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Freitag, 1. Januar 2016

Alles, was recht ist.


"Wird nicht dem mit Kindern und Jugendlichen befassten Richter 
seine Unabhängigkeit gerade dadurch genommen, 
dass ihm die für ein verantwortliches Handeln und Beurteilen 
notwendige Ausbildung über Kindesentwicklung, 
medizinische Grundkenntnisse wie Konfliktverläufe 
und Möglichkeiten der Befriedung vorenthalten bleibt? 
Obwohl für seine Entscheidungen voll verantwortlich, 
befindet er sich dadurch in der Situation, 
mehr oder weniger blindlings die Bewertungen von Dritten 
wie Jugendamtsmitarbeitern, 
psychologischen und anderen Sachverständigen 
oder sogar Verfahrensbeiständen übernehmen zu müssen. 
Der Richter muss deren subjektiven Meinungen und Bewertungen folgen, 
ohne zumeist im Ansatz die Möglichkeit zu haben, 
die jeweiligen Beiträge auf ihre wissenschaftliche Belastbarkeit 
prüfen zu können."


Montag, 14. Dezember 2015

"ausgeliefert" - jetzt online

"In fremden Händen":
Lucas und fünf andere Leidensgeschichten sind jetzt hier online  im Süddeutsche Zeitung Magazin zu lesen.

Ich bezeuge, dass Lucas Geschichte noch schlimmer war, als hier beschrieben werden konnte. Und ich bezeuge, dass ich seit vielen Jahren als Pflegemutter mit Jugendämtern arbeite und ein solches Drama bisher nur einmal vorkam.
Ich habe außerdem sowohl bei der Veröffentlichung in unserer regionalen Zeitung als auch der Landesschau des SWR erlebt, dass das Jugendamt selbstverständlich befragt und um Stellungnahme gebeten wurde, dies jedoch kommentarlos verweigerte.

Stefanie Rabenschlag






Freitag, 11. Dezember 2015

"In fremden Händen"



Heute erscheint Lucas Geschichte im Magazin der Süddeutschen Zeitung!!!
Ausgabe 50 im Jahr 2015!
Zusammen mit fünf anderen Leidensgeschichten!
Digital im SZ Magazin.
Süddeutsche Zeitung kaufen!
Titelgeschichte lesen!
Teilen!
Danke!


    


*


Freitag, 4. Dezember 2015

Lesen Sie selbst!

"...Was folgt daraus? Der rechtliche Familienbegriff weitet sich; er löst sich von der klassischen Familie. Familie ist für das neue Recht jeder Ort verlässlicher Bezugspersonen."


Süddeutsche Zeitung von heute.

Dienstag, 2. Juni 2015

Extrablatt



"Warum lassen Sie ihn nicht in dem Schonraum einer speziellen Förderanstalt?"

"Ein Schonraum ist doch der spezielle Blick auf Menschen mit Behinderung,
bei dem wir denken, wir müssten sie schützen,
weil sie besonders schutzbedürftig sind.
Wir aber wollen Henri für das Leben in der Gemeinschaft fit machen -
und nicht für das Leben in einer geschützten Gruppe,
Hand in Hand mit Betreuern und anderen Menschen mit Behinderung,
wo er in eine spezielle Arbeitsstätte gefahren wird
oder gemeinschaftlich ins Kino gehen muss.
Nein, er soll so weit wie möglich autonom leben.
Frei zu sein bedeutet auch, zu sagen:
Ich möchte heute Abend alleine mit dem Bus ins Kino fahren -
und nicht darauf zu warten,
bis eine Gruppe aus dem Behindertenwohnheim sich einen Film anschaut,
den ich mir selbst nicht ausgesucht habe.
Das ist nicht das Leben, das wir ihm wünschen.
Wir wollen, dass er darf, was er kann und was er selbst will."



Langenau, Lars: "Schule wie zu Zeiten der Feuerzangenbowle",
in: Süddeutsche Zeitung (2015), Nr. 123, S. 17/18






Mittwoch, 26. März 2014

macht mit



Der kleine Luis,
dem diese Hände auf meiner Tastatur gehören,
trifft seine leiblichen Eltern alle vier Wochen beim Jugendamt.
Gestern waren wir dort,
und während die Eltern mit Luis zusammen waren,
kam ich mit der zuständigen Sozialpädagogin diesmal ins Gespräch über das HerzBaumKind.
Nachdem sie die Geschichte angehört hatte,
fiel ihr ein, dass sie damals einen Bericht darüber (siehe hier)
in der Zeitung gelesen und dabei gedacht hatte:
"Was diese Zeitungsleute wieder für einen Blödsinn schreiben!
Sowas macht doch kein Jugendamt!"



Macht aber doch.
Mit Macht.


*




Dienstag, 5. November 2013

"Nicht müde werden..."



                                                                                           Lambrecht, am 4. November 2013

 
Sehr geehrter Herr Burgard,


ein weiteres Mal teile ich Ihnen mit, dass ich mit der Vorgehensweise des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und des Ludwigshafener Zentrums für individuelle Erziehungshilfen (LuZIE) nicht einverstanden bin, dass von diesen Behörden im Falle unseres Pflegekindes L. eine extreme Gefährdung des Kindeswohles ausging und die Fürsorgepflicht verletzt wurde.

Mir liegt das Schreiben des Jugendamtes Kaufbeuren vor (wie ich Ihnen bereits mitteilte), das von einer Traumatisierung des Kindes spricht, von Einkoten, von sexualisiertem Verhalten, von gehemmtem und zurückhaltenden Auftreten, von Kontaktschwierigkeiten zu anderen Kindern. Dies alles sind psychologisch gesehen völlig verständliche Verhaltensweisen, ja Hilferufe dieser verletzten Kinderseele!

Das Kind L. war, solange es sich in unserem Haushalt befand, in all diesen Punkten nicht auffällig!! Es war fröhlich und offen zu Freunden und Bekannten, es trug altersgemäß schon lange keine Windeln mehr und besuchte den Regelkindergarten.

Die Berichte, die das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises sowie das LuZIE für das Amtsgericht Kaufbeuren im August 2013 erstellten, beweisen, dass diese Behörden völlig unzureichend informiert waren darüber, wie das „Experiment L.“ weitab von einer Aufsicht der zuständigen Behörden misslang.

Unsere Petition haben mit dem heutigen Tag 829 Menschen unterschrieben.

Jeder dieser Menschen versteht ohne Fachbildung, dass diesem Kind ein großes Leid geschehen ist, wenn auch unter dem Deckmantel der Behörden und Gerichte.

Jeder dieser Menschen wünscht dem Kind, dass es uns wiedersehen darf und so die Wunde seiner Kinderseele eine Heilungschance erhält.
 

Lesen Sie gerne auf der Petitionsseite die Kommentare der Unterzeichner: hier


Ich sage es hier noch einmal: L. ist zu uns eine Verhältnis eingegangen, wie es ein Kind, das bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, mit diesen eingeht. Und jedes Kind, das seine Eltern verliert, wird für bedauernswert angesehen wegen dieses schlimmen Verlustes.

Blutsverwandschaft und Milieubindung und – das schlagendste Argument – Kostenersparnis wurden höher bewertet als der Schutz eines bereits im Säuglingsalter verletzten Kinderlebens. Das „Objekt Kind“ wurde abtransportiert und, nach Zwischenlagerung in einer fremden Pflegestelle, umquartiert.


Nein, ich bin nicht einverstanden mit den bisherigen Antworten, die wir von Ihnen erhielten. 
Im Namen des Kindes bin ich nicht damit einverstanden!


Ich verlange, dass die Fehleinschätzung, die vom Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis und vom LuZIE getätigt wurde, in eine Stellungnahme korrigiert wird, die die versuchte Rückführung als misslungen erklärt und so dem Kind die Bindung an uns, seine soziale Familie, nicht weiter vorenthalten wird.

Ich füge diesem Schreiben stellvertretend zwei Leserbriefe aus der „RHEINPFALZ“ bei.



Mit freundlichen Grüßen


Stefanie Rabenschlag



Lesebrief vom 18.10.2013


 
Leserbrief vom 30.10.2013


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Emailadresse des Bürgerbeauftragten:

poststelle@derbuergerbeauftragte.rlp.de
*
 

Dienstag, 15. Oktober 2013

"Jens"

Nachdem am 8.12.2012 bereits ein erster Artikel über die unangekündigte Abholung des Kindes in unserer Tageszeitung DIE RHEINPALZ erschien (hier zu lesen: klick), wurde heute ein weiterer Bericht dazu veröffentlicht.


Pflegemütter weiter ohne Kontakt zu Jens

LAMBRECHT: Fall des ohne Ankündigung abgeholten Pflegekindes hat inzwischen auch dem Petitionsausschuss vorgelegen


Stefanie Rabenschlag und Edeltraud Trautnitz wollen weiter um ihr Pflegekind Jens (Name von der Redaktion geändert) kämpfen. Sie haben sich erneut an Dieter Burgard, den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, gewandt. Ihr Ziel: Schutz und Erhalt der Bindungen zu ihrem Pflegekind.Das Kind lebt inzwischen bei seinen leiblichen Eltern in einer bayerischen Stadt. Und dem Bericht einer dortigen Sozialpädagogin entnehmen die Pflegemütter, dass „es ihm schlecht geht“. Zur Vorgeschichte: Das Kind war im Alter von acht Monaten „schwer krank“ und „sozial vernachlässigt“ (Trautnitz) von seinen Pflegeeltern in sonderpädagogische Pflege genommen worden. Im Oktober 2012 kamen Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und nahmen es ohne Ankündigung mit (wir haben am 8. Dezember 2012 berichtet). Grund: Es sollte wieder in seine Herkunftsfamilie zurückgeführt werden. Es kam dann auch zwei Monate später wieder zu den leiblichen Eltern. Die Familie ist inzwischen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis nach Bayern gezogen.Stefanie Rabenschlag und Edeltraut Trautnitz haben von Anfang an alle möglichen Hebel in Bewegung gesetzt, um Jens zurückzubekommen. Ihre Petition an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, die Bindung zu dem Jungen, der seit dem Alter von acht Monaten vier Jahre in der Pflegefamilie war, zu erhalten, haben 607 Menschen unterzeichnet.


Der Bürgerbeauftragte Peter Schöpflin sah allerdings in seiner ersten Antwort keinen Grund, das Vorgehen der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises in dieser Angelegenheit zu beanstanden. Er berief sich auf einen Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken, das die Pflegeeltern in Lambrecht verpflichtet habe, die Rückführung des Kindes aktiv zu fördern und zu begleiten. Das Kind sei in einer anderen Bereitschaftspflegefamilie untergebracht worden, weil Rabenschlag und Trautnitz „anstrebten, dass das Kind in der Pflegefamilie verbleiben müsse“. Das Amtsgericht Neustadt hat am 18. Dezember den Antrag von Trautnitz und Rabenschlag abgelehnt, Jens wieder in die Pflegefamilie zu bringen und die Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie befürwortet.


Rabenschlag und Edeltraud Trautnitz stehen auf den Standpunkt, die richterlichen Beschlüsse seien „auf Stellungnahmen der Mitarbeiterinnen des Jugendamtes hin ergangen“, welche „nicht das Kind in seiner besonderen biographischen Situation im Auge hatten, sondern ihren Rückführungsplan“. Das Kind habe mit acht Monaten bereits mehrere Klinikaufenthalte hinter sich gehabt. In den Jahren 2009 und 2010 habe die zuständige Sozialarbeiterin gesundheitliche Fortschritte bescheinigt und eine Unterbringung auf Dauer in der Pflegefamilie befürwortet. Im Januar 2011 wurden andere Personen für den Fall Jens zuständig. Nun habe intensivierter Umgangskontakt auf dem Plan gestanden.


Seit der abrupten Abholaktion des Jugendamtes habe er „keinen Kontakt zu uns und seinem über vier Jahre gewohnten Leben“, beklagen die Pflegeeltern aus Lambrecht. Die Neustadter Rechtsanwältin Gabriele Zimmermann, die Rabenschlag und Trautnitz bei zwei Verfahren vor dem Amtsgericht Neustadt vertreten hat, hat dem Bürgerbeauftragten geschrieben, für sie sei erkennbar gewesen, dass Jens von Seiten des Kreisjugendamtes „auf jeden Fall rückgeführt werden sollte, ungeachtet seiner tiefen Bindungen an die faktische Familie (die Pflegeeltern, Anm. der Redaktion). Auf „das Seelenleben des Kindes sei zu keinem Zeitpunkt Rücksicht genommen worden“.


Rabenschlag und Trautnitz streben nun wenigstens einen Umgang zu ihrem ehemaligen Pflegekind an. Sie sorgen sich um dessen Zustand. Im Bericht des örtlichen Jugendamtes in Bayer sei zu entnehmen, dass Jens erhebliche Auffälligkeiten zeige. Er sei traumatisiert, gehemmt, finde keinen Kontakt zu anderen Kindern.


Eine Sozialpädagogin hat dies auch gegenüber dem Familiengericht am Amtsgericht in der bayerischen Stadt so geschildert. Das Kind habe „deutliche Defizite in der Entwicklung“. In diesem Bericht werden sowohl die Sicht der leiblichen Eltern als auch der Pflegemütter dargestellt. Die Eltern sagten, Jens habe erhebliche Auffälligkeiten gezeigt, als er in seine leibliche Familie zurückgekehrt sei. Sie sprechen sich gegen einen Kontakt von Jens mit den Pflegeeltern aus. Auch eine Stellungnahme des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis wird zitiert, nach der zu befürchten sei, Jens könne in eine Loyalitätskonflikt kommen, wenn er den von den Pflegemüttern gewünschten Umgang habe. Die Sozialpädagogin kommt selbst zu dem Ergebnis, das zwar „grundsätzlich ein Erhalt der Bindungen “ zu den Pflegeeltern zu befürworten sei. Sie sieht aber auch „belastende Faktoren“ durch einen solchen Kontakt und einen möglichen Loyalitätskonflikt für das Kind. Sie empfiehlt daher einen Umgang zwischen Jens und seinen Pflegemüttern „zum jetzigen Zeitpunkt nicht“.


Inzwischen hat der Fall dem Petitionsausschuss des Landtags von Rheinland-Pfalz vorgelegen. Der hat „Ihrem Anliegen nicht entsprochen“ teilte der Bürgerbeauftragte des Landes Ende September mit. Die Gründe seien die gleichen wie beim abschlägigen Bescheid Anfang dieses Jahres. Was Stefanie Rabenschlag nicht versteht: Sie habe sowohl dem Bürgerbeauftragten als auch dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses den Bericht des Jugendamtes in Jens’ neuer Heimat zugeschickt, der die schlechte Situation des Kindes beschrieben habe. Doch darauf wird in der Antwort des Bürgerbeauftragten keinerlei Bezug genommen. (ff)

 

Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 15.10.2013


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Samstag, 8. Dezember 2012

Heute in der "RHEINPFALZ"



Pflegefamilie will Vierjährigen zurück

Lambrecht: Zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts des Rhein-Pfalz-Kreises kommen vorbei. Unangekündigt. Abrupt setzen sie den vierjährigen Jens* ins Auto. Dann düsen sie davon. So schildert Stefanie Rabenschlag die Szene, die sich auf der Straße abgespielt habe. „Das ist ein Krimi“, sagt sie. Als Pflegekind lebte der Junge vier Jahre lang bei ihr in Lambrecht – bis zu jenem Donnerstag Ende Oktober.


Von Jan Peter Kern


Der Junge sei am 25. Oktober ins Auto der Jugendamt-Mitarbeiterinnen gesetzt und geradezu „deportiert“ worden, berichtet Stefanie Rabenschlag. Seit 1999 kümmert sich die Sonderpädagogin mit ihrer Kollegin – der Erzieherin Edeltraud Trautnitz – in einer sonderpädagogischen Pflegestelle in Lambrecht vor allem um Kinder mit Behinderungen. „Wir hatten bereits über 20 Pflegekinder“, so Rabenschlag. Jens war eines davon. Wie die 50-Jährige berichtet, kam der Junge im Alter von acht Monaten nach Lambrecht. Das sei vor vier Jahren gewesen. Zuvor habe Jens sieben Monate im Krankenhaus verbracht. Lungenentzündung und Keuchhusten. „Er lag sogar vier Wochen im künstlichen Koma“, so Rabenschlag. Eine Maschine habe seine Lungenfunktion übernehmen müssen. In dieser Zeit, so die Sonderpädagogin, hätten sich seine leiblichen Eltern nicht um ihn gekümmert, sich in erster Linie telefonisch über den Zustand ihres Kindes erkundigt.


Kurz darauf sei die Mutter in ein Frauenhaus geflüchtet. Die meiste Zeit habe das Kind wieder im Krankenhaus gelegen. Die Mutter sei schließlich zu ihrem Mann zurückgekehrt. Daraufhin habe das Jugendamt alle Kinder aus der Großfamilie genommen. „Der Junge wurde in Obhut genommen durch das Jugendamt und kam zu uns in die Pflegefamilie“, erinnert sich Rabenschlag. Er sei hospitalisiert und körperlich krank gewesen. Das war 2008.


Rund drei Jahre später wollten die Eltern Jens wieder zurück. Vor einem Jahr beschloss das Amtsgericht Speyer, dass der Junge innerhalb von vier Wochen wieder in seine richtige Familie kommen solle. „Dagegen legten wir Beschwerde ein“, so Rabenschlag. So landete der Fall beim Oberlandesgericht Zweibrücken. Dieses entschied im Juli, dass Jens noch bis Ende Januar 2013 bei der Pflegefamilie bleiben dürfe. Nun wurde er aber früher geholt.


„Das Kind hat vier Jahre bei uns gelebt“, schildert Rabenschlag. „Wir sind der Meinung, dass es schädlich ist, es wieder in seine Herkunftsfamilie zu führen.“ Es sei nicht gut, eine vierjährige Bindung an Pflegefamilie, Nachbarn, Kindergarten und Freunde abzubrechen. „Das weiß doch jeder Psychologe!“ Jens sei kein Gast, kein Durchläufer. Er sei in Lambrecht verwurzelt.


An jenem Donnerstag wurde Jens von den beiden Mitarbeiterinnen des Jugendamts nach Ludwigshafen gebracht, in eine kinderärztliche Praxis. Ohne Abschied, ohne persönliche Sachen, ohne Medikamente, so die Pflegemutter. „Sie haben mir verwehrt, ihn hinzubringen oder mitzufahren.“ Sie sei sofort hinterhergefahren, habe mit der Ärztin gesprochen, die Jens kurz zuvor untersucht hatte. „Während des Gesprächs verließ eine Mitarbeiterin des Jugendamts mit dem Kind die Praxis.“ Seitdem habe sie den Vierjährigen nicht mehr gesehen.


„Ich stand unter Schock, habe eine Weile gebraucht, bis ich mein Auto gefunden habe.“ Danach sei alles ganz schnell gegangen: Kinderschutzbund kontaktiert, Anwältin informiert, beim Amtsgericht Neustadt einen Antrag auf sofortige Herausgabe des Jungen gestellt. „Unser Antrag wurde abgewiesen“, erklärt Rabenschlag im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Das Wohl des Kindes werde gefährdet, da die Pflegefamilie die Rückführung nicht unterstütze – so laute die Urteilsbegründung. „Jetzt stehen wir da – es ist ein Krimi!“


Laut der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Neustadt, die der RHEINPFALZ vorliegt, befindet sich der Vierjährige zurzeit bei Bereitschaftspflegeeltern. Warum wurde Jens abrupt abgeholt? Ist es denn sinnvoll, ein Kind von heute auf morgen aus einer Pflegefamilie zu nehmen und – bevor es wieder zu seinen leiblichen Eltern kommt – als Übergang in eine andere Pflegefamilie zu stecken? Stimmt es, dass sich der Junge an jenem Donnerstag nicht von seiner Pflegefamilie verabschieden durfte? Diese „sehr konkreten Fragen“ der RHEINPFALZ könnten nicht beantwortet werden, gibt Thomas Hauck von der Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises zu bedenken, „da wir gegenüber den sorgeberechtigten Eltern an den Datenschutz gebunden sind und es sich zudem um ein laufendes nicht abgeschlossenes Verfahren handelt“.


Mitte des Monats wird sich das Amtsgericht Neustadt erneut mit Jens beschäftigen. Rabenschlag und Trautnitz verlangen nämlich, dass das Urteil des Oberlandesgerichts – die Verbleibensanordnung – über den 31. Januar hinaus verlängert wird. Daneben sammelt die Pflegefamilie im Internet unter www.herzbaum.blogspot.de virtuelle Unterschriften. Die Petition soll an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz gesendet werden.


* Name von der Redaktion geändert


Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Mittelhaardter Rundschau
Ausgabe: Nr.286
Datum: Samstag, den 08. Dezember 2012
Seite: Nr.18
Präsentiert durch DIE RHEINPFALZ Web:digiPaper



Wer für unsere Petition online mitstimmen möchte, 
kann das hier tun: