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Montag, 3. Juni 2013

Hochwasser


ICH WURDE AUCH ALS VIERJÄHRIGES KIND AUF BETREIBEN MEINER LEIBLICHEN MUTTER VON MEINER ÄUSSERST LIEBEVOLLEN PFLEGEMUTTER OHNE JEDE VORBEREITUNG EINFACH MIT POLIZEI UND JUGENDAMT WEGGENOMMEN; MEIN VERBRECHEN WAR , DASS ICH MEINE LEIBLICHE MUTTER BEI IHREN RAREN BESUCHEN TANTE GENANNT HATTE, DIES MUSS BEI IHR GEKRÄNKTE EITELKEIT AUSGELÖST HABEN, DENN LIEBE HABE ICH NIE BEKOMMEN. NUN BIN ICH ÜBER 50 JAHRE ALT, HABE KEINEN KONTAKT ZU MEINER MUTTER UND TRAUERE HEUTE NOCH MEINER PFLEGEMUTTER NACH. DIE ICH NIE WIEDERSEHEN DURFTE. WEN KANN ICH JETZT HAFTBAR MACHEN FÜR EINE GRAUENHAFTE KINDHEIT? WEN? IN GEDANKEN BIN ICH BEI IHNEN UND WÜNSCHE IHNEN VIEL, VIEL ERFOLG BEI IHREM KAMPF UM DAS WOHL DES KINDES!


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                                                                                                                            03.06.2013

Herrn
Dieter Burgard
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiserstraße 32
55116 Mainz
                                                                                                                                            


E 2593/12 V.7.6 Hüt/es

Petition: Für Schutz und Erhalt der Bindungen unseres Pflegekindes L. an uns, seine soziale Familie!


Sehr geehrter Herr Burgard,
wir danken Ihnen, dass Sie uns die Gelegenheit zu einer weiteren Stellungnahme geben.
Auch dieses Mal liegt uns am Herzen, das dem Kind L. geschehene Unrecht durch die Vorgehensweise der Mitarbeiter des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und des Ludwigshafener Zentrums für individuelle Erziehungshilfen (LuZIE) zu beanstanden. Dass die Herkunftsfamilie und womöglich auch L. nach K. verzogen sind, macht die Tat nicht ungeschehen, die von einer Behörde des Landes Rheinland-Pfalz ausging.
Entgegen aller psychologischer und pädagogischer Fachlichkeit sowie entgegen rechtlicher Rahmenbedingungen (§1632 BGB Verbleibensanordnung) haben sich die Verantwortlichen der oben genannten Stellen eigenmächtig über die allgemein bekannten Grundkenntnisse der Bindungspsychologie hinweggesetzt und der Biographie des Kindes einen Bruch zugefügt, dessen Folgen noch gar nicht absehbar sind. Sie haben aus ihrer einseitigen – vermutlich auf das Wirtschaftliche bedachten – Sichtweise die Richter mangelhaft informiert, die sich umgekehrt auf die Aussagen des Amtes verließen, ohne sich eine eigene Meinung zu bilden. Schließlich wurde der Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken eigenmächtig abgeändert, was den dort genannten Zeitpunkt für die frühest mögliche Rückführung des Kindes betraf.
Der Wechsel des Bundeslandes enthebt die Behörde von ihrer Zuständigkeit, nicht jedoch von ihrer Verantwortung.
Es darf nicht ungerügt stehen bleiben, dass in Deutschland, in Rheinland-Pfalz ein Kind auf der Straße deportiert wurde; dass sein Recht auf Schutz seiner langjährigen Bindungen missachtet wird, als habe es diese vier Jahre seines Lebens nicht gegeben; dass es über Nacht umgelagert wurde, als handele es sich um eine Ware. „Mit keinem Hund würde man das so machen!“, so äußerte sich ein betroffener Mensch.
                                                                                                                                                      
Wider besseres Wissen wurde durch die Behörde das Leben eines Kindes massiv beeinträchtigt, eines Kindes, dessen Startbedingungen – lebensbedrohliche Erkrankung, soziale Vernachlässigung durch die leiblichen Eltern – bereits schwere Hürden waren und sind; eines Kindes, das mit der Hinführung zu seinen leiblichen Eltern, bei denen es lediglich die ersten vier Lebenswochen verbrachte, quasi „fremdplatziert“ wurde und nun – unbetreut vom verantwortlichen Jugendamt -  mit diesem tiefen Bruch seiner Bindungen an seine soziale Familie leben muss.
Noch einmal möchten wir auch in diesem Schreiben erwähnen, dass in den Jahren 2009 und 2010 das zuständige Jugendamt (Rhein-Pfalz-Kreis) es für das Kindeswohl als unabdingbar sah, dass L. bei uns verbliebe. Der leibliche Vater hatte in diesen beiden Jahren Umgangsverbot, die leibliche Mutter nahm ihre Besuchstermine nur sporadisch war. In den Lebensmonaten, die L. im Jahr 2008 in verschiedenen Krankenhäusern verbrachte, hatten seine leiblichen Eltern kaum Kontakt zu ihm. Damit waren bereits Fakten geschaffen, die aus fachlicher Sicht eine Rückführung ausschließen.
Warum die ab 2011 zuständigen Mitarbeiter L.'s Vorgeschichte und seine bindungsintensiven Jahre bei uns missachteten, steht bis heute als Frage im Raum, die lediglich mit Amtsmacht beantwortet wurde. Gestraft wurde dadurch das Kind.


Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Rabenschlag
Edeltraud Trautnitz                                                                                                                 

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Dienstag, 11. Dezember 2012

Stellungnahme

Auf diesem Foto ist L. beim Schneeräumen am Wendeplatz vor unserem Haus;
aufgenommen im Februar diesen Jahres.


Im Januar diesen Jahres, genau am 9.1.2012, heißt es in einer Stellungnahme des Jugendamts Rhein-Pfalz-Kreis:

"Die Familiensituation in der Herkunftsfamilie des Kindes L. hat sich nach einer positiven Entwicklung in den vergangenen Monaten in letzter Zeit erheblich verändert...
 
Aufgrund der dargestellten Veränderungen hat sich aus Sicht des Jugendamtes die familiäre Situation deutlich destabilisiert, so dass eine Rückführung des Kindes L. aktuell kritisch erscheint. 
Eine kurzfristige Veränderung der Lebenssituation des Kindes erscheint aus Sicht des Jugendamtes kritisch. Hier sollte im Zusammenwirken aller Beteiligten eine tragfähige Perspektive für L. entwickelt werden."

Am 7. Januar 2012 schreibt die Verfahrenspflegerin:
"Auf der einen Seite steht die gewachsene Beziehung zu den Pflegeeltern, die sich in der Zeit, in der es der Herkunftsfamilie aus verschiedenen Gründen nicht möglich war, sich um ihren Sohn zu kümmern, diese Aufgabe in aufopferungsvoller Weise übernommen haben, in der L. jedoch immer nur den Status eines Pflegekindes haben wird. Auf der anderen Seite steht eine Herkunftsfamilie, die nunmehr auch, unterstützt vom zuständigen Jugendamt, ihrem Sohn den Raum einer gesunden Entwicklung bieten kann... 
Auch ein Familienzuwachs in der Herkunftsfamilie ändert an der oben beschriebenen Situation erst einmal nichts. Verstärkte Hilfen des Jugendamtes sind in der Lage, auch diese Mehrbelastung der Familie auszugleichen. 
Sofern eine angebliche Gewalttätigkeit des Kindesvaters angeführt wird, kann ein solches Verhalten zwar nicht ignoriert werden, es sollte aber auch nicht ungeprüft überbewertet werden... Gegebenenfalls bedarf es hier einer weiteren Sachverhaltsaufklärung, da unbedingt verhindert werden muss, dass, nach einer erfolgten Rückführung des Kindes, wegen der möglichen Gewalttätigkeit des Vaters eine erneute Unterbringung des Kindes außerhalb der Familie erfolgen muss."
Am 7. Februar 2012 schreibt die Verfahrenspflegerin:
"Die Herkunftsfamilie kann nach Überzeugung der Verfahrenspflegerin nur mit der Hilfe des Jugendamtes funktionieren. Entzieht sie sich auch weiterhin dem Einfluss der Familienhilfe, besteht die große Gefahr, dass das System immer wieder zusammen bricht. Eine erneute Eskalation aufgrund von Überforderung ist nicht auszuschließen.Die Herkunftsfamilie zeigte sich die letzten drei Jahre sehr stabil. Daher schien sie geeignet, die Rückführung des Kindes zu verkraften. Durch das Verhalten der Herkunftsfamilie in letzter Zeit sind hieran jedoch massive Zweifel entstanden...Sollte diese Verweigerungshaltung (der Herkunftsfamilie) andauern, muss die Ansicht, dass die Herkunftsfamilie für den kleinen L. die bessere Alternative darstellt, revidiert werden."


So lauteten die Stellungnahmen an das Oberlandesgericht,
die nicht zurückgenommen oder geändert wurden.
Es sind uns keine weiteren bekannt, die diese revidiert hätten.

Für uns als Pflegefamilie ging aus diesen Stellungnahmen deutlich hervor, dass sowohl das Jugendamt als auch die Verfahrenspflegerin eine Rückführung nicht befürworteten.
Gespräche diesbezüglich - wie sonst in der Kooperation von Jugendamt und Pflegefamilie üblich - wurden mit uns nicht geführt.





Wer für unsere Petition online mitstimmen möchte, 
kann das hier tun: