ICH WURDE AUCH ALS VIERJÄHRIGES KIND AUF BETREIBEN MEINER LEIBLICHEN MUTTER VON MEINER ÄUSSERST LIEBEVOLLEN PFLEGEMUTTER OHNE JEDE VORBEREITUNG EINFACH MIT POLIZEI UND JUGENDAMT WEGGENOMMEN; MEIN VERBRECHEN WAR , DASS ICH MEINE LEIBLICHE MUTTER BEI IHREN RAREN BESUCHEN TANTE GENANNT HATTE, DIES MUSS BEI IHR GEKRÄNKTE EITELKEIT AUSGELÖST HABEN, DENN LIEBE HABE ICH NIE BEKOMMEN. NUN BIN ICH ÜBER 50 JAHRE ALT, HABE KEINEN KONTAKT ZU MEINER MUTTER UND TRAUERE HEUTE NOCH MEINER PFLEGEMUTTER NACH. DIE ICH NIE WIEDERSEHEN DURFTE. WEN KANN ICH JETZT HAFTBAR MACHEN FÜR EINE GRAUENHAFTE KINDHEIT? WEN? IN GEDANKEN BIN ICH BEI IHNEN UND WÜNSCHE IHNEN VIEL, VIEL ERFOLG BEI IHREM KAMPF UM DAS WOHL DES KINDES!
*
03.06.2013
Herrn
Dieter Burgard
Der Bürgerbeauftragte des Landes
Rheinland-Pfalz
Kaiserstraße 32
55116 Mainz
E 2593/12 V.7.6 Hüt/es
Petition: Für Schutz und Erhalt der Bindungen unseres Pflegekindes
L. an uns, seine
soziale Familie!
Sehr geehrter Herr Burgard,
wir danken Ihnen, dass Sie uns die Gelegenheit zu einer weiteren
Stellungnahme geben.
Auch dieses Mal liegt uns am Herzen, das dem Kind L. geschehene
Unrecht durch die Vorgehensweise der Mitarbeiter des Jugendamtes
Rhein-Pfalz-Kreis und des Ludwigshafener Zentrums für individuelle
Erziehungshilfen (LuZIE) zu beanstanden. Dass die Herkunftsfamilie und
womöglich auch L. nach K. verzogen sind, macht die Tat nicht
ungeschehen, die von einer Behörde des Landes Rheinland-Pfalz ausging.
Entgegen aller psychologischer und pädagogischer Fachlichkeit sowie
entgegen rechtlicher Rahmenbedingungen (§1632 BGB Verbleibensanordnung) haben
sich die Verantwortlichen der oben genannten Stellen eigenmächtig über die
allgemein bekannten Grundkenntnisse der Bindungspsychologie hinweggesetzt und
der Biographie des Kindes einen Bruch zugefügt, dessen Folgen noch gar nicht
absehbar sind. Sie haben aus ihrer einseitigen – vermutlich auf das
Wirtschaftliche bedachten – Sichtweise die Richter mangelhaft informiert, die
sich umgekehrt auf die Aussagen des Amtes verließen, ohne sich eine eigene
Meinung zu bilden. Schließlich wurde der Beschluss des Oberlandesgerichts
Zweibrücken eigenmächtig abgeändert, was den dort genannten Zeitpunkt für die
frühest mögliche Rückführung des Kindes betraf.
Der Wechsel des Bundeslandes enthebt die Behörde von ihrer
Zuständigkeit, nicht jedoch von ihrer Verantwortung.
Es darf nicht ungerügt stehen bleiben, dass in Deutschland, in
Rheinland-Pfalz ein Kind auf der Straße deportiert wurde; dass sein Recht auf
Schutz seiner langjährigen Bindungen missachtet wird, als habe es diese vier
Jahre seines Lebens nicht gegeben; dass es über Nacht umgelagert wurde, als
handele es sich um eine Ware. „Mit keinem Hund würde man das so machen!“, so äußerte sich ein betroffener Mensch.
Wider besseres Wissen wurde durch die Behörde das Leben eines Kindes
massiv beeinträchtigt, eines Kindes, dessen Startbedingungen –
lebensbedrohliche Erkrankung, soziale Vernachlässigung durch die leiblichen
Eltern – bereits schwere Hürden waren und sind; eines Kindes, das mit der
Hinführung zu seinen leiblichen Eltern, bei denen es lediglich die ersten vier
Lebenswochen verbrachte, quasi „fremdplatziert“ wurde und nun – unbetreut vom
verantwortlichen Jugendamt - mit diesem
tiefen Bruch seiner Bindungen an seine soziale Familie leben muss.
Noch einmal möchten wir auch in diesem Schreiben erwähnen, dass in den
Jahren 2009 und 2010 das zuständige Jugendamt (Rhein-Pfalz-Kreis) es für das
Kindeswohl als unabdingbar sah, dass L. bei uns verbliebe. Der leibliche
Vater hatte in diesen beiden Jahren Umgangsverbot, die leibliche Mutter nahm
ihre Besuchstermine nur sporadisch war. In den Lebensmonaten, die L. im Jahr
2008 in verschiedenen Krankenhäusern verbrachte, hatten seine leiblichen Eltern
kaum Kontakt zu ihm. Damit waren bereits Fakten geschaffen, die aus fachlicher
Sicht eine Rückführung ausschließen.
Warum die ab 2011 zuständigen Mitarbeiter L.'s Vorgeschichte und seine
bindungsintensiven Jahre bei uns missachteten, steht bis heute als Frage im
Raum, die lediglich mit Amtsmacht beantwortet wurde. Gestraft wurde dadurch das
Kind.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Rabenschlag
Edeltraud Trautnitz
*
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen