Sonntag, 30. Dezember 2012

Aufarbeitung



Im Frühjahr 2011 meldeten wir L., der damals drei wurde, zum Kindergarten an. In Absprache mit der zuständigen Mitarbeiterin des LuZIE (Ludwigshafener Zentrum für individuelle Erziehungshilfen) und mit den Erzieherinnen des Kindergartens entschieden wir uns für einen Regelkindergarten, bei Bedarf mit zusätzlicher Integrationshilfe.
Mit dem Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 hatte L. dort seinen Platz. In Kleinstschritten und -zeiteinheiten "übten" wir ab September 2011, dass L. sich von uns lösen konnte, was anfänglich für kurze Zeiten gelang. Er war damals dreieinhalb Jahre alt.

Am 13.10.2011 wurde per Gerichtsverhandlung entschieden, dass L. ab sofort samstags um 14 Uhr bei uns abgeholt, zu seinen leiblichen Eltern gebracht und um 18 Uhr wieder zu uns zurückgebracht würde. L. war bis dahin noch nie ohne uns irgendwo gewesen. Ob das dem Richter damals klar war, weiß ich nicht. Jedenfalls wussten es die Damen beim Jugendamt, die auch der Gerichtsverhandlung beigewohnt hatten. Bei allen Umgängen davor war immer jemand von uns, seiner sozialen Familie, dabei, da L. es anders überhaupt nicht tolerierte.

Innerhalb von zwei Tagen, vom 13. auf 15.10.2011, sollten wir einem dreieinhalbjährigen, entwicklungsverzögerten Kind klar machen, dass er an einem ihm völlig fremden Ort einen Besuch machen würde; zwar seine Herkunftsfamilie, von der ihm bis dahin jedoch lediglich die leibliche Mutter bekannt, jedoch nicht vertraut war.
"Warum fährst du nicht mit?", fragte er mich.
Er wurde von seiner leiblichen Mutter und dem damaligen Familienhelfer mit dessen Auto abgeholt, weinend, schreiend, gegen seinen Willen. Mein Angebot, L. zu begleiten, wurde abgelehnt.
Sie brachten ihn früher zurück, als vereinbart, da er die ganze Zeit nur geweint hatte.
Dennoch wurde für den folgenden Samstag der Plan beibehalten.
L. schrie diesmal noch mehr, da er ja jetzt verstanden hatte, worum es ging.
Er klammerte an meinem Hals und war eine Stunde lang  nicht bereit, seine leibliche Mutter überhaupt nur anzusehen. Der Familienhelfer lehnte es ab, ein dermaßen weinendes Kind mitzunehmen. So fuhren wir gemeinsam in die nächste Stadt (Neustadt/W.), Spielplatz, Café etc.

Künftig fanden dann die Umgangskontakte wieder in den Räumen des LuZIE statt, und da der Richter von 14 bis 18 Uhr gesagt hatte (worin die Fahrtzeiten von je ca. 45 Minuten mitbedacht gewesen waren), musste L. sich dort jeden Donnerstag von 14 bis 18 Uhr aufhalten, ob er wollte oder nicht. Wir brachten ihn hin, warteten in einem Nebenzimmer auf ihn und nahmen ihn um 18 Uhr wieder mit nach Hause; knapp sechs Stunden von Tür zu Tür, jeden Donnerstag.

Aufgrund dieser traumatisierenden Erlebnisse war an Kindergartenbesuch in 2011 nicht mehr zu denken. L. brauchte Wochen, bis er wieder offener auf Menschen und Situationen zugehen konnte, bis er nicht mehr erschrak, wenn jemand unser Haus betrat. Verständlicherweise konnte der Kindergartenplatz nicht ein ganzes Jahr freigehalten werden, sodass  L. erst im August 2012 wieder einen Platz hatte. Diesen ergriff er dann mit Freude und Sicherheit in kurzer Zeit und fand sich gut in der Regelgruppe zurecht.

In der Woche vom 22.10.2012 war Luca krank und daher vom Kindergartenbesuch abgemeldet.

Am 25.10.2012 wurde er abrupt und unangekündigt vor unserer Haustür abgeholt durch zwei Damen des Jugendamts und nicht zurückgebracht.



Donnerstag, 27. Dezember 2012

Neun Wochen



In den 82 Tagen meiner Haft war ich dem schlimmsten Zustand ausgeliefert,
 den man sich als Strafe in einer solchen Anstalt vorstellen kann.
Obwohl ich weder körperlich misshandelt noch geschlagen wurde,
waren die Qualen für meine Seele und mein Bewusstsein
eine unmenschliche Form von Folter.
Es war kein Schmerz, den man durch die Haut und das Fleisch spüren kann,
sondern einer der erzwungenen Erniedrigung.
Sie soll einen Menschen seinen Glauben
an Gerechtigkeit und Gleichheit einbüßen lassen,
soll ihn sein Vertrauen und Hoffnung in die gesellschaftliche Gerechtigkeit
und den Wert des Lebens verlieren lassen.

Die Hoffnung erlischt mit der Erkenntnis,
dass die jetzige Gesellschaft und ihr Staat
öffentlich das Recht missachten und alle Kommunikation ablehnen können.
Es gibt in solchen Momenten kein einziges Gesetz,
das dich schützen kann,
es gibt keinerlei Beschränkung der Macht,
die sie daran hindern könnte,
individuelles Leben nach Belieben zu zerstören.
Die immense psychische Verletzung der Existenz
ist eine Zerstörung der kosmischen Ordnung,
der menschlichen Ethik und Ästhetik und jeder Achtung
vor dem höchsten Gut des Lebens.


Ai WeiWei


*




Sonntag, 23. Dezember 2012

Sonntagsfreude

Per "Sonntagsvormittagsmail" kam heute dieser Link zu uns:

An der Universität Siegen hat am 1.10.2012 ein Praxisforschungsprojekt zu diesem Thema begonnen.

„Das Ziel ist die Qualifizierung von Fachkräften der Pflegekinderhilfe für die Vorbereitung und Begleitung der Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie. 
Dazu sollen Rückkehrprozesse analysiert werden, um – auf der Basis des so gewonnenen Wissens über günstige und ungünstige Einflussfaktoren – die Handlungsoptionen Sozialer Dienste zu verbessern. 
Der Rückkehrprozess von Pflegekindern beschreibt einen besonders komplexen Vorgang, der erhebliche Veränderungen in der Pflegefamilie und der Herkunftsfamilie auslöst und die Kinder und die Erwachsenen vor gravierende Aufgaben stellt. 
Es handelt sich aufgrund der bereits bestehenden und der zwischenzeitlich gewachsenen und veränderten Beziehungen zwischen Kindern, Eltern und Pflegeeltern um Prozesse der Bewältigung kritischer Lebensereignisse mit besonderen Risiken und Belastungen. 
Um die Lebensbedingungen der Familien und die Entwicklungschancen der Kinder zu verbessern, sind die Entscheidungen Sozialer Dienste, eine gute Koproduktion aller Beteiligten und eine intensive Begleitung notwendig. 

Dazu werden in abgesicherten empirischen Verfahren Wissensbestände erarbeitet und in Kooperation mit Fachkräften Qualitätskriterien entwickelt.“  
Zitat von hier
Hervorhebungen: S.Rabenschlag 



Ich habe unser Anliegen dort schon vorgetragen: Dirk.Schaefer@uni-siegen.de







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Donnerstag, 20. Dezember 2012

Acht Wochen

Heute ist es acht Wochen her, dass L. durch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und eine Mitarbeiterin des Ludwigshafener Zentrums für individuelle Erziehungshilfen (LuZIE) auf offener Straße vor unserem Haus ohne Ankündigung oder Vorbereitung, ohne Erklärung und Verabschiedung weggebracht wurde.

Bis dahin hatte er vier Jahre in unserer Familie gelebt, geliebt und behütet in den innigen Bindungen zu uns, den Geschwistern, den Freunden und Nachbarn.




Wer nur ein wenig im Internet sucht, findet eine große Anzahl von fachlichen Darstellungen darüber, ob, wann und wie Rückführungen von Pflegekindern möglich sind.
Die Diplompsychologin Irmela Wiemann formuliert es so:

"Vorrang muss bei der Entscheidung einer Rückführung in erster Linie die seelisch soziale Zugehörigkeit eines Kindes haben...
Hat das Kind seine Herkunftsfamilie schon früh verlassen und ist es primäre Bindung in einer anderen Familie eingegangen, dann ist eine Rückführung nahezu ausgeschlossen...
Es können nur jene Kinder zurückgeführt werden, welche die Möglichkeit hatten, eine primäre Bindung zu ihren leiblichen Eltern oder einem Elternteil aufzubauen und wenn die Beziehung zu den Eltern durch Kontakte, Telefonate etc. bewahrt werden konnte...
Ist eine Beziehung zwischen Säugling oder Kleinkind und dem Elternteil über einen längeren Zeitraum abgebrochen, dann wäre eine Rückführung nahezu ein Neuanfang, ein zweiter tiefer Bruch im Leben...
Säuglinge dürften eigentlich nur für maximal ein halbes Jahr bei einer hohen Dichte von Kontakten fremduntergebracht werden. Können Eltern diese Bedingungen nicht einhalten, so müssen sie früh im Hinblick auf eine Langzeitunterbringung ihres Kindes beraten werden, um schwerwiegende seelische Verletzungen ihres Kindes zu vermeiden. Dies schließt nicht aus, dass die Eltern Eltern bleiben und Elternrechte innehaben, dass sie ihr Besuchsrecht wahrnehmen. Doch sie müssen durch Beratung ihres ASD schmerzlich lernen, ihrem Kind sein langfristiges Zuhause in der Pflegefamilie zuzubilligen...
Soll ein Kleinkind trotz des oben genannten Vorrangs des Schutzes früher Bindungen zurückgeführt werden, obwohl es keine feste Beziehung zu seinen Eltern aufbauen konnte, so müssen diese Eltern von den Fachleuten im Jugendamt so stark in ihre Verantwortung genommen werden, dass sie weiche Übergänge für ihr Kind gestalten. Sie sollten mehrere Wochen lang nahezu täglich in die Pflegefamilie kommen. Das Kind sollte dann ebenso oft von den Pflegeeltern in die Wohnung der Mutter oder/und des Vaters begleitet werden, allmählich öfter und länger dort gelassen werden, wieder zurückkehren. Jeder abrupte Verlust schadet dem Kind für sein ganzes Leben. Nur sehr sorgfältig geplante, langsame Übergänge und die Rückführung zu verständnisvollen Eltern, die begreifen, dass sie ihrem Kind einen existentiellen Schmerz zufügen, ist bei sehr kleinen Kindern vertretbar. 
Wenn ein (älteres) Kind zu seiner Familie zurückkehren soll, so benötigen alle Beteiligten, Pflegeeltern, Kind und Geschwister in der Pflegefamilie Hilfe, um mit dieser Trennung zurechtzukommen. Der Zeitpunkt sollte so gewählt werden, dass ein natürlicher Einschnitt, z.B. Schuljahresende gewählt wird. Alle Beteiligten sollen schon einige Monate vorher auf die Rückkehr des Kindes eingestellt sein. In der neuen Lebensphase bei den Eltern sollten Bindeglieder zur Pflegefamilie – wie zu nahen Verwandten – bewahrt werden. Abschiede schmerzen nicht so tief, wenn Kontakte durch Briefe, Telefonate und Besuche aufrechterhalten bleiben.
Leibliche Eltern bekommen nach einer Rückführung ein durch die Trennung verändertes, psychisch verwundetes Kind zurück. Das Zusammenleben kann nicht unkompliziert fortgesetzt werden, wo es aufhörte. Viele rückgeführte Kinder provozieren einen erneuten Beziehungsabbruch. Ihre Eltern, selbst meist früh seelisch verletzte Menschen, haben oft nicht die Ausdauer und sind schnell gekränkt, wenn das Wiederzusammenleben konfliktreich wird.
Leibliche Familien benötigen vor, während und nach der Rückführung ihres Kindes in ihre Familie intensive Begleitung und fachliche Hilfe, damit das neue Zusammenleben nicht wieder scheitert...
Eltern oder Elternteile in die Verantwortung zu nehmen und diesen alle Hilfen gemäß dem KJHG zukommen zu lassen, dass sie ihre Elternrolle wahrnehmen können, gehört zu den Interessen jedes Kindes. Doch wenn es frühe, feste Bindungen zu anderen Menschen eingegangen ist, so haben diese Vorrang vor dem verständlichen Wunsch mancher Eltern, wieder mit ihrem Kind zu leben. Nehmen wir den Schutz der frühkindlichen familiären Beziehungen ernst, so bedeutet dies für die meisten Eltern, die ihr Kind in jungen Jahren in einer Pflegefamilie unterbringen mussten, dass sie ihr Kind nicht auf Wunsch zurückbekommen können. Dies muss ihnen zu Beginn der Maßnahme so auch gesagt werden."

Zitat von hier










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Mittwoch, 19. Dezember 2012

Sachkunde

Rückführung des Pflegekindes/
Antrag auf Verbleiben des Pflegekindes in der Pflegefamilie

von Rechtsanwältin & Mediatorin Sigrid Pruss
entnommen von hier

"Die Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie in die Herkunftsfamilie ist in der zentralen Vorschrift des § 1632 Abs. 4 BGB geregelt.

Diese Vorschrift ist mithin eine Schutzvorschrift für Pflegekinder, die sich in Dauerpflege befinden und die in ihrer Entwicklung unter Umständen deshalb gefährdet werden könnten, weil ihre Eltern sie aus der Pflegefamilie herausnehmen wollen.

Nach dem Zweck dieser Vorschrift sollen Pflegekinder geschützt werden, die seit längerer Zeit in einer Pflegefamilie sind. 

Der Zeitbegriff ist insoweit nicht absolut zu verstehen, sondern kinderpsychologisch, das heißt, es gilt ein relativer, an der Erlebnisverarbeitung von Kindern orientierter Zeitbegriff. 
Es kommt darauf an, ob die Pflegezeit dazu geführt hat, dass das Kind seine Bezugswelt in der Pflegefamilie gefunden hat und deshalb die Herausnahme zu diesem Zeitpunkt die Gefahr schwerwiegender psychischer Schäden mit sich brächte.
Das Kind muss mithin eine tragfähige Beziehung in der Pflegefamilie entwickelt haben. Maßgeblich ist, dass das kindliche Zeitempfinden an die Möglichkeit und Geschwindigkeit von Bedürfnisbefriedigung gebunden ist, die das Kind als notwendig und zufriedenstellend empfindet.
...Bei einem älteren Kind kann eine Herausnahme nach sechs Monaten möglich sein, während für ein einjähriges Kind sechs Monate sehr lang sein können. Die Rechtsprechung ist in diesen Zeitabschnitten sehr unterschiedlich gelagert. 18 Monate sind jedoch eine lange Zeit, wenn das Kind die ganze Zeit bei Pflegeeltern verbracht hat, vgl. Ffm FamRZ 04, 720.

Wenn etwa das Jugendamt, der Amtsvormund, die leiblichen Eltern, die noch Inhaber der elterlichen Sorge oder zumindest des Aufenthaltsbestimmungsrechts sind, die Absicht äußern, das Kind aus der Pflegefamilie wegnehmen zu wollen, dann haben die Pflegeeltern grundsätzlich ein Rechtsschutzbedürfnis auf eine familiengerichtliche Entscheidung über den Verbleib des Pflegekindes in ihrer Familie.

Das Familiengericht hat sich bei der Entscheidung am sogenannten Kindeswohl zu orientieren. Das Familiengericht sollte eine derartige Entscheidung nur auf Grundlage eines aktuellen familienpsychologischen Gutachtens entscheiden.
Das psychologische Gutachten sollte dabei regelmäßig zwei Ausgangshypothesen prüfen:
1. Die Herausgabe des Kindes aus der Pflegefamilie stellt das geringere Risiko für das Kind dar.
2. Das Verbleiben des Kindes in der Pflegefamilie stellt das geringere Risiko dar.
Es muss stets die jeweilige Situation des Kindes betrachtet werden. Pauschalierte Stellungnahmen lassen sich nicht abgeben.
Das Bundesverfassungsgericht, unser höchstes deutsches Gericht, hat entschieden, dass der Wunsch der Eltern auf Herausgabe des Kindes nur dann versagt werden darf, wenn durch die Wegnahme des Kindes von der Pflegeperson das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet würde, vgl. BVG NJW 85, 423.
Das Herausgabeverlangen der Eltern scheitert deshalb nicht schon dann, wenn das Kind bei den Pflegeeltern gut versorgt wird oder diese auch sonst geeigneter erscheinen als die leiblichen Eltern.
  
Hat das Kind in der Pflegefamilie seine Bezugswelt gefunden und ist seinen leiblichen Eltern entfremdet, so muss im Konflikt zwischen dem Grundrechtschutz auch langfristige Pflegeelternschaft und dem an sich vorrangigen Erziehungsrecht der leiblichen Eltern aus Gründen des Kindeswohls das Recht der Eltern zurücktreten.

In diesen Fällen hat das Gericht eine Verbleibensanordnung für das Kind in der Pflegefamilie zu treffen.

Es ist immer zu fragen, ob das Kind in der Pflegefamilie eine enge Beziehung aufgebaut hat, sichere Bindung zu seinen leiblichen Eltern, die leiblichen Eltern darüber hinaus (wieder) erziehungskompetent sind und ob das Kind erneut zu seinen Eltern will. 
Nur dann sollte eine entsprechende Entscheidung erfolgen. 
Dieser Prozess der Rückführung sollte darüber hinaus aus kinderpsychologischer Sicht einige Monate, wenn nicht sogar ein Jahr in Anspruch nehmen. Das Rückführungsprogramm setzt zum Wohl des Kindes eine gute Kooperation der leiblichen Eltern und der Pflegeeltern miteinander voraus."
...

Hervorhebungen und Kürzungen: S. Rabenschlag





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Sonntag, 16. Dezember 2012

Unterschrift



Der kleine Junge, um den es hier geht, ist vier Jahre und neun Monate alt.
Er kam in unsere Familie, als er acht Monate alt war.
Hier ist er aufgewachsen, ist zu dem geworden, der er jetzt ist.
Seine leibliche Mutter sagte, er würde gar nicht mehr leben, wenn er nicht zu uns gekommen wäre.

Wir, seine soziale Familie, sind der tiefsten Überzeugung, dass er sein Leben bei uns weiterführen möchte.
Deshalb gehen wir diesen Weg, der schon so lange durch die gerichtlichen Instanzen führt.







Wir wünschen, 
dass das Kind nicht Opfer von Amtsmacht und Finanzplanungen wird;
dass das Kind in seiner Würde ernst genommen wird; 
dass seine zu uns eingegangenen Bindungen wertgeschätzt und erhalten werden; 
dass ihm seine Neigung und Liebe zu uns nicht abgesprochen werden; 
dass seine Seele und ihr Leid nicht geleugnet werden.


Wir als Pflegefamilie bedauern sehr, dass es seit zwei Jahren nicht zu  Gesprächen zwischen uns und dem Jugendamt, der Herkunftsfamilie und dem Verfahrensbeistand  kommt, sondern ausschließlich  in Gerichtssälen durch Vorabstellungnahmen Meinungen und Urteile entstehen.

Dieses unprofessionelle Verhalten bei der Wahrnehmung des Kindes hat seinen Höhepunkt in der nahezu hilflos anmutenden Gewaltaktion des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis in Kooperation mit dem Ludwigshafener Zentrum für individuelle Erziehungshilfen (LuZIE) vom 25. Oktober 2012,
als das Kind auf offener Straße abtransportiert wurde.



Am Dienstag, den 18. Dezember 2012, um 15:10 Uhr, 
ist der Termin einer weiteren Gerichtsverhandlung.









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Donnerstag, 13. Dezember 2012

Sieben Wochen

Heute ist es sieben Wochen her, dass L. weggebracht wurde.
Sieben Wochen, in denen wir nichts von ihm gehört haben.
Sieben Wochen, in denen er nichts von uns gehört hat,
wir uns nicht gesprochen oder gesehen haben.
Davor haben wir vier Jahre lang miteinander gelebt. Tag und Nacht.

In der Petition, in der wir für L. Unterschriften sammeln, 
haben viele Menschen ihre Gedanken und Wünsche geschrieben:


"Das KIND steht im Mittelpunkt, nicht die Mutter, die Pflegemutter oder finanzielle Interessen des Staates. Diesem in Deutschland geltenden Grundsatz entspricht es nicht, wenn ein Kind in der beschriebenen Form aus seiner vertrauten Umgebung genommen wird. Ich habe L. erlebt, als er in seine Pflegefamilie kam und später in regelmäßigen Abständen. Seine Entwicklung war ermutigend mit anzusehen. Wie kann es sein, dass es L. verwehrt wird, Kontakt mit seinen Vertrauenspersonen aufzunehmen? Die Schäden für das Kind nehmen von Tag zu Tag zu. Das kann unsere Rechtsordnung nicht wollen. Ich wünsche L. einen "Anwalt", der an der zuständigen und Einfluss zu nehmen bereiten Stelle gehört und verstanden wird. Es könnte in Deutschland so vielen Kindern geholfen werden, es gäbe Viele, die sich engagieren wollen, warum macht man es ihnen und damit den Kindern so schwer?"

"Aus meiner Familie kenne ich einen ähnlich gelagerten Fall und weiß, wie viel Leid dem betroffenen Kind geschehen ist - habe erlebt, mit welcher unvorstellbaren Härte und Kälte von Seiten des zuständigen Jugendamtes gehandelt wurde - wie verzweifelt und voller Sorge die Pflegeeltern waren....obwohl wir uns nicht persönlich kennen, kann ich mir ansatzweise vorstellen, wie es ihr und ihrer Familie geht. Ich hoffe für L. und die Familie Rabenschlag, dass ihr Zugang zu L. gewährt wird, um ihn zu trösten und ihm nahe zu sein. Erst einmal das ... Hoffnungsvolle Grüße"

"Ich bin erschüttert von der Gefühllosigkeit, mit der diese Sache auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird. Auch wenn die leiblichen Eltern ein Recht auf ihr Kind geltend machen, darf das doch nicht gewaltsam durchgesetzt werden, indem man es aus allem, was ihm vertraut ist, herausreißt! Müssten nicht alle erwachsenen Beteiligten in Ruhe und mit einer guten Begleitung durch kompetente Berater/innen versuchen, dem Wohl des Kindes gerecht zu werden?"

"(Darf als offener Brief behandelt werden): Ich müsste entsetzt sein über das herz- u. erbarmungslose Vorgehen der Jugendamts"weiblichkeiten". Ich bin aber nicht entsetzt, weil man von diesen Anstalten (verlogen "Jugendämter" genannt) gewohnt ist, dass dort bisweilen die Idiotie blüht. "Zum Wohle des Kindes" - welcher Hohn! - lässt man herzlos anmutende Mitarbeiter/innen ebenso herz- wie gnadenlos schalten und walten und Schutzbefohlenen (und hilfsbereiten Menschen) seelischen Schaden u. seelische Grausamkeit zufügen. Das ist Folge, wenn kraft Amtes Menschen eine Macht ausüben dürfen, die adäquat anzuwenden ihnen aber die nötige Reife, die nötige Persönlichkeit und der erforderliche Charakter fehlen. Aber auch in einem Amt können inkompetente Menschen nur in dem Rahmen Schindluder treiben, in dem es die Amtsleitung erlaubt. Der Geist derselben spiegelt sich in den Mitarbeiter/innen wider. Feige versteckt sich dann die Anstaltsleitung (unter "Amt" stelle ich mir etwas ehrwürdiges vor) hinter Datenschutz, etc. Für das Eingestehen von Fehlern gibt es aber keinen Datenschutz. Nur schlechten Charakter. Und diesem ist das Kind schutzlos ausgeliefert. "Zu seinem Schutz". Hahaha. Wer schützt endlich Schutzbefohlene vor (auch charakterlich?) inkompetenten Anstalts-Mitarbeiter/innen? Wo bleibt die so vielbeschriehene Qualitätssicherung? Wie fachlich qualifiziert u. kompetent - im Vergleich zu den bisherigen Pflegepersonen, ist die Bereitschaftspflegefamilie? Ich nehme an, charakterlich auf gleicher Ebene; ich unterstelle bzgl. der Herzens- u. Nächstenwärme das Gleiche. Aber auch fachlich? Liegen die fachlichen Kompetenzen dort nicht vielleicht auf anderem Gebiet? Inwieweit es sinnvoll sein könnte, eine Zwischenpflegestation dem Kind zuzumuten und inwieweit es sinnvoll ist, diese Pflegeeltern ebenfalls seelischem Stress auszusetzen, maße ich mir nicht an, zu beurteilen. Aber ich missbillige auf das Schärfste den schon kriminell anmutenden "Kindesraub". Eine überfallartige Kindesentführung (nicht im rechtlichen, aber im moralischen Sinne) war es allemal. Ein charakterliches Armutszeugnis für Anstalt, Leitung u. Ausführende! Pfui Teufel! German Gollkofer"


Viele weitere unterstützende Worte finden sich hier in der Petition.

Wir danken an dieser Stelle allen Menschen, die bisher unterzeichnet haben und ebenso allen Menschen, die uns hier durch ihr Mitfühlen und ihre Anteilnahme begleiten, 
Schritt 
für 
Schritt.






*

Dienstag, 11. Dezember 2012

Stellungnahme

Auf diesem Foto ist L. beim Schneeräumen am Wendeplatz vor unserem Haus;
aufgenommen im Februar diesen Jahres.


Im Januar diesen Jahres, genau am 9.1.2012, heißt es in einer Stellungnahme des Jugendamts Rhein-Pfalz-Kreis:

"Die Familiensituation in der Herkunftsfamilie des Kindes L. hat sich nach einer positiven Entwicklung in den vergangenen Monaten in letzter Zeit erheblich verändert...
 
Aufgrund der dargestellten Veränderungen hat sich aus Sicht des Jugendamtes die familiäre Situation deutlich destabilisiert, so dass eine Rückführung des Kindes L. aktuell kritisch erscheint. 
Eine kurzfristige Veränderung der Lebenssituation des Kindes erscheint aus Sicht des Jugendamtes kritisch. Hier sollte im Zusammenwirken aller Beteiligten eine tragfähige Perspektive für L. entwickelt werden."

Am 7. Januar 2012 schreibt die Verfahrenspflegerin:
"Auf der einen Seite steht die gewachsene Beziehung zu den Pflegeeltern, die sich in der Zeit, in der es der Herkunftsfamilie aus verschiedenen Gründen nicht möglich war, sich um ihren Sohn zu kümmern, diese Aufgabe in aufopferungsvoller Weise übernommen haben, in der L. jedoch immer nur den Status eines Pflegekindes haben wird. Auf der anderen Seite steht eine Herkunftsfamilie, die nunmehr auch, unterstützt vom zuständigen Jugendamt, ihrem Sohn den Raum einer gesunden Entwicklung bieten kann... 
Auch ein Familienzuwachs in der Herkunftsfamilie ändert an der oben beschriebenen Situation erst einmal nichts. Verstärkte Hilfen des Jugendamtes sind in der Lage, auch diese Mehrbelastung der Familie auszugleichen. 
Sofern eine angebliche Gewalttätigkeit des Kindesvaters angeführt wird, kann ein solches Verhalten zwar nicht ignoriert werden, es sollte aber auch nicht ungeprüft überbewertet werden... Gegebenenfalls bedarf es hier einer weiteren Sachverhaltsaufklärung, da unbedingt verhindert werden muss, dass, nach einer erfolgten Rückführung des Kindes, wegen der möglichen Gewalttätigkeit des Vaters eine erneute Unterbringung des Kindes außerhalb der Familie erfolgen muss."
Am 7. Februar 2012 schreibt die Verfahrenspflegerin:
"Die Herkunftsfamilie kann nach Überzeugung der Verfahrenspflegerin nur mit der Hilfe des Jugendamtes funktionieren. Entzieht sie sich auch weiterhin dem Einfluss der Familienhilfe, besteht die große Gefahr, dass das System immer wieder zusammen bricht. Eine erneute Eskalation aufgrund von Überforderung ist nicht auszuschließen.Die Herkunftsfamilie zeigte sich die letzten drei Jahre sehr stabil. Daher schien sie geeignet, die Rückführung des Kindes zu verkraften. Durch das Verhalten der Herkunftsfamilie in letzter Zeit sind hieran jedoch massive Zweifel entstanden...Sollte diese Verweigerungshaltung (der Herkunftsfamilie) andauern, muss die Ansicht, dass die Herkunftsfamilie für den kleinen L. die bessere Alternative darstellt, revidiert werden."


So lauteten die Stellungnahmen an das Oberlandesgericht,
die nicht zurückgenommen oder geändert wurden.
Es sind uns keine weiteren bekannt, die diese revidiert hätten.

Für uns als Pflegefamilie ging aus diesen Stellungnahmen deutlich hervor, dass sowohl das Jugendamt als auch die Verfahrenspflegerin eine Rückführung nicht befürworteten.
Gespräche diesbezüglich - wie sonst in der Kooperation von Jugendamt und Pflegefamilie üblich - wurden mit uns nicht geführt.





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Sonntag, 9. Dezember 2012

Rückblick

Am 21.11.2008 kam L. zu uns.
Wir holten ihn aus dem Krankenhaus ab, wohin er nach seiner Inobhutnahme durch das Jugendamt am 11.11.2008 gebracht worden war.
Er war schwer krank, sozial vernachlässigt und dadurch hospitalisiert, da er sein bis dahin achtmonatiges Leben fast nur in verschiedenen Krankenhäusern verbracht hatte.
Seitdem er bei uns lebte, besserte sich sein gesundheitlicher Zustand.
Es gelang uns auch, ihn seelisch aus seiner Vernachlässigung zu holen, und er entwickelte schnell eine Bindung an uns.
In der Stellungnahme der damals zuständigen Sozialarbeiterin heißt es im Mai 2009:
"Entgegen der ursprünglichen Einschätzung von Ärzten macht er erhebliche gesundheitliche Fortschritte. Zudem entwickelte L. eine feste Bindung zu Frau Rabenschlag...Das Kind hat eine sichere Bindung aufgebaut. Seitens des Jugendamtes wurde mit der Pflegefamilie besprochen, dass ein Verbleib in der Familie für das Kindeswohl erforderlich ist...dass er in der Pflegefamilie Rabenschlag bleiben soll."
Ebenso lautete eine Stellungnahme im Februar 2010:
"Aus der Sicht des Jugendamtes ist es für das physische und psychische Wohl von L. unumgänglich, ihm seine stabilen sozialen Beziehungen zu erhalten und eine Unterbringung in der Pflegefamilie auf Dauer zu gewährleisten."
Im November 2010 beschrieb die Verfahrenspflegerin die Situation so:
"Im Vordergrund muss aber stets das Kindeswohl stehen. Mit der Biographie des kleinen L. (schwere Erkrankung, langer Krankenhausaufenthalt ohne Kontakt zu den Eltern und Geschwistern, Aufnahme in einer Pflegefamilie direkt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, intensiver Pflegebedarf im Haushalt der Pflegefamilie) entspricht es dem Kindeswohl, ihm derzeit auch weiterhin die Kontinuität in seinem gewohnten Umfeld zu geben und die eingegangenen Bindungen zu erhalten...Da die Entwicklung des Kindes in der Pflegefamilie sehr positiv verlaufen ist, und es dem Kind in der Pflegefamilie sehr gut geht, besteht aus diesem Grund keine Notwendigkeit, das Kind aus seinem gewohnten Umfeld zu nehmen.Ob und wann ein Zeitpunkt erreicht werden wird, in dem eine Rückführung, ohne eine Traumatisierung des Kindes in Kauf zu nehmen, erfolgen kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Dies sollte dann in Absprache mit den Fachleuten (z.B. Kinderarzt) erfolgen. Da ein Kontakt zu den Eltern neu aufgebaut werden muss, und nicht - wie bei den anderen Kindern - vor ihrer Inobhutnahme bestand und auch durchgehend weiter erhalten blieb, gestaltet sich die Rückführung sehr viel schwieriger, als bei den anderen Kindern. Im Interesse des Kindes kann daher eine zeitnahe Rückführung nicht befürwortet werden. Der Verbleib in der Pflegefamilie wird daher zum jetzigen Zeitpunkt als die beste Alternative angesehen. Eine ergebnisoffene Überprüfung der Sachlage vor der Einschulung wird angeregt, auch wenn in der besonderen Situation des L. bereits heute sehr viel für einen langfristigen Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie spricht."


Im Januar 2011 wurde der Pflegekinderdienst des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis ausgelagert zum Ludwigshafener Zentrum für individuelle Erziehungshilfen, LuZIE.

Nun waren ganz andere Menschen für den "Fall L." zuständig.
Wir und vor allem das Kind wurden behandelt, als handele es sich um eine neu begonnene Bereitschaftspflege. Die zwei Jahre davor, 2009 und 2010, in denen zum leiblichen Vater gar kein Kontakt bestand, zur leiblichen Mutter vierwöchig mit Unterbrechungen, und in denen das Kind freudig und intensiv sein Leben mit uns ohne weitere Bedürfnisse gelebt hatte, fielen quasi unter den Tisch und nun stand intensivierter Umgangskontakt auf dem Plan.

Leider war das alles, was auf dem Plan stand.
Denn ein wirklicher Hilfeplan, der die Besonderheiten und Bedürfnisse des Kindes ansieht und beschreibt, wurde nie erstellt.
Relevant war nur, ob L. zu den Umgangskontakten kam bzw. von uns gebracht wurde. Wie es ihm davor oder danach oder sonst in seinem Alltagsleben ging, war keine Frage.
Ging es ihm  nicht gut, weil er litt unter der unerklärlichen Situation, die da plötzlich so vehement in sein sich stabilisierendes Leben eingriff, lag die Schuld ausschließlich bei uns, der Pflegefamilie. In ewigen Wiederholungen wurden wir deshalb als nicht professionell dargestellt (auch in den Stellungnahmen, die den jeweiligen Gerichten vorgelegt wurden), da wir dem damals knapp dreijährigen, noch stark entwicklungsverzögerten Kind nicht seine wahren Familien- und Herkunftszusammenhänge beigebracht hatten.





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Samstag, 8. Dezember 2012

Heute in der "RHEINPFALZ"



Pflegefamilie will Vierjährigen zurück

Lambrecht: Zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts des Rhein-Pfalz-Kreises kommen vorbei. Unangekündigt. Abrupt setzen sie den vierjährigen Jens* ins Auto. Dann düsen sie davon. So schildert Stefanie Rabenschlag die Szene, die sich auf der Straße abgespielt habe. „Das ist ein Krimi“, sagt sie. Als Pflegekind lebte der Junge vier Jahre lang bei ihr in Lambrecht – bis zu jenem Donnerstag Ende Oktober.


Von Jan Peter Kern


Der Junge sei am 25. Oktober ins Auto der Jugendamt-Mitarbeiterinnen gesetzt und geradezu „deportiert“ worden, berichtet Stefanie Rabenschlag. Seit 1999 kümmert sich die Sonderpädagogin mit ihrer Kollegin – der Erzieherin Edeltraud Trautnitz – in einer sonderpädagogischen Pflegestelle in Lambrecht vor allem um Kinder mit Behinderungen. „Wir hatten bereits über 20 Pflegekinder“, so Rabenschlag. Jens war eines davon. Wie die 50-Jährige berichtet, kam der Junge im Alter von acht Monaten nach Lambrecht. Das sei vor vier Jahren gewesen. Zuvor habe Jens sieben Monate im Krankenhaus verbracht. Lungenentzündung und Keuchhusten. „Er lag sogar vier Wochen im künstlichen Koma“, so Rabenschlag. Eine Maschine habe seine Lungenfunktion übernehmen müssen. In dieser Zeit, so die Sonderpädagogin, hätten sich seine leiblichen Eltern nicht um ihn gekümmert, sich in erster Linie telefonisch über den Zustand ihres Kindes erkundigt.


Kurz darauf sei die Mutter in ein Frauenhaus geflüchtet. Die meiste Zeit habe das Kind wieder im Krankenhaus gelegen. Die Mutter sei schließlich zu ihrem Mann zurückgekehrt. Daraufhin habe das Jugendamt alle Kinder aus der Großfamilie genommen. „Der Junge wurde in Obhut genommen durch das Jugendamt und kam zu uns in die Pflegefamilie“, erinnert sich Rabenschlag. Er sei hospitalisiert und körperlich krank gewesen. Das war 2008.


Rund drei Jahre später wollten die Eltern Jens wieder zurück. Vor einem Jahr beschloss das Amtsgericht Speyer, dass der Junge innerhalb von vier Wochen wieder in seine richtige Familie kommen solle. „Dagegen legten wir Beschwerde ein“, so Rabenschlag. So landete der Fall beim Oberlandesgericht Zweibrücken. Dieses entschied im Juli, dass Jens noch bis Ende Januar 2013 bei der Pflegefamilie bleiben dürfe. Nun wurde er aber früher geholt.


„Das Kind hat vier Jahre bei uns gelebt“, schildert Rabenschlag. „Wir sind der Meinung, dass es schädlich ist, es wieder in seine Herkunftsfamilie zu führen.“ Es sei nicht gut, eine vierjährige Bindung an Pflegefamilie, Nachbarn, Kindergarten und Freunde abzubrechen. „Das weiß doch jeder Psychologe!“ Jens sei kein Gast, kein Durchläufer. Er sei in Lambrecht verwurzelt.


An jenem Donnerstag wurde Jens von den beiden Mitarbeiterinnen des Jugendamts nach Ludwigshafen gebracht, in eine kinderärztliche Praxis. Ohne Abschied, ohne persönliche Sachen, ohne Medikamente, so die Pflegemutter. „Sie haben mir verwehrt, ihn hinzubringen oder mitzufahren.“ Sie sei sofort hinterhergefahren, habe mit der Ärztin gesprochen, die Jens kurz zuvor untersucht hatte. „Während des Gesprächs verließ eine Mitarbeiterin des Jugendamts mit dem Kind die Praxis.“ Seitdem habe sie den Vierjährigen nicht mehr gesehen.


„Ich stand unter Schock, habe eine Weile gebraucht, bis ich mein Auto gefunden habe.“ Danach sei alles ganz schnell gegangen: Kinderschutzbund kontaktiert, Anwältin informiert, beim Amtsgericht Neustadt einen Antrag auf sofortige Herausgabe des Jungen gestellt. „Unser Antrag wurde abgewiesen“, erklärt Rabenschlag im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Das Wohl des Kindes werde gefährdet, da die Pflegefamilie die Rückführung nicht unterstütze – so laute die Urteilsbegründung. „Jetzt stehen wir da – es ist ein Krimi!“


Laut der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Neustadt, die der RHEINPFALZ vorliegt, befindet sich der Vierjährige zurzeit bei Bereitschaftspflegeeltern. Warum wurde Jens abrupt abgeholt? Ist es denn sinnvoll, ein Kind von heute auf morgen aus einer Pflegefamilie zu nehmen und – bevor es wieder zu seinen leiblichen Eltern kommt – als Übergang in eine andere Pflegefamilie zu stecken? Stimmt es, dass sich der Junge an jenem Donnerstag nicht von seiner Pflegefamilie verabschieden durfte? Diese „sehr konkreten Fragen“ der RHEINPFALZ könnten nicht beantwortet werden, gibt Thomas Hauck von der Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises zu bedenken, „da wir gegenüber den sorgeberechtigten Eltern an den Datenschutz gebunden sind und es sich zudem um ein laufendes nicht abgeschlossenes Verfahren handelt“.


Mitte des Monats wird sich das Amtsgericht Neustadt erneut mit Jens beschäftigen. Rabenschlag und Trautnitz verlangen nämlich, dass das Urteil des Oberlandesgerichts – die Verbleibensanordnung – über den 31. Januar hinaus verlängert wird. Daneben sammelt die Pflegefamilie im Internet unter www.herzbaum.blogspot.de virtuelle Unterschriften. Die Petition soll an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz gesendet werden.


* Name von der Redaktion geändert


Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Mittelhaardter Rundschau
Ausgabe: Nr.286
Datum: Samstag, den 08. Dezember 2012
Seite: Nr.18
Präsentiert durch DIE RHEINPFALZ Web:digiPaper



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Freitag, 7. Dezember 2012

Geburtstage


§ 1685 Abs. 2 BGB gewährt engen Bezugspersonen ein Umgangsrecht 
unter  der  zusätzlichen  Voraussetzung, 
dass sie für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen 
oder in der Vergangenheit getragen haben. 

Das Gesetz bezeichnet ein derartiges Verhältnis als sozial-familiäre Beziehung. 

Diese soll nach  § 1685 Abs. 2 Satz 2 BGB in der Regel anzunehmen sein, 
wenn die Bezugsperson  längere Zeit  mit  dem  Kind  in  häuslicher  Gemeinschaft zusammengelebt  hat. 

Welche  Zeitspanne als „länger“ anzusehen ist, 
ließ der Gesetzgeber bewusst offen. 

Ein wichtiger Maßstab hierfür ist das Alter des Kindes. 

Ein Kind im Vorschulalter mag bereits ein Zusammenleben 
von einigen Monaten als lang empfinden.







L. kam am 21.11.2008 zu uns.

Am 25.10.2012 wurde er ohne Vorankündigung weggebracht.

Am 26.10.2012 stellten wir einen Antrag auf sofortige Herausgabe des Kindes.
Dieser wurde durch das Gericht abgelehnt.


Wir haben mit Schreiben unserer Anwältin vom 23.11.2012 beantragt, 
mit L. Kontakt aufzunehmen,
um die Situation darzustellen und dem Kind klar zu machen,
dass wir ihn nicht verlassen haben.

Bis heute haben wir darauf noch keine Antwort erhalten.

Seit dem 25.10.2012 hat L. uns nicht mehr gesehen,
nachdem er die Zeit von November 2008 bis dahin
ununterbrochen mit uns, seiner sozialen Familie verbracht hat.



*



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Donnerstag, 6. Dezember 2012

auf offener Straße

Heute vor einem Jahr, am 6.12.2011, 
traf L. den Nikolaus persönlich in Lambrecht auf offener Straße, 
ganz überraschend und ungeplant.-- 





Heute vor sechs Wochen, am 25.11.2012, 
wurde L. in Lambrecht auf offener Straße 
in ein fremdes Auto gesetzt und mitgenommen.


*


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Mittwoch, 5. Dezember 2012

Post


Den folgenden Brief hat mir gestern ein Freund geschrieben; er fragt darin: 
"Darf ich jetzt einige Sätze in der Ich-Form schreiben, wie wenn ich Sie wäre???"

Ich glaube wohl, dass ich besser beurteilen kann was für L. gut und richtig ist, nachdem ich ihn 4 Jahre lang gepflegt, gebadet, ernährt und nächtelang mit ihm Wache gehalten habe, als ein wohlmeinender Beamter, der das Kind kaum unter seinen Augen gehabt hat.
Ich habe ihn kaum mehr als ein Bündel Elend empfangen,
und jetzt hat er ganz große Fortschritte gemacht.
Ich bin auf jeden Fall sicher, dass das, was ihm angetan wurde von den Beamten, alles andere als gut für ihn war! Es muss für dieses Kind ein absolutes Trauma gewesen sein, von für ihn total fremden Menschen entführt zu werden, und dazu durfte seine vertraute, geliebte Pflegemutter ihn nicht einmal begleiten!!! Er hat bestimmt überhaupt nicht verstehen können, was mit ihm geschah.
Für mich ist der Vorgang auch nicht verständlich! Warum hat man vorher mit mir KEINEN Kontakt aufgenommen? Das Ganze erlebe ich als eine Art ‚Vergewaltigung‘. Von mir als seiner Pflegemutter seit vier Jahren und für ihn als verletzbares Kind! Man könnte es eine Art Kindesentführung nennen. Aber natürlich darf ein Beamter so etwas tun, und es ist nicht strafbar. Den ganzen Vorgang kann ich nur als menschenunwürdig verstehen und so habe ich es erlebt.
Wurde der Besuch beim Amtsarzt nur als Vorwand benutzt, um das Kind in eine andere Familie zu bringen? Es kommt mit fast so vor. War das schon im vorab geplant, dass L. nicht mehr zu seiner vertrauten Pflegefamilie zurückgehen sollte? Eine neue Familie für ihn wurde sehr schnell gefunden.
Wurde schon vorher mit diese Familie verhandelt, das Kind zu nehmen?
Seine ganzen Kleider und Spielzeug wurden auch einfach zurückgelassen.
Alles was ihm vertraut war, hat er verloren. Und dann will man mir klar machen, dass es ihm gut gehe, wenn nicht besser als vorher.
Man kann nicht wissen, wie es ihm vorher ging, weil man keine Wahrnehmung davon hat!
 
In den vier Jahren haben ihn die zuständigen Beamten so wenig beobachtet oder besucht, dass es unmöglich ist, dass sie ein Urteil hätten bilden können über das, was für L. gut und richtig ist!
 Zum Schluss möchte ich sagen, wenn man die Entwicklung von L. beobachtet hätte, würde man sehen können, dass er bei uns in bester Pflege und Sicherheit soweit gedeihen konnte. Ich erlebe das als nicht weniger als eine Tragödie in dem Leben dieses kleinen Menschenkindes, was er jetzt erleben musste.




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Dienstag, 4. Dezember 2012

Heute in der Landesschau:

SWR Landesschau Mainz ab 18:45 Uhr ein Bericht über uns:

Pflegemutter kämpft um Kind

...mit der Maus



Ein kleines weißes Herz aus Traubenzucker
packte ich für L. oft in seine Frühstücksbox für den Kindergarten.
Wenn er nach Hause kam, sagte er jedesmal mit strahlendem Gesicht:
"Du hast mir wieder ein Herz eingepackt!"

Seit einiger Zeit hatte L. ein Faible für die "Maus".
Wir hatten ein kleines Set für ihn gefunden,
das aus einem Halstuch, einem Gürteltäschchen und einem kleinen Geldbeutel besteht; alle drei Dinge aus dem Stoff mit Maus-Muster (siehe Foto).
Er liebte es sehr und trug es ständig und kruschelte Dinge ins Täschchen und heraus und hinein und heraus...

Am Dienstag, den 23. Oktober, trug er Schal und Täschchen auch bei Gericht.
Dort wies er auch eine Dame vom Jugendamt auf seine Schätze hin,
die sie laut bestaunte.

Eben dieser Dame hatten wir bei früherer Gelegenheit auch erzählt,
dass L. die kleinen Traubenzuckerherzen mochte.


*

Als am Donnerstag, 25.10.2012, das Auto der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis neben uns stoppte, als ich mit L. gerade ein paar Meter vor unserem Haus spaziert war, hockte sich eine der Damen vor L. hin, klappte ihre Tasche auf und zog daraus eine Tüte mit Traubenzuckerherzen und ein dickes Bilderbuch von der "Maus" daraus hervor.
L. drehte sich zu mir um und weinte.

Dann brachten sie ihn weg.













Sonntag, 2. Dezember 2012

Petition

Wir haben gerade eine Petition geschrieben.
Sie ist gerichtet an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz,
Herrn Dieter Burgard.
Auf diese Weise sammeln wir online Unterschriften.
Wer sich beteiligen möchte, bitte auf den Link klicken und unterschreiben:

Petition



Donnerstag, 29. November 2012

sowohl



Wir Pflegeeltern haben im letzten Gerichtstermin (und auch schon davor) auf die mehrfache Frage des Gerichts, ob wir aktiv und positiv die Rückführung des Kindes zu seinen leiblichen Eltern unterstützen, die klare Aussage getroffen, dass eine Rückführung in diesem Fall unserer innerlichen Überzeugung widerspricht.

Deshalb widerspricht ein weiterer Verbleib des Kindes bei uns dem Kindeswohl - so urteilen das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises, der Verfahrensbeistand und das Gericht - , weil sich das Kind ständig in einem seelischen und emotionalen Konflikt befindet, wenn es zwischen der leiblichen Mutter und der Pflegemutter entscheiden muss.

Um diese massive Kindeswohlgefährdung vom Kind abzuwenden, hat das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises das Kind heute vor fünf Wochen ohne Ankündigung auf offener Straße vor unserem Haus geschnappt und unter dem Vorwand einer amtsärztlichen Untersuchung in eine dem Kind fremde Pflegefamilie gebracht.

Ohne Vorbereitung, ohne Verabschiedung, ohne Tröstung, ohne vertraute Kleidung, ohne vertraute Spielsachen, aber vor allem ohne seine seit vier Jahren vertrautesten Menschen pendelt nun das Kind zwischen der ganz fremden Pflegestelle und der nur anfänglich angelegten Beziehung zu seiner Herkunftsfamilie.

Zu den Hauptbezugspersonen seines bisherigen Lebens, zu uns, seiner sozialen Familie, hat es keinen Kontakt.

So übt es für Gericht und Jugendamt seine Rückführung, die keine Rückführung, höchstens eine Hinführung ist, da das Kind nur die ersten vier Lebenswochen in seiner Herkunftsfamilie gelebt hat.



Sonntag, 25. November 2012

schmerzlich


Unser Pflegekind kam zu uns, als es acht Monate alt war.
Das war im November 2008.
L. hatte bis dahin sein Leben in vier verschiedenen Krankenhäusern verbracht. Er war noch sehr krank, als er zu uns kam, und die Prognose war ungewiss.
L. hat eine kontinuierlich positive Entwicklung genommen und mit großer Freude sein gesundendes Leben ergriffen.
Wir wollten und wollen, dass er in dieser ihn fördernden Kontinuität verbleiben kann, die getragen ist von der liebevollen Beziehung und Bindung zwischen L. und uns.

Denn:
„Kinder lassen sich auf keine Experimente mehr ein. Ihre Lebensnarben haben sie geprägt. Man sollte sich deutlich machen, dass die meisten Erwachsenen in ihrem gesamten Leben niemals so viel Leid erfahren, wie es manches Kind bereits in seinen ersten Lebensmonaten oder -jahren erlebt hat! Gelingt es nicht, frühkindliche Traumata zu verarbeiten, ist ein normales Erwachsenenleben nicht möglich.“ (Vgl. Irmela Wiemann: Zusammenleben mit seelisch verletzten Kindern)

*

Denn:
„Kinder mit Lebensgeschichten, die von körperlicher Überwältigung, seelischen Verletzungen und existenziellen Lebensängsten gezeichnet sind, haben ein Recht auf Schutz auch ihrer psychischen Nachholbedürfnisse. Sie sind in Umgangsstreitigkeiten durch ihre strukturell bedingte Unterlegenheit darauf angewiesen, dass ihr Wohlergehen und ihr Wille eine dem Umgangsrecht der leiblichen Eltern grundsätzlich übergeordnete Rolle spielt.“(Vgl. auch Irmela Wiemann: Zusammenleben mit seelisch verletzten Kindern)

*

Denn:
„Aber auch in den Jugendämtern sind nicht alle Fachkräfte ausreichend ausgebildet. Viele Fachkräfte wissen nicht, wie wichtig der Aufbau und der Erhalt der Bindungen für ein Kind sind. In letzter Zeit haben zum Beispiel viele neue Träger die Betreuung von Pflegeeltern und Bereitschaftspflegeeltern übernommen, deren Mitarbeitern es an grundlegendem Fachwissen zum Thema Pflegekinder fehlt. Immer wieder trifft man auf „Fachleute“ die abenteuerliche Vorstellungen zu Bindungen haben.“ (Claudia Marquardt, Fachanwältin Familienrecht, Köln)

*

Denn:
Konzepte zur Realisierung der Rückkehroption haben sich stets am kindlichen Zeitbegriff zu orientieren.
Von Goldstein/Freud/Solnit sind dazu Maximalzeiten vorgeschlagen worden, nach deren Ablauf die Annahme unvernünftig wäre, dass die verbliebenen Bindungen eines Kindes an seine abwesenden Eltern wichtiger wären als jene Bindungen, die sich zwischen ihm und seinen langzeitigen Betreuungspersonen entwickelt haben und zwar:
12 Monate bei einem Kind, das zum Zeitpunkt der Unterbringung bis zu drei Jahre alt war ...

*

Denn:
In einer Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 26.09.2007 - XII ZB 229/06 - nimmt Prof. Dr. Gisela Zenz Stellung zu der Erwartung, eine tragfähige Beziehung durch Umgangsausweitung aufzubauen, um einen Wechsel hierdurch zu ermöglichen, wie folgt:
"Diese Erwartungen widersprechen nicht nur allen Erkenntnissen der Bindungsforschung, sondern ignorieren auch die existentielle Bedeutung einer sicheren Bindung sowie die unstreitig dramatischen Konsequenzen ihrer Zerstörung, die als Risiken bis in Erwachsenenleben in Form von Störungen der Bindungsfähigkeit zu Partnern und eigenen Kindern nachweisbar ist. Ebenso unverständlich ist es, wenn die Angst eines Kindes vor dem Verlust seiner Familie schlicht für manipuliert und also auch umgekehrt manipulierbar erklärt wird (Zenz, FamRZ 2007, S. 2060 bis 2063).

*

Denn:
Ebenso legen die Professoren Zenz und Schwaab im Gutachten zum 54. Deutschen Juristentag dar, "...dass Versuche von Rückgliederungen von Kindern als illusionäre, gefährliche und grausame Experimente bezeichnet werden müssen, die jeder wissenschaftlichen und praktischen Grundlage entbehren".

*

Warum all dies für L. nicht zutreffen soll und durch die abrupte Herausnahme einmal mehr missachtet wurde, erfüllt uns mit großem Schmerz.




Samstag, 24. November 2012

"Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen!"


Als auf Wunsch und Forcieren des Jugendamtes der richterliche Beschluss ergangen war, dass L. zu seiner Herkunftsfamilie geführt werden sollte, begann die Einübungsphase. Dem unwissenden Kind sollte nun spielerisch beigebracht werden, dass es sein bisheriges Leben aufgeben solle und in sein "nächstes" Leben einzutreten habe. 
L. reagierte auf dieses Ansinnen mit Schreck und Abwehr und sagte uns, den Menschen, bei denen er - außer den Krankenhausmonaten davor - sein ganzes bisheriges Leben verbracht hatte, er wolle da nicht mehr hinfahren, womit er die Treffen beim Jugendamt meinte. Er wachte jede Nacht auf und fragte, ob er denn da wieder hin müsse. Er sagte: "Du sollst mich da nicht mehr hinbringen." Er fragte: "Sagen sie es heute wieder, dass wir kommen sollen?"-
Wir meldeten diese Aussagen und die Reaktionen des Kindes an das Jugendamt zurück. Die dortigen Mitarbeiter unterstellten uns mangelnde Professionalität, da wir dem Kind seine Angst nicht nehmen konnten und ihn nicht adäquat nach dem Wunsch des Jugendamts begleiteten.
Wenn für L. die Übergabesituationen schwierig waren und er weinte, sollten wir ihm bestätigen, dass wir ihn ja auf jeden Fall wieder abholen würden und man brachte ihm und uns das Sprüchlein bei:
"Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen!", was in diesem Fall heißen sollte: Sei ganz entspannt und freu' dich auf den Besuch, und später holen wir dich wieder ab.

Versprochen ist versprochen...

Donnerstag, 22. November 2012

Facebook


Heute vor vier Wochen, am Donnerstag, den 25. Oktober 2012, wurde L., unser Pflegekind, auf offener Straße vor unserem Haus "deportiert", d.h. durch das Jugendamt weggebracht, ohne dass wir vorher davon in Kenntnis gesetzt worden waren.
L. ist vier Jahre und acht Monate alt und hat seit seinem achten Lebensmonat ohne Unterbrechung bei uns gelebt, davor sein Leben schwer krank in verschiedenen Krankenhäusern verbracht ohne soziale Anbindung.
Er ist mit unserer ganzen Familie, mit Nachbarn, Freunden und Bekannten eng verbunden.
Das Jugendamt möchte ihn in seine Herkunftsfamilie hinführen und hat ihn nun in eine für L. fremde Pflegefamilie gebracht.
Unser Widerstand gegen den Bindungsabbruch, den L. erleidet, wenn er sein Leben hier abbrechen muss, ist, laut Jugendamt, eine "massive Kindeswohlgefährdung" und musste mit der Inobhutnahme (so heißt diese Deportation am 25.10. 2012) des Kindes geahndet werden.
Wir haben auf Facebook die Seite HerzBaum eingerichtet und bitten, sie weiterzuteilen.

Mittwoch, 21. November 2012

Was wir erleben:


„Das Kind wird mit seinen traumatischen Erfahrungen und den daraus folgenden Bedürfnissen nicht erkannt, verstanden und demzufolge auch nicht ernst genommen.“

„Die Situation des Kindes in den neuen haltgebenden Familien wird nicht ernsthaft berücksichtigt.“

„Reaktionen der Kinder auf solch tief greifende Verunsicherungen werden vorschnell als Irritationen zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie abgetan und münden in die Empfehlung an die Pflegeeltern, das haltsuchende Kind loszulassen. Vielfach wird die wahre Situation des Kindes nicht ernsthaft genug erkundet und damit bagatellisiert.“

„Die Hilfekonzepte vieler Jugendämter orientieren sich vorrangig an den Interessen der Eltern statt an denen des Kindes.
So werden nicht selten sehr häufige, verunsichernde Kontakte angeordnet, obwohl die Kinder dauerhaft in der Pflegefamilie beheimatet werden sollen oder schon sind.
Sozialraumorientierung, milieunahe Unterbringung und systemische Familienarbeit stehen als Begriffe dafür, dass die Kinder trotz ihrer schlimmen Erfahrungen eng mit der Herkunftsfamilie verbunden bleiben müssen und daran gehindert werden, sich sicher in der neuen Familie einbinden zu können.
Hierbei wird das Interesse von Eltern vorrangig berücksichtigt mit der Folge, dass den Kindern die Chance für eine gute Entwicklung erheblich erschwert wird. Oft ist die oberflächliche Erklärung zu hören, dass die Kinder, so sehr sie auch leiden, mit diesem Schicksal eben leben lernen müssen.“

(Alle Zitate: Landesverband für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien in Schleswig-Holstein e.V., http://www.kiap-sh.de/)




Dienstag, 20. November 2012

"Großes Besteck"


Wir möchten an dieser Stelle sagen, dass es uns fernliegt, die Arbeit der Jugendämter in Frage zu stellen.
Wir arbeiten seit 1999 als Pflegefamilie, genauer als Sonderpädagogische Erziehungsstelle mit dem Schwerpunkt in der Betreuung behinderter Kinder.

Unser erstes Pflegekind kam über das Jugendamt Frankfurt zu uns. M. ist heute erwachsen und lebt in einer Einrichtung, die seinem speziellen Betreuungsbedarf gerecht wird.
Wir haben im Lauf der Jahre zwanzig Kinder in ihrem Hiersein und auch in ihrem Weitergehen begleitet und blicken auf eine gute Kooperation mit den einzelnen Jugendämtern zurück.

Auch im Fall von L. verliefen die ersten beiden Jahre, in denen er bei uns lebte, in guter Kooperation mit dem Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises. Die zuständigen Mitarbeiter wollten, dass L. auf jeden Fall bei uns verbliebe, da er wegen seiner dramatischen und traumatisierenden Krankenhausvorgeschichte keine weiteren Bindungsabbrüche erleben sollte.
Es gibt Empfehlungen, die durchaus auch in Jugendämtern so gehandhabt werden, dass für Kinder unter drei Jahren, die in Pflegefamilien leben, nach spätestens 12 Monaten entschieden sein muss, wo ihr dauerhafter Lebensort ist; für Kinder zwischen drei und sechs Jahren sollte es spätestens nach 24 Monaten keinen Wechsel mehr geben.
L. war 8 Monate alt, als er im November 2008 zu uns kam. Vier Monate später wurden wir gefragt, ob er denn bei uns bleiben könne, was wir bejahten.-

Am 25.10.2012 wurde das Kind, das ohne Unterbrechung seit vier Jahren bei uns lebte und gedieh und sich verwurzelt hat nicht nur in der engeren Familie, sondern auch bei Nachbarn, Freunden und Bekannten, ohne Ankündigung oder jegliche Vorbereitung vor unserem Haus abgeholt.
Als ich (Stefanie) Widerstand leistete, drohte man mir mit dem "großen Besteck" - ein Ausdruck, den ich bis dahin nicht kannte und der bedeutet, die Polizei zu rufen. Das Kind weinend und ausgeliefert inmitten dieser abstrusen Diskussion...gelockt mit Süßigkeiten und Bilderbuch...
Weil wir nicht kooperativ an der Hinführung des Kindes zu den leiblichen Eltern mitarbeiten, gefährden wir "massiv" das Kindeswohl, so lautet die Begründung.
Wir wurden abgekappt, damit der Plan aufgeht, der laut OLG-Beschluss durchgeführt werden muss, komme was da wolle...
Gleichzeitig wurde der OLG-Beschluss, der einen Verbleib des Kindes bis mindestens 31.1.2013 bei uns vorsah, durch das Jugendamt selbst gekippt.



Montag, 19. November 2012

Vorgeschichte


L. hat während seiner ersten vier Lebenswochen in seiner Herkunftsfamilie gelebt. Dann erkrankte er sehr schwer und verbrachte nahezu sieben Monate in verschiedenen Krankenhäusern ohne soziale Anbindung. Als er acht Monate alt war, wurde er in Ohhut genommen durch das Jugendamt und kam zu uns in die Pflegefamilie. Er war hospitalisiert und auch körperlich noch sehr krank. Das ist jetzt vier Jahre 
her. -
Die von den jetzigen Mitarbeitern des Jugendamts konstatierte Kindeswohlgefährdung liegt nach deren Ansicht darin, dass wir als Pflegefamilie L. nicht darin unterstützen zu denken, es sei nun das Schönste, das ihm passieren könne, wenn er uns verlässt und zu seiner Herkunftsfamilie geführt wird.
Wir haben kein Problem damit, dass L. Kontakt zu seiner Herkunftsfamilie hat und Besuche stattfinden, wie das ganz üblich ist bei Pflegekindern. Wir haben seit vier Jahren L. zu diesen Umgangskontakten gebracht.
Während der ersten beiden Jahre, in denen L. bei uns lebte, war das Jugendamt absolut der Ansicht, dass L. bei uns bleiben sollte, da er durch seine Krankenhausvorgeschichte schon traumatisiert war und ihm kein weiterer Bindungsabbruch zugemutet werden sollte.
Anfang 2011 wechselten die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamts, und so nach und nach, ohne dass es uns jemals mitgeteilt worden wäre, merkten wir, dass der "Karren" nun andersrum fahren sollte.
L. ist Opfer einer internen Umstrukturierung des Jugendamts Rhein-Pfalz-Kreis (Ludwigshafen). Anfang 2011 wurde dessen Pflegerkinderdienst übergeben an das Ludwigshafener Zentrum für individuelle Erziehungshilfen (LuZIE). Dort wurden die zwei Jahre seiner Bindung an uns ignoriert. Aus diesen zwei Jahren sind miitlerweile vier geworden.
Wir haben bis zum Oberlandesgericht Zweibrücken einen Verbleibensantrag gestellt, der abgewiesen wurde.
Die Richter schließen sich der Darstellung des Jugendamts an, und dieses negiert und ignoriert das bisherige Leben des Kindes.
Es wurde in den vier Jahren nie ein Hilfeplan erstellt, wie es ansonsten selbstverständlich ist für Pflegekinder.
Und weil wir mit alldem nicht einverstanden sind, gefährden wir das Kindeswohl, laut Jugendamt und LuZIE.









Freitag, 16. November 2012

So war es!


Am Donnerstag, 25.10.2012, wurde unser Pflegekind L., der im Alter von acht Monaten zu uns kam und seit vier Jahren bei uns lebt, durch das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises abrupt und ohne Ankündigung auf offener Straße vor unserem Haus in Lambrecht gegen seinen Willen in das Auto des Jugendamts gesetzt und weggebracht.
Vorwand war ein Schreiben des Vormunds, dass L. dem Amtsarzt in Ludwigshafen vorgestellt werden solle.

Es wurde abgelehnt, dass wir L. selbst hin brächten. Ebenso wurde abgelehnt, dass wir L. zur Untersuchung begleiteten.

Die Untersuchung bestätigte den Befund, den unsere Hausärztin zwei Tage zuvor diagnostiziert und dem Jugendamt attestiert hatte.

Nach der Untersuchung wurde L. vom Jugendamt in Obhut genommen mit der Begründung, wir gefährdeten das Kindeswohl.

Wir haben von L. seitdem nichts gehört, wissen nicht, wo er sich befindet und haben keinen Kontakt mit ihm. Er ist zum ersten Mal ohne uns über Nacht weg. Er konnte sich nicht von uns verabschieden; wir konnten ihm nicht erklären, was geschehen sollte.
Er hat keinerlei persönliche Gegenstände bei sich. Außerdem war er zum Zeitpunkt der Inobhutnahme krank und nahm Medikamente ein, was abrupt abgebrochen wurde.

L. ist aufgrund seiner Vorerkrankung entwicklungsverzögert.