Heute vor sechs Jahren, am 21. November 2008, kam das Kind zu uns.
Es war acht Monate alt
und hatte diese acht Monate wegen einer schweren Lungenerkrankung
in vier verschiedenen Krankenhäusern verbracht.
Seine sozialen und emotionalen Bedürfnisse
wurden wechselnd von den jeweiligen Krankenschwestern und -pflegern gestillt.
Seit dem 21. November 2008 lebte es ununterbrochen in unserer Familie
und wurde ein Teil von ihr.
Am 25. Oktober 2012 schickte es ein System
von Gutachter, Richtern und Sozialarbeitern des Jugendamtes
auf eine Irrfahrt, um sein Kindeswohl zu sichern.
Seitdem ist es auf der Suche danach.
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Begründet mit den gar nicht so neuen Erkenntnissen der Bindungspsychologie
sowie dem Anwenden bereits bestehender Gesetze
wie dem § 1632 BGB (Verbleibensanordnung)
hätten Entscheidungen für das Kindeswohl
ganz offen auf der Hand gelegen.
*
P.S.
samt Kostenersparnis in unserer sonderpädagogisch fachlichen Pflegestelle
*
Begründet mit den gar nicht so neuen Erkenntnissen der Bindungspsychologie
sowie dem Anwenden bereits bestehender Gesetze
wie dem § 1632 BGB (Verbleibensanordnung)
hätten Entscheidungen für das Kindeswohl
ganz offen auf der Hand gelegen.
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P.S.
samt Kostenersparnis in unserer sonderpädagogisch fachlichen Pflegestelle
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