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Dienstag, 5. November 2013

"Nicht müde werden..."



                                                                                           Lambrecht, am 4. November 2013

 
Sehr geehrter Herr Burgard,


ein weiteres Mal teile ich Ihnen mit, dass ich mit der Vorgehensweise des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und des Ludwigshafener Zentrums für individuelle Erziehungshilfen (LuZIE) nicht einverstanden bin, dass von diesen Behörden im Falle unseres Pflegekindes L. eine extreme Gefährdung des Kindeswohles ausging und die Fürsorgepflicht verletzt wurde.

Mir liegt das Schreiben des Jugendamtes Kaufbeuren vor (wie ich Ihnen bereits mitteilte), das von einer Traumatisierung des Kindes spricht, von Einkoten, von sexualisiertem Verhalten, von gehemmtem und zurückhaltenden Auftreten, von Kontaktschwierigkeiten zu anderen Kindern. Dies alles sind psychologisch gesehen völlig verständliche Verhaltensweisen, ja Hilferufe dieser verletzten Kinderseele!

Das Kind L. war, solange es sich in unserem Haushalt befand, in all diesen Punkten nicht auffällig!! Es war fröhlich und offen zu Freunden und Bekannten, es trug altersgemäß schon lange keine Windeln mehr und besuchte den Regelkindergarten.

Die Berichte, die das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises sowie das LuZIE für das Amtsgericht Kaufbeuren im August 2013 erstellten, beweisen, dass diese Behörden völlig unzureichend informiert waren darüber, wie das „Experiment L.“ weitab von einer Aufsicht der zuständigen Behörden misslang.

Unsere Petition haben mit dem heutigen Tag 829 Menschen unterschrieben.

Jeder dieser Menschen versteht ohne Fachbildung, dass diesem Kind ein großes Leid geschehen ist, wenn auch unter dem Deckmantel der Behörden und Gerichte.

Jeder dieser Menschen wünscht dem Kind, dass es uns wiedersehen darf und so die Wunde seiner Kinderseele eine Heilungschance erhält.
 

Lesen Sie gerne auf der Petitionsseite die Kommentare der Unterzeichner: hier


Ich sage es hier noch einmal: L. ist zu uns eine Verhältnis eingegangen, wie es ein Kind, das bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, mit diesen eingeht. Und jedes Kind, das seine Eltern verliert, wird für bedauernswert angesehen wegen dieses schlimmen Verlustes.

Blutsverwandschaft und Milieubindung und – das schlagendste Argument – Kostenersparnis wurden höher bewertet als der Schutz eines bereits im Säuglingsalter verletzten Kinderlebens. Das „Objekt Kind“ wurde abtransportiert und, nach Zwischenlagerung in einer fremden Pflegestelle, umquartiert.


Nein, ich bin nicht einverstanden mit den bisherigen Antworten, die wir von Ihnen erhielten. 
Im Namen des Kindes bin ich nicht damit einverstanden!


Ich verlange, dass die Fehleinschätzung, die vom Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis und vom LuZIE getätigt wurde, in eine Stellungnahme korrigiert wird, die die versuchte Rückführung als misslungen erklärt und so dem Kind die Bindung an uns, seine soziale Familie, nicht weiter vorenthalten wird.

Ich füge diesem Schreiben stellvertretend zwei Leserbriefe aus der „RHEINPFALZ“ bei.



Mit freundlichen Grüßen


Stefanie Rabenschlag



Lesebrief vom 18.10.2013


 
Leserbrief vom 30.10.2013


* 

Emailadresse des Bürgerbeauftragten:

poststelle@derbuergerbeauftragte.rlp.de
*
 

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Zwei Briefe:





Am 26.09.2013 schreibt der Bürgerbeauftragte:

Sehr geehrte Frau Rabenschlag,
inzwischen hat ihre Eingabe dem Petitionsausschuss des Landtags vorgelegen.
Dieser hat sich in seiner Sitzung vom 10.09.2013 eingehend damit befasst
und abschließend festgestellt,
dass Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann .

Die Gründe dafür,
denen sich der Petitionsausschuss bei seiner Entscheidung angeschlossen hat,
habe ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 07.01. und 25.02.2013 mitgeteilt.
Hierauf möchte ich Bezug nehmen.

Auch der Petitionsausschuss sah nach der nochmaligen Überprüfung Ihrer Angelegenheit
keine Möglichkeit für eine einvernehmliche Lösung.

Bitte verstehen Sie, dass ich Ihnen keinen anderen Bescheid geben kann.
Auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Einzelfalles
war eine Regelung in Ihrem Sinne nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Burgard


 *

Das Kind schreibt:

Lieber Herr Burgard,
ich weiß gar nicht, wer du bist,
aber du hast was von mir geschrieben.
Weißt du, wer ich bin?

Liebe Frauen vom Jugendamt,
liebe Richter,
ich weiß gar nicht, wer ihr seid,
aber ihr habt was von mir geschrieben.
Wisst ihr, wer ich bin?

Ihr schreibt von einem Anliegen.
Wisst ihr, was mein Herzensanliegen ist?

Ihr schreibt von einer Angelegenheit.
Wisst ihr, wo ich anlegen will?

Ihr schreibt von Gesetzen.
Wisst ihr, wo ich sitzen will?

Ihr schreibt von Kindeswohl.
Wisst ihr, wo es mir am allerwohlsten auf der Welt war?

Ihr wollt die Bestimmer sein.
Hört ihr meine Stimme???





*

Montag, 26. August 2013

Siebenhundertsiebenundsiebzig Stimmen...

...sind es heute in unserer Petition geworden!


Die bringen wir im Korb zum Petitionsausschuss, der möglicherweise nach der dreimonatigen Sommerpause schon bald seine Arbeit wieder aufnehmen wird...








Mittwoch, 31. Juli 2013

"Wenn alle Brünnlein fließen..."

Nachdem über den direkten schriftlichen Kontakt an das Jugendamt und die Herkunftseltern keine Möglichkeit geschaffen worden war, dass das Kind mit uns, seiner sozialen Familie, weiterhin Kontakt haben konnte, nachdem Päckchen, die wir ihm zu Ostern und zum Geburtstag im März schickten, ungeöffnet zurückkamen, beantragte unsere Anwältin im April beim Amtsgericht Speyer den Umgang.
Dadurch erfuhren wir, dass die Herkunftsfamilie mit dem Kind nach Bayern verzogen war.
Am 21. Mai 2013 stellte unsere Anwältin den Antrag auf Umgang daher beim jetzt zuständigen bayerischen Amtsgericht.
Am 17. Juni 2013 ging ein Schreiben des Anwaltes der Herkunftseltern bei unserer Anwältin ein.
Am 26. Juni 2013 schrieb unsere Anwältin eine weitere Stellungnahme an das bayerische Amtsgericht.
Am 30. Juli 2013 fragte sie beim Amtsgericht nach und erhielt die Auskunft, dass die Akte auf Wiedervorlage angemahnt sei für den 5.8.2013. Das Gericht habe bereits mehrfach beim Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis den Jugendamtsbericht angefordert. Man teilte dem Gericht lediglich mit, dass man mit der Erstellung der Berichte nicht nachkomme.

Was die Petition betrifft, sind wir noch auf dem Auskunftsstand vom 5. Juni 3013, wo es im Schreiben des Bürgerbeauftragten heißt:
"Ich werde daher Ihre Eingabe nunmehr gemäß den für mich geltenden Vorschriften dem Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorlegen. Über die Entscheidung des Ausschusses werde ich Sie unaufgefordert unterrichten."
Unsere letzte Stellungnahme zur Petition ist hier zu finden.







*




Samstag, 8. Juni 2013

Blütentag



5. Juni 2013

Sehr geehrte Frau Rabenschlag,

ich danke für Ihr weiteres Schreiben vom 03.06.2013, dem ich entnehme, dass Sie unabhängig von dem Übergang der Zuständigkeit auf ein Jugendamt außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz nach wie vor die Vorgehensweise der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises beanstanden.

Ich werde daher Ihre Eingabe nunmehr gemäß den für mich geltenden Vorschriften dem Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorlegen. Über die Entscheidung des Ausschusses werde ich sie unaufgefordert unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Burgard




*





Montag, 3. Juni 2013

Hochwasser


ICH WURDE AUCH ALS VIERJÄHRIGES KIND AUF BETREIBEN MEINER LEIBLICHEN MUTTER VON MEINER ÄUSSERST LIEBEVOLLEN PFLEGEMUTTER OHNE JEDE VORBEREITUNG EINFACH MIT POLIZEI UND JUGENDAMT WEGGENOMMEN; MEIN VERBRECHEN WAR , DASS ICH MEINE LEIBLICHE MUTTER BEI IHREN RAREN BESUCHEN TANTE GENANNT HATTE, DIES MUSS BEI IHR GEKRÄNKTE EITELKEIT AUSGELÖST HABEN, DENN LIEBE HABE ICH NIE BEKOMMEN. NUN BIN ICH ÜBER 50 JAHRE ALT, HABE KEINEN KONTAKT ZU MEINER MUTTER UND TRAUERE HEUTE NOCH MEINER PFLEGEMUTTER NACH. DIE ICH NIE WIEDERSEHEN DURFTE. WEN KANN ICH JETZT HAFTBAR MACHEN FÜR EINE GRAUENHAFTE KINDHEIT? WEN? IN GEDANKEN BIN ICH BEI IHNEN UND WÜNSCHE IHNEN VIEL, VIEL ERFOLG BEI IHREM KAMPF UM DAS WOHL DES KINDES!


*
                                                                                                                            03.06.2013

Herrn
Dieter Burgard
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiserstraße 32
55116 Mainz
                                                                                                                                            


E 2593/12 V.7.6 Hüt/es

Petition: Für Schutz und Erhalt der Bindungen unseres Pflegekindes L. an uns, seine soziale Familie!


Sehr geehrter Herr Burgard,
wir danken Ihnen, dass Sie uns die Gelegenheit zu einer weiteren Stellungnahme geben.
Auch dieses Mal liegt uns am Herzen, das dem Kind L. geschehene Unrecht durch die Vorgehensweise der Mitarbeiter des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und des Ludwigshafener Zentrums für individuelle Erziehungshilfen (LuZIE) zu beanstanden. Dass die Herkunftsfamilie und womöglich auch L. nach K. verzogen sind, macht die Tat nicht ungeschehen, die von einer Behörde des Landes Rheinland-Pfalz ausging.
Entgegen aller psychologischer und pädagogischer Fachlichkeit sowie entgegen rechtlicher Rahmenbedingungen (§1632 BGB Verbleibensanordnung) haben sich die Verantwortlichen der oben genannten Stellen eigenmächtig über die allgemein bekannten Grundkenntnisse der Bindungspsychologie hinweggesetzt und der Biographie des Kindes einen Bruch zugefügt, dessen Folgen noch gar nicht absehbar sind. Sie haben aus ihrer einseitigen – vermutlich auf das Wirtschaftliche bedachten – Sichtweise die Richter mangelhaft informiert, die sich umgekehrt auf die Aussagen des Amtes verließen, ohne sich eine eigene Meinung zu bilden. Schließlich wurde der Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken eigenmächtig abgeändert, was den dort genannten Zeitpunkt für die frühest mögliche Rückführung des Kindes betraf.
Der Wechsel des Bundeslandes enthebt die Behörde von ihrer Zuständigkeit, nicht jedoch von ihrer Verantwortung.
Es darf nicht ungerügt stehen bleiben, dass in Deutschland, in Rheinland-Pfalz ein Kind auf der Straße deportiert wurde; dass sein Recht auf Schutz seiner langjährigen Bindungen missachtet wird, als habe es diese vier Jahre seines Lebens nicht gegeben; dass es über Nacht umgelagert wurde, als handele es sich um eine Ware. „Mit keinem Hund würde man das so machen!“, so äußerte sich ein betroffener Mensch.
                                                                                                                                                      
Wider besseres Wissen wurde durch die Behörde das Leben eines Kindes massiv beeinträchtigt, eines Kindes, dessen Startbedingungen – lebensbedrohliche Erkrankung, soziale Vernachlässigung durch die leiblichen Eltern – bereits schwere Hürden waren und sind; eines Kindes, das mit der Hinführung zu seinen leiblichen Eltern, bei denen es lediglich die ersten vier Lebenswochen verbrachte, quasi „fremdplatziert“ wurde und nun – unbetreut vom verantwortlichen Jugendamt -  mit diesem tiefen Bruch seiner Bindungen an seine soziale Familie leben muss.
Noch einmal möchten wir auch in diesem Schreiben erwähnen, dass in den Jahren 2009 und 2010 das zuständige Jugendamt (Rhein-Pfalz-Kreis) es für das Kindeswohl als unabdingbar sah, dass L. bei uns verbliebe. Der leibliche Vater hatte in diesen beiden Jahren Umgangsverbot, die leibliche Mutter nahm ihre Besuchstermine nur sporadisch war. In den Lebensmonaten, die L. im Jahr 2008 in verschiedenen Krankenhäusern verbrachte, hatten seine leiblichen Eltern kaum Kontakt zu ihm. Damit waren bereits Fakten geschaffen, die aus fachlicher Sicht eine Rückführung ausschließen.
Warum die ab 2011 zuständigen Mitarbeiter L.'s Vorgeschichte und seine bindungsintensiven Jahre bei uns missachteten, steht bis heute als Frage im Raum, die lediglich mit Amtsmacht beantwortet wurde. Gestraft wurde dadurch das Kind.


Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Rabenschlag
Edeltraud Trautnitz                                                                                                                 

*





Sonntag, 26. Mai 2013

Regentage



Kind,
heute vor sieben Monaten bist du aufgewacht in einem fremden Bett.
Zum ersten Mal nach vier Jahren.
Am Abend zuvor, dem 25.10.2012, hatten dich die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes nicht mehr nach Hause gebracht.
Ich bin dir nachgefahren, Kind,
habe das Auto aus den Augen verloren auf der Autobahn,
wusste aber, dass ich das Gesundheitsamt in Ludwigshafen suchen musste.
Ich fragte einen jungen Mann in einer Videothek, 
der mir den Weg zeigte.
Beim Gesundheitsamt warst du gar nicht.
Doch die Ärztin dort war sehr hilfsbereit
und druckte mir eine Karte aus zur Kinderarztpraxis,
wo du untersucht wurdest.
Noch ein weiteres Mal half mir ein junger Mann, 
den ich dort in Pfingstweide nach dem Weg fragte.
Ich fand die Praxis, ging hinein, man hieß mich zu warten.
Dann bat mich die Ärztin zur Besprechung.
Währenddessen schaffte man dich fort.

Heute vor sieben Monaten bist du in einem fremden Bett aufgewacht.
Zwischengelagert in einer Bereitschaftspflegefamilie.
Warum?
Wäre das Experiment, dich zu deiner Herkunftsfamilie zu bringen,
sonst gleich misslungen?

Man hat dich in ein Vakuum gesteckt.
Wir, deine vertraute soziale Familie, waren abgeschnitten von dir.
Die neue Bereitschaftspflegefamilie kanntest du nicht.
Das bisschen Vertrauen zu deiner Herkunftsfamilie sollte dazu dienen, 
deine leidende Seele wenigstens mit Bekanntem zu befriedigen.
Aus deiner Not hat man dann formuliert,
du wünschtest dir, zu deiner Herkunftsfamilie zu kommen.
So einfach geht das, Kind.
In Deutschland.
2012.

*


Am 22. Mai schreibt uns der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Herr Dieter Burgard:

Sehr geehrte Frau Rabenschlag,

ich danke für Ihre E-Mail vom 08.05.2013 sowie Ihre Mitteilung,
dass die Herkunftsfamilie Ihres Pflegekindes zwischenzeitlich nach Bayern verzogen ist.
Dies hat zur Folge, dass die Zuständigkeit einer Verwaltung des Landes Rheinland-Pfalz,
bei der ich mich für Sie einsetzten könnte,
nicht mehr gegeben ist.
Vor diesem Hintergrund schlage ich vor,
den Vorgang bei mir abzuschließen
und unterstelle Ihr Einverständnis,
wenn ich innerhalb der nächsten zwei Wochen keine gegenteilige Nachricht von Ihnen erhalte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dieter Burgard


*

So einfach geht das.
In Deutschland.
2013.



*

Mittwoch, 1. Mai 2013

Alles neu macht der Mai...

Am 29. April antwortet der Bürgerbeauftragte, Herr Burgard:


Sehr geehrte Frau Rabenschlag,

in vorbezeichneter Angelegenheit danke ich für Ihr Schreiben vom 24.04.2013, hier eingegangen am 25.04.2013. Ihr Schreiben, welches auch von Frau Edeltraud Trautnitz unterzeichnet war, habe ich mit Interesse gelesen. Hierbei habe ich zur Kenntnis genommen, dass eine einvernehmliche Lösung leider nicht möglich war.

Ich werde daher Ihre Eingabe nunmehr nach den für mich geltenden Verfahrensbestimmungen dem Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorlegen.

Über die Entscheidung des Petitionsausschusses werde ich Sie unaufgefordert schriftlich unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dieter Burgard











*

Donnerstag, 25. April 2013

Offener Brief




Herrn
Dieter Burgard
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiserstraße 32
55116 Mainz
                                                                                                                                            

E 2593/12 V.7.6 Hüt/es

Petition: Für Schutz und Erhalt der Bindungen unseres Pflegekindes L., an uns, seine soziale Familie!

Sehr geehrter Herr Burgard,
nahezu siebenhundert Menschen haben bisher diese Petition unterschrieben; Menschen, die das Kind und uns persönlich kennen und die mit Freude und Anteilnahme seine Entwicklung verfolgten und für die es fraglos in unsere Familie und unser Umfeld gehörte.                                                                                                                                
Das Kind kam als schwer kranker, sozial vernachlässigter Säugling zu uns. In seiner Herkunftsfamilie lebte es lediglich während seiner ersten vier Lebenswochen; das war im April 2008. Dann erkrankte es an Keuchhusten und Lungenentzündung gleichzeitig und wurde deswegen im Diakonissenkrankenhaus Speyer behandelt. Die Schwere der Erkrankung machte eine Verlegung auf die Intensivstation der Uniklinik Mannheim notwendig, wo das Kind von Ende April bis Anfang Juni 2008 im künstlichen Koma lag, angeschlossen an eine Maschine, die die Funktion seiner durch die Krankheit zerstörten Lunge ersetzte (ECMO). Danach wurde es bis Ende August 2008 auf der Kinderstation der Uniklinik Mannheim behandelt. Bereits in den Arztberichten dieser Zeit heißt es, dass seine Eltern es kaum besuchten, auch als es ihm sehr schlecht ging und es dem Sterben nahe war.
Ende August wurde es auf Wunsch der leiblichen Eltern nach Speyer ins Diakonissenkrankenhaus verlegt, wo es weitere vier Wochen behandelt wurde und auch dort kaum Kontakt zu den Herkunftseltern hatte.
Anfang Oktober ging seine leibliche Mutter mit dem Kind und drei Geschwistern nach Pirmasens ins Frauenhaus. Das Kind verbrachte diese Zeit in einem weiteren Krankenhaus, nämlich in Pirmasens. Am 11.11.2008 wurden das Kind und seine Geschwister durch das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises in Obhut genommen, das Kind in einem erbärmlichen Zustand ins St. Annastiftkrankenhaus in Ludwigshafen eingeliefert, von wo wir es am 21.11.2008 abholten. Von diesem Tag an bis zum 25.10.2012 lebte das Kind mehr und mehr gesundend in unserer Familie, nach und nach verringerten sich seine Symptome des Hospitalismus, seine Entwicklung nahm einen positiven Verlauf, was aufgrund der Vorgeschichte die Ärzte nicht wenig erstaunte. Dennoch ist es kein altersgemäß entwickeltes Kind.



„Für Schutz und Erhalt der Bindungen unseres Pflegekindes L., an uns, seine soziale Familie!“ – so heißt unsere Petition, die auch viele Menschen unterschrieben, die das Kind und uns gar nicht kennen, die aber vom Schicksal dieses Kindes angerührt wurden, Ähnliches erlebt hatten, sich in ihrem Rechtsstaatempfinden gekränkt fühlten oder keinem Kind einen solchen Lebensbruch wünschen, geschweige denn einem, das bereits unverwurzelte erste Lebensmonate erleben musste, dann über Jahre Fuß fasste, Ängstlichkeit überwand, Lebensvertrauen entwickelte und ein fröhliches Mitglied unserer Familie, des Freundeskreises und der Nachbarschaft wurde.
Eine Frau, die durch unsere Veröffentlichung im Internet auf die Geschichte aufmerksam geworden war, schilderte uns anonym ihr eigenes Schicksal als gezwungenermaßen rückgeführtes Kind. Auch sie hatte ihre eigentliche Lebensbindung zu ihrer Pflegemutter gefunden, litt eine schreckliche Kindheit lang unter dem Abbruch der Beziehung und konnte erst mit ihrer Volljährigkeit zu ihrer Pflegemutter zurückkehren, was ihr, wie sie schreibt, das Leben rettete.



Wir begleiten seit 1999 Pflegekinder auf ihren verschiedensten Wegen; wir sind Pädagogen von Beruf, haben jede eigene leibliche Kinder großgezogen; wir haben vier Jahre und davon unzählige wache Nächte mit dem Kind verbracht und dürfen mit Recht sagen, dass wir es am besten kennen und dass wir alles dafür getan haben, um ihm einen Abbruch seines Lebens hier bei uns zu ersparen.
Dennoch befanden – aus Gründen, die uns bis heute nicht bekannt sind oder genannt wurden – das Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis und das LuZIE, besser einschätzen zu können, dass es dem Wohl dieses Kindes entspreche, von uns, seiner sozialen Familie gewaltsam weggebracht zu werden.
Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Bad Dürkheim bestätigte uns, dass eine solche „Inobhutnahme“, wie sie dem Kind am 25.10.2012 geschehen ist, nur dann gerechtfertigt ist, wenn Gefahr für das Leben des Kindes oder Fluchtgefahr besteht; das heißt, wenn zu befürchten ist, dass dem Kind ohne den sofortigen Zugriff des Jugendamtes Gewalt angetan wird oder die Bezugsperson mit dem Kind untertaucht.
Nichts davon war in diesem Fall gegeben, und wir verurteilen nach wie vor auf das Schärfste diese Vorgehensweise, bei der das Kind unter Vorgabe, zu einem Amtsarzt gebracht zu werden, auf der Straße in ein fremdes Auto gesetzt wurde. Eine Nachbarin, die ihren Hund ausführte sowie ein junger Mann, der vorbeikam, beobachteten die grausame Szene, die an eine Deportation erinnert. Verbal aggressiv wurde – hörbar für das weinende Kind – gedroht, dass man im Falle unseres Widerstandes „das große Besteck“ holen würde, ein uns bis dahin unbekannter Ausdruck, der bedeutete, die Polizei zu rufen.

Fragen Sie die Ärztin, Dr. med. Christel Petzschke in Ludwigshafen-Pfingstweide, bei der das Kind in Begleitung zweier ihm fremder Personen untersucht wurde, fragen Sie die Sprechstundenhilfen dort, fragen Sie die Pflegefamilie, in die es am Abend des 25.10.2012 verbracht wurde, wie sehr es geweint hat, wie sehr es gelitten hat unter der unbegreiflichen Situation!
Fragen Sie das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises, warum es nicht wenigstens gleich zu seinen leiblichen Eltern gebracht wurde! Laut Aussagen der Mitarbeiterinnen hatte es bereits ein so gutes Verhältnis zu seinen leiblichen Eltern. Warum musste es dann acht Wochen lang bis zum 21.12.2012 in einer ganz fremden Familie leben?

Am 1.10.2012, als die forcierte Rückführungsaktion angelaufen war und das Kind plötzlich acht Stunden in fremder Umgebung bei seinen leiblichen Eltern verbringen musste, kam es von dort völlig verweint zurück. Es hatte dort nicht Wasser lassen wollen und musste dringend Pipi, was alles dafür spricht, wie wenig vertraut es dort war.

Am 5.10.2012 fand eine MRT-Untersuchung im St. Annstiftkrankenhaus in Ludwigshafen statt. Folgendes schreibt der aufnehmende Arzt im Bericht:
„Auf Grund der Bemühungen L.'s leiblicher Eltern, ihren Sohn zurück zu bekommen, war von seiten der betreuenden Einrichtung (= LuZIE) deren Präsenz bei Aufnahme und anschließender Befundbesprechung erwünscht.
Bei Aufnahme zeigte sich L. bei Hinzukommen der leiblichen Eltern deutlich verängstigt und panisch.
Er klammerte sich im Folgenden andauernd an seine Pflegemutter und ließ sich nicht mehr beruhigen.
Daher wurde das Aufnahmegespräch vorzeitig beendet.
Wir teilten dieses Verhalten und unsere Bedenken gegenüber einer erneuten Konfrontation der zuständigen Mitarbeiterin des Jugendamtes mit. Es wurde hierauf vereinbart, dass bei der Befundmitteilung auf L.'s Anwesenheit verzichtet wird."

Spätestens hier hätte eine professionelle Handhabe die korrigierte Stellungnahme an das Oberlandesgericht erfordert.

Die Rechtsanwältin und Mediatorin Sigrid Pruss  beschreibt es so:
"Die Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie in die Herkunftsfamilie ist in der zentralen Vorschrift des § 1632 Abs. 4 BGB geregelt. Diese Vorschrift ist mithin eine Schutzvorschrift für Pflegekinder, die sich in Dauerpflege befinden und die in ihrer Entwicklung unter Umständen deshalb gefährdet werden könnten, weil ihre Eltern sie aus der Pflegefamilie herausnehmen wollen. Nach dem Zweck dieser Vorschrift sollen Pflegekinder geschützt werden, die seit längerer Zeit in einer Pflegefamilie sind. Der Zeitbegriff ist insoweit nicht absolut zu verstehen, sondern kinderpsychologisch, das heißt, es gilt ein relativer, an der Erlebnisverarbeitung von Kindern orientierter Zeitbegriff. Es kommt darauf an, ob die Pflegezeit dazu geführt hat, dass das Kind seine Bezugswelt in der Pflegefamilie gefunden hat und deshalb die Herausnahme zu diesem Zeitpunkt die Gefahr schwerwiegender psychischer Schäden mit sich brächte. Das Kind muss mithin eine tragfähige Beziehung in der Pflegefamilie entwickelt haben. Maßgeblich ist, dass das kindliche Zeitempfinden an die Möglichkeit und Geschwindigkeit von Bedürfnisbefriedigung gebunden ist, die das Kind als notwendig und zufriedenstellend empfindet...
Bei einem älteren Kind kann eine Herausnahme nach sechs Monaten möglich sein, während für ein einjähriges Kind sechs Monate sehr lang sein können. Die Rechtsprechung ist in diesen Zeitabschnitten sehr unterschiedlich gelagert. 18 Monate sind jedoch eine lange Zeit, wenn das Kind die ganze Zeit bei Pflegeeltern verbracht hat, vgl. Ffm FamRZ 04, 720." (http://www.berliner-kanzleien.com)




Es gibt sehr viele ungeklärte Fragen in dieser Angelegenheit, auf die das Jugendamt bzw. die Darstellung des LuZIE vom 25.01.2012 überhaupt nicht eingeht, die aber unserem Schreiben vom 10.1.2012 zu entnehmen sind und die wir nicht alle wiederholen möchten. Die Stellungnahme der Mitarbeiterin des LuZIE spiegelt exakt den Verlauf der gesamten Angelegenheit wieder, nämlich das Nichtwahrnehmenwollen vorliegender Tatsachen, selbst wenn sie, wie in unserem Brief vom 10.1.2012, schriftlich vorliegen. 
Das Kind weist als „Fall“ für das Jugendamt mehr als ausreichend Kriterien auf, die gerade bei ihm eine Rückführung ausschließen; so hatte das Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis bereits argumentiert in der Zeit, bevor durch Umstrukturierung der Pflegekinderdienst vom LuZIE übernommen wurde. Die besondere Vorgeschichte, das Alter des Kindes bei der Unterbringung in der Pflegefamilie, die für ein Kleinkind besonders lange Zeit des Pflegeverhälnisses wurden schlichtweg ignoriert. Ein Plan wurde erstellt, in den das Kind passen und dem wir als Pflegefamilie uns gegen unser besseres Wissen unterordnen sollten. Dafür, dass wir uns auflehnten gegen den Plan, wurde das Kind mit einem zweiten Abbruch – gravierender noch als sein erster, da über vier Jahre gewachsen – seiner Eingebundenheit bestraft.

„Für Schutz und Erhalt der Bindungen unseres Pflegekindes L., an uns, seine soziale Familie!“ – so heißt unsere Petition, die wir am 2.12.2012 gestartet haben.                 
Seit dem 25.10.2012 hat das Kind keinen Kontakt zu uns. Eine freundliche schriftliche  Anfrage bei seinen leiblichen Eltern durch unsere Anwältin, uns doch eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu nennen, erhielt keine Antwort. Päckchen, die wir ihm zu seinem Geburtstag und zu Ostern schickten, kamen ungeöffnet zurück.
Ein Kind ist kein Besitz, auch nicht der Besitz seiner leiblichen Eltern!
Wir wollen, dass durch eine neutrale Person – nicht Jugendamt, nicht Verfahrensbeistand – das Kindeswohl überprüft wird und dem Kind Gelegenheit gegeben wird, mit uns, seiner sozialen Familie, Kontakt zu haben und es dadurch die Brücken zu seiner abgerissenen Vergangenheit wieder schlagen kann.
Die Anzahl der Menschen, die sich in diesem Sinn mit dem Kind, mit uns und der Petition verbunden fühlen, ist um vieles größer als die der wenigen Personen, die in dieser Angelegenheit meinten, zu lebenswichtigen Entscheidungen über das Leben dieses Kindes berechtigt zu sein.



Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Rabenschlag
Edeltraud Trautnitz


Lambrecht, 24.04.2013



*




Donnerstag, 28. Februar 2013

Ich sitze hier und ...



Nachdem wir am 10.01.2013 zu unserer eingereichten Petition
nach Aufforderung durch den Bürgerbeauftragten schriftlich Stellung bezogen,
erreichte uns nun vorgestern, am 26.02.2013,
die Stellungnahme der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises
bzw. des Ludwigshafener Zentrums für individuelle Erziehungshilfen (LuZIE).

Wer dieses Antwortschreiben gerne lesen möchte,
kann sich per Mail an mich wenden:


Ich kann es dann online zusenden.



Wir können uns auch diesmal wieder zum Ergebnis der Ermittlungen äußern.


*






Bild: Marie-Luise Beyer



Donnerstag, 24. Januar 2013

Dreizehn Wochen



Auf diesem Foto, 
Kind, 
fühlen deine Hände den ersten Schneeball.
Es war im Februar 2009;
du warst elf Monate alt;
seit drei Monaten lebtest du bereits bei uns.
Wir konnten schon Spaziergänge unternehmen
ohne den transportablen Sauerstofftank,
den wir in der ersten Zeit immer dabei hatten.
Nach den vielen Krankenhausmonaten
stauntest du vor allem über die großen Bäume hier in unserem Wald.
Und wir waren froh, 
dass ihr Sauerstoff für die Regeneration deiner Lunge sorgte.
Bei jedem Wetter waren wir draußen.


*


Zu unserer an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz
gerichteten Petition haben wir auf dessen Aufforderung 
umfangreich schriftlich weitere Sachverhalte angeführt.
Ebenso haben zwei Menschen, die die Petition mit unterzeichneten,
 Informationen und Stellungnahmen an Herrn Burgard,
den Bürgerbeauftragten, geschickt.

Herr Burgard schreibt,
er werde all dies in seine Ermittlungen einbeziehen.


*




Dienstag, 8. Januar 2013

unterwegs



Heute erhielten wir bereits die Antwort des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, Herrn Dieter Burgard, dem wir am 30.12.2012 unsere Petition eingereicht hatten.


Der Bürgerbeauftragte schreibt am 7.1.2013:

Sehr geehrte Frau Rabenschlag,

in vorbezeichneter Angelegenheit liegt mir nunmehr die Stellungnahme der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises vor.

Nach deren Feststellungen sind Sie als sonderpädagogische Pflegestelle anerkannt und wurden insoweit auch im Rahmen der Bereitschaftspflege in Anspruch genommen. Im vorliegenden Fall hat die Herkunftsfamilie des Pflegekindes die Rückführung in den elterlichen Haushalt beim Familiengericht beantragt.

Die Amtsgerichte Speyer und Neustadt an der Weinstraße sowie das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken haben sich mit dieser Angelegenheit hinreichend befasst und die Rückführung in die Herkunftsfamilie beschlossen.

Dies wurde ferner auch in einem ausführlichen psychologischen Gutachten empfohlen. Um eine "sanfte" Rückführung zu erreichen, hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken Sie ferner verpflichtet, die Rückführung des Kindes aktiv zu fördern und zu begleiten.

Da Sie jedoch anstreben und auch gegenüber dem Gericht mitteilten, das das Kind bei Ihnen in der Pflegefamilie verbleiben müsse, da Ihrer Auffassung nach eine Rückführung in die Herkunftsfamilie keinesfalls in Betracht komme, wurde das Kind in einer anderen Bereitschaftspflegefamilie untergebracht. Dies war zum Wohl des Kindes erforderlich, um die durch die Gerichte beschlossene Rückführung zu gewährleisten. Aktuell wurde durch Sie beim Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße abermals ein Verfahren zur Rückführung des Kindes in die Pflegefamilie eingeleitet.

Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat in der am 18.12.2012 stattgefundenen mündlichen Verhandlung Ihren Antrag auf Rückführung in die Pflegestelle abgelehnt und nach Anregung des Jugendamtes die Rückführung in die Herkunftsfamilie bereits zum 21.12.2012 im Hinblick auf das Wohl des Kindes befürwortet. Die Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße wird in den nächsten Tagen den Beteiligten schriftlich zugestellt werden.

Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Nachricht geben zu können.

Nach den mir vorliegenden Informationen kann das Vorbringen der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises derzeit nicht beanstandet werden.

Dennoch möchte ich Ihnen Gelegenheit geben, sich zum Ergebnis der Ermittlungen zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
                                                                                                                                                


Peter Schöpflin
stellv. Bürgerbeauftragter