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Dienstag, 27. September 2016

Omega


Vor zehn Tagen kam ich auf einer Autofahrt 
ganz ungeplant am Wegweiser "Waldsee" vorbei.
Nach kurzem Überlegen entschloss ich mich,
ein weiteres Mal das Haus anzusehen,
in dem Lucas Herkunftsfamilie gewohnt hatte
und wohin er gebracht worden war
und eine Weile auch wohnte.
Ich fand es nicht gleich,
dachte, ich hätte mich in der Adresse getäuscht.
"Neuhofener Straße 37" hieß es ganz deutlich in meiner Erinnerung.

Wir waren im Mai 2013 schon dort gewesen,
hatten ein völlig verdrecktes und verwahrlostes Haus vorgefunden,
die Tür stand offen oder es gab keine.
Eine afrikanische Frau mit einem hübschen kleinen Mädchen an der Hand
kam uns aus dem Haus entgegen.

Der Gutachter Jürgen Stapelmann aus Mainz,
der Lucas Gutachten schrieb und für die sogenannte Rückführung
zur Herkunftsfamilie plädierte,
verglich - völlig nebensächlich - damals auch die beiden Wohnsituationen,
die der Herkunftsfamilie und unsere:
Dort herrsche lediglich ein anderes Ambiente.
Und: "Frau Rabenschlag, lassen Sie doch das Bubchen zu seinen Eltern!
Sie haben doch noch etwas anderes vor in Ihrem Leben!"

Ich fuhr die Neuhofener Straße in Waldsee ein zweites Mal entlang.
Nummer 39, dann der Friedhof...
Da war kein Haus Nr. 37 mehr!
Platt gemacht!
Kein Stäubchen mehr zu sehen!
Der armselige Garten lief nun direkt zur Friedhofsmauer hin,
über die ein Kreuz mit dem gekreuzigten Christus ragt.

Hat Luca sich vielleicht dort schon die Frage gestellt:
"Was haben die mit dem Jesus gemacht?"




Vom großen Eingangstor des Friedhofs 
führt eine Allee auf dieses Kreuz zu.
In das Tor eingearbeitet sind der erste und der letzte Buchstabe
des griechischen Alphabets (Α und Ω),
hier auf dem Foto der letzte, 



das Omega: Ω


*










Dienstag, 5. Mai 2015

zu Speyer am Rhein


Im Oktober 2011 wurde in Speyer beim Amtsgericht verhandelt.
Das Kind lebte zu diesem Zeitpunkt schon fast drei Jahre ohne Unterbrechung bei uns.
Ein Herr Jürgen Stapelmann, Diplompsychologe aus Mainz, hatte ein "gruseliges" (so unser Anwalt) Gutachten von 150 Seiten verfasst,
ein Schriftstück, aus dem sich jeder ein ihm passendes Sätzchen ziehen konnte.
Mit unserer Familie hatte er dafür vierundzwanzig Stunden verbracht,
vermutlich mit der Herkunftsfamilie ebenso viele.
Literaturangaben hatte das Werk keine.
Wir haben es irgendwann verbrannt
und seine Asche dem Speyerbach mitgegeben,
der durch Lambrecht fließt und in Speyer in den Rhein mündet.



In dieser Verhandlung gab es eine Partei aus
Herkunftseltern, Jugendamt, Verfahrensbeistand und Gutachter;
und eine andere Partei:
wir und unser Anwalt.
Der Richter Wein hatte sich bis zur Verhandlungspause von der schriftlichen Stellungnahme unseres Anwalts überzeugen lassen und wollte "das Kindl losse, wu's is"
(Das Kind lassen, wo es ist; den Verbleib anordnen).
Da erhob sich gewaltig und auf uns schimpfend die Gruppe der Antragsteller
und kippte die Meinung des Amtsrichters.
Sein Beschluss wollte jetzt das Kind binnen vier Wochen in die Herkunftsfamilie führen.
Dagegen legten wir Berufung ein.




Nach dem Verschwinden des Kindes im Oktober 2012
stellten wir unter anderem den Antrag auf Kontakt mit dem Kind.
Dadurch erfuhren wir,
dass die Herkunftsfamilie nach Bayern verzogen war
und erhielten beim Amtsgericht Speyer die neue Adresse.
Im November 2013 fand dafür die Verhandlung beim zuständigen Amtsgericht
in Bayern statt, in der - zwei Jahre später - der dortige Richter immer noch aus dem "gruseligen" Gutachten zitierte und damit z.B. so argumentierte:
Frau Rabenschlag habe sich an das Kind gebunden
wie eine Mutter an ihr behindertes Kind.

(Sollte unter Strafe gestellt werden ;-) ...)




In Speyer frafen sich anfangs die leibliche Mutter und das Kind in meiner Begleitung 
zu ganz zwanglosen, unbegleiteten Umgangskontakten.




Und die Hauptsache:
In Speyer ist das Kind geboren.






Fotos: Speyer am Rhein, Kaiserdom, Einhornbrunnen von Gernot Rumpf, Straßenszenen

*

Montag, 28. Januar 2013

kostbar

Am 21.11.2008 kam das Kind zu uns, nachdem es und seine Geschwister aus dem Haushalt der leiblichen Eltern genommen worden waren.

Am 11.03.2009 bereits fragte uns die Mitarbeiterin des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis, ob wir bereit seien, das schwer kranke Kind bei uns in der Familie auf Dauer zu behalten.
Ja, das waren wir.


In der Stellungnahme der damals zuständigen Sozialarbeiterin des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis heißt es daher im Mai 2009:

"Entgegen der ursprünglichen Einschätzung von Ärzten macht er erhebliche gesundheitliche Fortschritte. Zudem entwickelte L. eine feste Bindung zu Frau Rabenschlag...Das Kind hat eine sichere Bindung aufgebaut. Seitens des Jugendamtes wurde mit der Pflegefamilie besprochen, dass ein Verbleib in der Familie für das Kindeswohl erforderlich ist...dass er in der Pflegefamilie Rabenschlag bleiben soll."

Ebenso schreibt sie im Februar 2010:

"Aus der Sicht des Jugendamtes ist es für das physische und psychische Wohl von L. unumgänglich, ihm seine stabilen sozialen Beziehungen zu erhalten und eine Unterbringung in der Pflegefamilie auf Dauer zu gewährleisten."


Am 11.03.2011 beschließt das Amtsgericht Speyer:
Zur Beweiserhebung, ob eine Rückführung des Kindes in den Haushalt der leiblichen Eltern verantwortet werden könne, solle ein schriftliches Gutachten erstellt werden.

In diesem Beschluss vom 11.03.2011 heißt es weiter:
"...Seit November 2008 befindet sich L. in der Pflegefamilie. Das Jugendamt hält seinen Verbleib dort für erforderlich..." 
(Hervorhebung durch die Blogschreiber)


Zu diesem Zeitpunkt waren wir, die Pflegefamilie, noch keine Verfahrensbeteiligten. 
Juristisch lief die Sache zwischen dem Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis und den leiblichen Eltern.

Das Gutachten wurde erstellt auf Beschluss des Amtsgerichts Speyer.--


In der vergangenen Woche kamen zwei Rechnungen bei uns an, datiert vom 21.01.2013:

Nach der 

Kostenberechnung in der Sache:
Amtsgericht Speyer
Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis gegen die leiblichen Eltern
bitten wir Sie, die rückseitig berechneten und näher bezeichneten Gerichtskosten in Höhe von

2001,43 EUR

binnen zwei Wochen ab Zugang dieser Rechnung zu bezahlen.

Rückseitig berechnet:

Verfahrensgebühr                       44,50
Sachverständigenauslagen      7961,22
                                            ----------------
                                              8005,72
zu tragen sind 1/4                   2001,43


Wie gesagt kam diese Rechnung zweimal; 
an jede von uns Pflegemüttern eine; gleichen Inhalts:







Das wertvolle Gutachten, das wir nun laut Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken bezahlen sollen, ist am 01.07.2012 in unserem Kamin verbrannt.

Beweisfoto:


4002,86 EUR



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