die Kontinuität in seinem gewohnten Umfeld zu geben und die eingegangenen Bindungen zu erhalten...Da die Entwicklung des Kindes in der Pflegefamilie sehr positiv verlaufen ist, und es dem Kind in der Pflegefamilie sehr gut geht, besteht aus diesem Grund keine Notwendigkeit, das Kind aus seinem gewohnten Umfeld zu nehmen.Ob und wann ein Zeitpunkt erreicht werden wird, in dem eine Rückführung, ohne eine Traumatisierung des Kindes in Kauf zu nehmen, erfolgen kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Dies sollte dann in Absprache mit den Fachleuten (z.B. Kinderarzt) erfolgen. Da ein Kontakt zu den Eltern neu aufgebaut werden muss, und nicht - wie bei den anderen Kindern - vor ihrer Inobhutnahme bestand und auch durchgehend weiter erhalten blieb, gestaltet sich die Rückführung sehr viel schwieriger, als bei den anderen Kindern. Im Interesse des Kindes kann daher eine zeitnahe Rückführung nicht befürwortet werden. Der Verbleib in der Pflegefamilie wird daher zum jetzigen Zeitpunkt als die beste Alternative angesehen. Eine ergebnisoffene Überprüfung der Sachlage vor der Einschulung wird angeregt, auch wenn in der besonderen Situation des L. bereits heute sehr viel für einen langfristigen Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie spricht."


Im Januar 2011 wurde der Pflegekinderdienst des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis ausgelagert zum Ludwigshafener Zentrum für individuelle Erziehungshilfen, LuZIE.

Nun waren ganz andere Menschen für den "Fall L." zuständig.
Wir und vor allem das Kind wurden behandelt, als handele es sich um eine neu begonnene Bereitschaftspflege. Die zwei Jahre davor, 2009 und 2010, in denen zum leiblichen Vater gar kein Kontakt bestand, zur leiblichen Mutter vierwöchig mit Unterbrechungen, und in denen das Kind freudig und intensiv sein Leben mit uns ohne weitere Bedürfnisse gelebt hatte, fielen quasi unter den Tisch und nun stand intensivierter Umgangskontakt auf dem Plan.

Leider war das alles, was auf dem Plan stand.
Denn ein wirklicher Hilfeplan, der die Besonderheiten und Bedürfnisse des Kindes ansieht und beschreibt, wurde nie erstellt.
Relevant war nur, ob L. zu den Umgangskontakten kam bzw. von uns gebracht wurde. Wie es ihm davor oder danach oder sonst in seinem Alltagsleben ging, war keine Frage.
Ging es ihm  nicht gut, weil er litt unter der unerklärlichen Situation, die da plötzlich so vehement in sein sich stabilisierendes Leben eingriff, lag die Schuld ausschließlich bei uns, der Pflegefamilie. In ewigen Wiederholungen wurden wir deshalb als nicht professionell dargestellt (auch in den Stellungnahmen, die den jeweiligen Gerichten vorgelegt wurden), da wir dem damals knapp dreijährigen, noch stark entwicklungsverzögerten Kind nicht seine wahren Familien- und Herkunftszusammenhänge beigebracht hatten.





Wer für unsere Petition online mitstimmen möchte, 
kann das hier tun:









Donnerstag, 29. November 2012

sowohl



Wir Pflegeeltern haben im letzten Gerichtstermin (und auch schon davor) auf die mehrfache Frage des Gerichts, ob wir aktiv und positiv die Rückführung des Kindes zu seinen leiblichen Eltern unterstützen, die klare Aussage getroffen, dass eine Rückführung in diesem Fall unserer innerlichen Überzeugung widerspricht.

Deshalb widerspricht ein weiterer Verbleib des Kindes bei uns dem Kindeswohl - so urteilen das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises, der Verfahrensbeistand und das Gericht - , weil sich das Kind ständig in einem seelischen und emotionalen Konflikt befindet, wenn es zwischen der leiblichen Mutter und der Pflegemutter entscheiden muss.

Um diese massive Kindeswohlgefährdung vom Kind abzuwenden, hat das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises das Kind heute vor fünf Wochen ohne Ankündigung auf offener Straße vor unserem Haus geschnappt und unter dem Vorwand einer amtsärztlichen Untersuchung in eine dem Kind fremde Pflegefamilie gebracht.

Ohne Vorbereitung, ohne Verabschiedung, ohne Tröstung, ohne vertraute Kleidung, ohne vertraute Spielsachen, aber vor allem ohne seine seit vier Jahren vertrautesten Menschen pendelt nun das Kind zwischen der ganz fremden Pflegestelle und der nur anfänglich angelegten Beziehung zu seiner Herkunftsfamilie.

Zu den Hauptbezugspersonen seines bisherigen Lebens, zu uns, seiner sozialen Familie, hat es keinen Kontakt.

So übt es für Gericht und Jugendamt seine Rückführung, die keine Rückführung, höchstens eine Hinführung ist, da das Kind nur die ersten vier Lebenswochen in seiner Herkunftsfamilie gelebt hat.