Dienstag, 25. Juni 2013

Es erklingen alle Bäume


Es erklingen alle Bäume,
Und es singen alle Nester -
Wer ist der Kapellenmeister
In dem grünen Waldorchester?

Ist es dort der graue Kiebitz,
Der beständig nickt so wichtig?
Oder der Pedant, der dorten
immer kuckuckt, zeitmaßrichtig?

Ist es jener Storch, der ernsthaft,
Und als ob er dirigieret,
Mit dem langen Steckbein klappert,
Während alles musizieret?

Nein, in meinem eignen Herzen
Sitzt des Walds Kapellenmeister,
Und ich fühl, wie er den Takt schlägt,
Und ich glaube, Amor heißt er.


Heinrich Heine


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Heute sind es acht Monate,
Kind,
dass sie dich hier weggeholt haben.



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Sonntag, 23. Juni 2013

Worte zum Sonntag


Weil ich diese Situation kenne und deshalb der Meinung bin, dass das Kindeswohl hier nur dadurch erwirkt wird, dass das Kind L. zurück in seine gewohnte, gute Umgebung und nicht zu fragwürdigen, seinen Bedürfnissen nicht gewachsenen, "richtigen " Eltern kommt. Kinder sind kein Besitz, und das Kindeswohl sollte immer vor den Wünschen der Eltern stehen, da das Kind empfindlicher und bedürftiger ist und ein Recht auf optimale Entwicklung hat. Dies kommt nicht zuletzt auch der Gesellschaft später zugute (Folgekosten ...).




Arbeite selbst seit Jahren in diesem Bereich und stelle des öfteren fest, dass es nur noch um Geld geht und nicht um das Wohl der Kinder. Das finde ich sehr bedenklich und erschreckend. Wo bleiben unsere Werte? Was ist aus Empathie, Mitgefühl, Verständnis und all diesen Eigenschaften geworden? Und dann wundern wir uns doch ernsthaft über die Entwicklung der "jungen Leute von heute"! Aber was leben wir vor? Ich sage bewusst "wir", denn mit "man" nehmen wir uns aus der Verantwortung. Wir leben alle auf diesem einen Planeten und jeder sollte dafür ein Bewusstsein entwickeln. Es ist leider sehr bequem, zu sagen, "ich kann doch nichts tun". Doch, nur DU kannst etwas tun. Und wenn wir das alle sagen, dann tun alle etwas! HERZliche Grüße an alle, die dies lesen...





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Donnerstag, 20. Juni 2013

Alles gut bedacht.


Ich bin selbst Pflegemutter und kann nicht begreifen wie zwei so erfahrenen Pflegemüttern und vor allem dem Kind so etwas angetan wird. Es ist absolut unmenschlich, ein Kind, welches geborgen in einer Pflegefamilie lebt, auf solch eine Weise herauszureisen. Man muss darüber nachdenken, welche Schäden das Kind dadurch erhalten hat. Eine Aktion ohne Sinn und Verstand. Da werden besorgte Pflegeeltern wie Verbrecher behandelt und das im Jahr 2013 in Deutschland.






Ich habe einen Cousin in diesem Alter, das Kind braucht seine Mama, die Person die ihn die letzten 4 Jahre begleitet, in den Schlaf gesungen, aufgefangen und geliebt hat!





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Dienstag, 18. Juni 2013

Das Wasser

Sei wie das Wasser, es schenkt
Zehntausend Dinge im Leben,


Müht sich dabei nicht
Und ist nahe dem Tao.


Des Wassers Güte ist es,
allen Wesen zu nützen ohne Streit.


Beim Denken zeigt sich die Güte
In der Tiefe der Gedanken.


Beim Reden zeigt sich die Güte
In der Wahrheit.


Beim Wirken zeigt sich die Güte
Im Können.


Weil das Wasser nichts will,
Sondern sich gehen lässt,
Erreicht es sein Ziel.


Wasser ist stärker als der Fels.
Härte wird durch Gewaltlosigkeit besiegt.


Lao Tse



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Samstag, 8. Juni 2013

Blütentag



5. Juni 2013

Sehr geehrte Frau Rabenschlag,

ich danke für Ihr weiteres Schreiben vom 03.06.2013, dem ich entnehme, dass Sie unabhängig von dem Übergang der Zuständigkeit auf ein Jugendamt außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz nach wie vor die Vorgehensweise der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises beanstanden.

Ich werde daher Ihre Eingabe nunmehr gemäß den für mich geltenden Vorschriften dem Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorlegen. Über die Entscheidung des Ausschusses werde ich sie unaufgefordert unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Burgard




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Montag, 3. Juni 2013

Hochwasser


ICH WURDE AUCH ALS VIERJÄHRIGES KIND AUF BETREIBEN MEINER LEIBLICHEN MUTTER VON MEINER ÄUSSERST LIEBEVOLLEN PFLEGEMUTTER OHNE JEDE VORBEREITUNG EINFACH MIT POLIZEI UND JUGENDAMT WEGGENOMMEN; MEIN VERBRECHEN WAR , DASS ICH MEINE LEIBLICHE MUTTER BEI IHREN RAREN BESUCHEN TANTE GENANNT HATTE, DIES MUSS BEI IHR GEKRÄNKTE EITELKEIT AUSGELÖST HABEN, DENN LIEBE HABE ICH NIE BEKOMMEN. NUN BIN ICH ÜBER 50 JAHRE ALT, HABE KEINEN KONTAKT ZU MEINER MUTTER UND TRAUERE HEUTE NOCH MEINER PFLEGEMUTTER NACH. DIE ICH NIE WIEDERSEHEN DURFTE. WEN KANN ICH JETZT HAFTBAR MACHEN FÜR EINE GRAUENHAFTE KINDHEIT? WEN? IN GEDANKEN BIN ICH BEI IHNEN UND WÜNSCHE IHNEN VIEL, VIEL ERFOLG BEI IHREM KAMPF UM DAS WOHL DES KINDES!


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                                                                                                                            03.06.2013

Herrn
Dieter Burgard
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiserstraße 32
55116 Mainz
                                                                                                                                            


E 2593/12 V.7.6 Hüt/es

Petition: Für Schutz und Erhalt der Bindungen unseres Pflegekindes L. an uns, seine soziale Familie!


Sehr geehrter Herr Burgard,
wir danken Ihnen, dass Sie uns die Gelegenheit zu einer weiteren Stellungnahme geben.
Auch dieses Mal liegt uns am Herzen, das dem Kind L. geschehene Unrecht durch die Vorgehensweise der Mitarbeiter des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und des Ludwigshafener Zentrums für individuelle Erziehungshilfen (LuZIE) zu beanstanden. Dass die Herkunftsfamilie und womöglich auch L. nach K. verzogen sind, macht die Tat nicht ungeschehen, die von einer Behörde des Landes Rheinland-Pfalz ausging.
Entgegen aller psychologischer und pädagogischer Fachlichkeit sowie entgegen rechtlicher Rahmenbedingungen (§1632 BGB Verbleibensanordnung) haben sich die Verantwortlichen der oben genannten Stellen eigenmächtig über die allgemein bekannten Grundkenntnisse der Bindungspsychologie hinweggesetzt und der Biographie des Kindes einen Bruch zugefügt, dessen Folgen noch gar nicht absehbar sind. Sie haben aus ihrer einseitigen – vermutlich auf das Wirtschaftliche bedachten – Sichtweise die Richter mangelhaft informiert, die sich umgekehrt auf die Aussagen des Amtes verließen, ohne sich eine eigene Meinung zu bilden. Schließlich wurde der Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken eigenmächtig abgeändert, was den dort genannten Zeitpunkt für die frühest mögliche Rückführung des Kindes betraf.
Der Wechsel des Bundeslandes enthebt die Behörde von ihrer Zuständigkeit, nicht jedoch von ihrer Verantwortung.
Es darf nicht ungerügt stehen bleiben, dass in Deutschland, in Rheinland-Pfalz ein Kind auf der Straße deportiert wurde; dass sein Recht auf Schutz seiner langjährigen Bindungen missachtet wird, als habe es diese vier Jahre seines Lebens nicht gegeben; dass es über Nacht umgelagert wurde, als handele es sich um eine Ware. „Mit keinem Hund würde man das so machen!“, so äußerte sich ein betroffener Mensch.
                                                                                                                                                      
Wider besseres Wissen wurde durch die Behörde das Leben eines Kindes massiv beeinträchtigt, eines Kindes, dessen Startbedingungen – lebensbedrohliche Erkrankung, soziale Vernachlässigung durch die leiblichen Eltern – bereits schwere Hürden waren und sind; eines Kindes, das mit der Hinführung zu seinen leiblichen Eltern, bei denen es lediglich die ersten vier Lebenswochen verbrachte, quasi „fremdplatziert“ wurde und nun – unbetreut vom verantwortlichen Jugendamt -  mit diesem tiefen Bruch seiner Bindungen an seine soziale Familie leben muss.
Noch einmal möchten wir auch in diesem Schreiben erwähnen, dass in den Jahren 2009 und 2010 das zuständige Jugendamt (Rhein-Pfalz-Kreis) es für das Kindeswohl als unabdingbar sah, dass L. bei uns verbliebe. Der leibliche Vater hatte in diesen beiden Jahren Umgangsverbot, die leibliche Mutter nahm ihre Besuchstermine nur sporadisch war. In den Lebensmonaten, die L. im Jahr 2008 in verschiedenen Krankenhäusern verbrachte, hatten seine leiblichen Eltern kaum Kontakt zu ihm. Damit waren bereits Fakten geschaffen, die aus fachlicher Sicht eine Rückführung ausschließen.
Warum die ab 2011 zuständigen Mitarbeiter L.'s Vorgeschichte und seine bindungsintensiven Jahre bei uns missachteten, steht bis heute als Frage im Raum, die lediglich mit Amtsmacht beantwortet wurde. Gestraft wurde dadurch das Kind.


Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Rabenschlag
Edeltraud Trautnitz                                                                                                                 

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