Heute vor zwei Jahren, am 31. Juli 2012,
wurde von einem deutschen Gericht, dem Oberlandesgericht Zweibrücken,
ein Urteil geschrieben über ein Kind.
Das Kind hatte seine ersten vier Lebenswochen in seiner Herkunftsfamilie verbracht,
war dann schwer erkrankt
und lag bis zu seinem achten Lebensmonat in verschiedenen Krankenhäusern,
dort unbegleitet von seiner Herkunftsfamilie.
Mit acht Monaten kam das Kind in unsere Pflegefamilie
und lebte bei uns vier Jahre,
ununterbrochen, alle Tage, alle Nächte.
Heute vor zwei Jahren, am 31. Juli 2012,
beschloss ein deutsches Gericht, das Oberlandesgericht Zweibrücken,
dass das Kind in seine Herkunftsfamilie "zurückgeführt" werden sollte.
Trotz seiner Entwicklungsverzögerung konnte das Kind deutlich äußern,
dass es nicht von uns weg wollte.
Da das Experiment "Rückführung" in diesem Fall jeglichen Erfahrungen und Erkenntnissen der Bindungspsychologie widersprach,
wurde das Argument erzeugt, wir, seine Pflegefamilie, gefährdeten sein Kindeswohl,
weil wir ihn nicht zu seiner Herkunftsfamilie gehen lassen wollten und für ihn bis zum Oberlandesgericht kämpften.
Aus diesem Grund wurde des Kindes Kindeswohl am 25. Oktober 2012 sicher gestellt,
indem es auf der Straße vor unserem Haus deportiert wurde
von Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und des Ludwigshafener Zentrums für individuelle Erziehungshilfen (LuZIE).
Wie individuell diese Erziehungshilfe für das Kind war,
zeigte sich weiterhin daran,
dass es von uns nicht etwa gleich in seine Herkunftsfamilie gebracht wurde,
sondern für zwei Monate in eine andere Pflegefamilie.
Durch einen Antrag auf Umgang mit dem Kind erfuhren wir,
dass das Kind schwer traumatisiert worden war durch diese
individuelle Aktion für das Kindeswohl.
Wer hätte das gedacht?
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