l ast
u niversal
c ommon
a ncestor
Das schreibt "Die Zeit" zu Luca.
Posts mit dem Label Pressestimmen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Pressestimmen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Dienstag, 26. Juli 2016
Freitag, 1. Januar 2016
Alles, was recht ist.
"Wird nicht dem mit Kindern und Jugendlichen befassten Richter
seine Unabhängigkeit gerade dadurch genommen,
dass ihm die für ein verantwortliches Handeln und Beurteilen
notwendige Ausbildung über Kindesentwicklung,
medizinische Grundkenntnisse wie Konfliktverläufe
und Möglichkeiten der Befriedung vorenthalten bleibt?
Obwohl für seine Entscheidungen voll verantwortlich,
befindet er sich dadurch in der Situation,
mehr oder weniger blindlings die Bewertungen von Dritten
wie Jugendamtsmitarbeitern,
psychologischen und anderen Sachverständigen
oder sogar Verfahrensbeiständen übernehmen zu müssen.
Der Richter muss deren subjektiven Meinungen und Bewertungen folgen,
ohne zumeist im Ansatz die Möglichkeit zu haben,
die jeweiligen Beiträge auf ihre wissenschaftliche Belastbarkeit
prüfen zu können."
Montag, 14. Dezember 2015
"ausgeliefert" - jetzt online
"In fremden Händen":
Lucas und fünf andere Leidensgeschichten sind jetzt hier online im Süddeutsche Zeitung Magazin zu lesen.
Ich bezeuge, dass Lucas Geschichte noch schlimmer war, als hier beschrieben werden konnte. Und ich bezeuge, dass ich seit vielen Jahren als Pflegemutter mit Jugendämtern arbeite und ein solches Drama bisher nur einmal vorkam.
Ich habe außerdem sowohl bei der Veröffentlichung in unserer regionalen Zeitung als auch der Landesschau des SWR erlebt, dass das Jugendamt selbstverständlich befragt und um Stellungnahme gebeten wurde, dies jedoch kommentarlos verweigerte.
Stefanie Rabenschlag
Lucas und fünf andere Leidensgeschichten sind jetzt hier online im Süddeutsche Zeitung Magazin zu lesen.
Ich bezeuge, dass Lucas Geschichte noch schlimmer war, als hier beschrieben werden konnte. Und ich bezeuge, dass ich seit vielen Jahren als Pflegemutter mit Jugendämtern arbeite und ein solches Drama bisher nur einmal vorkam.
Ich habe außerdem sowohl bei der Veröffentlichung in unserer regionalen Zeitung als auch der Landesschau des SWR erlebt, dass das Jugendamt selbstverständlich befragt und um Stellungnahme gebeten wurde, dies jedoch kommentarlos verweigerte.
Stefanie Rabenschlag
Freitag, 11. Dezember 2015
"In fremden Händen"
Ausgabe 50 im Jahr 2015!
Zusammen mit fünf anderen Leidensgeschichten!
Digital im SZ Magazin.
Süddeutsche Zeitung kaufen!
Titelgeschichte lesen!
*
Freitag, 4. Dezember 2015
Lesen Sie selbst!
"...Was folgt daraus? Der rechtliche Familienbegriff weitet sich; er löst sich von der klassischen Familie. Familie ist für das neue Recht jeder Ort verlässlicher Bezugspersonen."
Süddeutsche Zeitung von heute.
Süddeutsche Zeitung von heute.
Dienstag, 2. Juni 2015
Extrablatt
"Warum lassen Sie ihn nicht in dem Schonraum einer speziellen Förderanstalt?"
"Ein Schonraum ist doch der spezielle Blick auf Menschen mit Behinderung,
bei dem wir denken, wir müssten sie schützen,
weil sie besonders schutzbedürftig sind.
Wir aber wollen Henri für das Leben in der Gemeinschaft fit machen -
und nicht für das Leben in einer geschützten Gruppe,
Hand in Hand mit Betreuern und anderen Menschen mit Behinderung,
wo er in eine spezielle Arbeitsstätte gefahren wird
oder gemeinschaftlich ins Kino gehen muss.
Nein, er soll so weit wie möglich autonom leben.
Frei zu sein bedeutet auch, zu sagen:
Ich möchte heute Abend alleine mit dem Bus ins Kino fahren -
und nicht darauf zu warten,
bis eine Gruppe aus dem Behindertenwohnheim sich einen Film anschaut,
den ich mir selbst nicht ausgesucht habe.
Das ist nicht das Leben, das wir ihm wünschen.
Wir wollen, dass er darf, was er kann und was er selbst will."
Langenau, Lars: "Schule wie zu Zeiten der Feuerzangenbowle",
in: Süddeutsche Zeitung (2015), Nr. 123, S. 17/18
bei dem wir denken, wir müssten sie schützen,
weil sie besonders schutzbedürftig sind.
Wir aber wollen Henri für das Leben in der Gemeinschaft fit machen -
und nicht für das Leben in einer geschützten Gruppe,
Hand in Hand mit Betreuern und anderen Menschen mit Behinderung,
wo er in eine spezielle Arbeitsstätte gefahren wird
oder gemeinschaftlich ins Kino gehen muss.
Nein, er soll so weit wie möglich autonom leben.
Frei zu sein bedeutet auch, zu sagen:
Ich möchte heute Abend alleine mit dem Bus ins Kino fahren -
und nicht darauf zu warten,
bis eine Gruppe aus dem Behindertenwohnheim sich einen Film anschaut,
den ich mir selbst nicht ausgesucht habe.
Das ist nicht das Leben, das wir ihm wünschen.
Wir wollen, dass er darf, was er kann und was er selbst will."
Langenau, Lars: "Schule wie zu Zeiten der Feuerzangenbowle",
in: Süddeutsche Zeitung (2015), Nr. 123, S. 17/18
Mittwoch, 26. März 2014
macht mit
Der kleine Luis,
dem diese Hände auf meiner Tastatur gehören,
trifft seine leiblichen Eltern alle vier Wochen beim Jugendamt.
Gestern waren wir dort,
und während die Eltern mit Luis zusammen waren,
kam ich mit der zuständigen Sozialpädagogin diesmal ins Gespräch über das HerzBaumKind.
Nachdem sie die Geschichte angehört hatte,
fiel ihr ein, dass sie damals einen Bericht darüber (siehe hier)
in der Zeitung gelesen und dabei gedacht hatte:
"Was diese Zeitungsleute wieder für einen Blödsinn schreiben!
Sowas macht doch kein Jugendamt!"
Macht aber doch.
Mit Macht.
*
Dienstag, 5. November 2013
"Nicht müde werden..."
Lambrecht, am 4. November 2013
Sehr
geehrter Herr Burgard,
ein
weiteres Mal teile ich Ihnen mit, dass ich mit der Vorgehensweise des
Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und des Ludwigshafener Zentrums für
individuelle Erziehungshilfen (LuZIE) nicht einverstanden bin, dass
von diesen Behörden im Falle unseres Pflegekindes L. eine extreme Gefährdung des
Kindeswohles ausging und die Fürsorgepflicht verletzt wurde.
Mir
liegt das Schreiben des Jugendamtes Kaufbeuren vor (wie ich Ihnen
bereits mitteilte), das von einer Traumatisierung des Kindes spricht,
von Einkoten, von sexualisiertem Verhalten, von gehemmtem und
zurückhaltenden Auftreten, von Kontaktschwierigkeiten zu anderen
Kindern. Dies alles sind psychologisch gesehen völlig verständliche
Verhaltensweisen, ja Hilferufe dieser verletzten Kinderseele!
Das
Kind L. war, solange es sich in unserem Haushalt befand, in all
diesen Punkten nicht auffällig!! Es war fröhlich und offen zu
Freunden und Bekannten, es trug altersgemäß schon lange keine
Windeln mehr und besuchte den Regelkindergarten.
Die
Berichte, die das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises sowie das LuZIE
für das Amtsgericht Kaufbeuren im August 2013 erstellten, beweisen,
dass diese Behörden völlig unzureichend informiert waren darüber,
wie das „Experiment L.“ weitab von einer Aufsicht der
zuständigen Behörden misslang.
Unsere
Petition haben mit dem heutigen Tag 829 Menschen unterschrieben.
Jeder
dieser Menschen versteht ohne Fachbildung, dass diesem Kind ein
großes Leid geschehen ist, wenn auch unter dem Deckmantel der
Behörden und Gerichte.
Jeder
dieser Menschen wünscht dem Kind, dass es uns wiedersehen darf und
so die Wunde seiner Kinderseele eine Heilungschance erhält.
Lesen
Sie gerne auf der Petitionsseite die Kommentare der
Unterzeichner: hier
Ich
sage es hier noch einmal: L. ist zu uns eine Verhältnis
eingegangen, wie es ein Kind, das bei seinen leiblichen Eltern
aufwächst, mit diesen eingeht. Und jedes Kind, das seine Eltern
verliert, wird für bedauernswert angesehen wegen dieses schlimmen
Verlustes.
Blutsverwandschaft
und Milieubindung und – das schlagendste Argument –
Kostenersparnis wurden höher bewertet als der Schutz eines bereits
im Säuglingsalter verletzten Kinderlebens. Das „Objekt Kind“
wurde abtransportiert und, nach Zwischenlagerung in einer fremden
Pflegestelle, umquartiert.
Nein,
ich bin nicht einverstanden mit den bisherigen Antworten, die wir von
Ihnen erhielten.
Im Namen des Kindes bin ich nicht damit
einverstanden!
Ich
verlange, dass die Fehleinschätzung, die vom Jugendamt
Rhein-Pfalz-Kreis und vom LuZIE getätigt wurde, in eine
Stellungnahme korrigiert wird, die die versuchte Rückführung als
misslungen erklärt und so dem Kind die Bindung an uns, seine soziale
Familie, nicht weiter vorenthalten wird.
Ich
füge diesem Schreiben stellvertretend zwei Leserbriefe aus der
„RHEINPFALZ“ bei.
Mit
freundlichen Grüßen
Stefanie Rabenschlag
Lesebrief vom 18.10.2013
Leserbrief vom 30.10.2013
*
Emailadresse des Bürgerbeauftragten:
poststelle@derbuergerbeauftragte.rlp.de
*
Dienstag, 15. Oktober 2013
"Jens"
Nachdem am 8.12.2012 bereits ein erster Artikel über die unangekündigte Abholung des Kindes in unserer Tageszeitung DIE RHEINPALZ erschien (hier zu lesen: klick), wurde heute ein weiterer Bericht dazu veröffentlicht.
Pflegemütter weiter ohne Kontakt zu Jens
LAMBRECHT: Fall des ohne Ankündigung abgeholten Pflegekindes hat inzwischen auch dem Petitionsausschuss vorgelegen
Stefanie
Rabenschlag und Edeltraud Trautnitz wollen weiter um ihr Pflegekind
Jens (Name von der Redaktion geändert) kämpfen. Sie haben sich erneut an
Dieter Burgard, den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz,
gewandt. Ihr Ziel: Schutz und Erhalt der Bindungen zu ihrem
Pflegekind.Das Kind lebt inzwischen bei seinen leiblichen Eltern in
einer bayerischen Stadt. Und dem Bericht einer dortigen Sozialpädagogin
entnehmen die Pflegemütter, dass „es ihm schlecht geht“. Zur
Vorgeschichte: Das Kind war im Alter von acht Monaten „schwer krank“ und
„sozial vernachlässigt“ (Trautnitz) von seinen Pflegeeltern in
sonderpädagogische Pflege genommen worden. Im Oktober 2012 kamen
Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und nahmen es ohne
Ankündigung mit (wir haben am 8. Dezember 2012 berichtet). Grund: Es
sollte wieder in seine Herkunftsfamilie zurückgeführt werden. Es kam
dann auch zwei Monate später wieder zu den leiblichen Eltern. Die
Familie ist inzwischen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis nach Bayern
gezogen.Stefanie Rabenschlag und Edeltraut Trautnitz haben von Anfang an
alle möglichen Hebel in Bewegung gesetzt, um Jens zurückzubekommen.
Ihre Petition an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, die
Bindung zu dem Jungen, der seit dem Alter von acht Monaten vier Jahre in
der Pflegefamilie war, zu erhalten, haben 607 Menschen unterzeichnet.
Der
Bürgerbeauftragte Peter Schöpflin sah allerdings in seiner ersten
Antwort keinen Grund, das Vorgehen der Kreisverwaltung des
Rhein-Pfalz-Kreises in dieser Angelegenheit zu beanstanden. Er berief
sich auf einen Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts in
Zweibrücken, das die Pflegeeltern in Lambrecht verpflichtet habe, die
Rückführung des Kindes aktiv zu fördern und zu begleiten. Das Kind sei
in einer anderen Bereitschaftspflegefamilie untergebracht worden, weil
Rabenschlag und Trautnitz „anstrebten, dass das Kind in der
Pflegefamilie verbleiben müsse“. Das Amtsgericht Neustadt hat am 18.
Dezember den Antrag von Trautnitz und Rabenschlag abgelehnt, Jens wieder
in die Pflegefamilie zu bringen und die Rückführung des Kindes in die
Herkunftsfamilie befürwortet.
Rabenschlag und Edeltraud Trautnitz stehen auf den Standpunkt, die
richterlichen Beschlüsse seien „auf Stellungnahmen der Mitarbeiterinnen
des Jugendamtes hin ergangen“, welche „nicht das Kind in seiner
besonderen biographischen Situation im Auge hatten, sondern ihren
Rückführungsplan“. Das Kind habe mit acht Monaten bereits mehrere
Klinikaufenthalte hinter sich gehabt. In den Jahren 2009 und 2010 habe
die zuständige Sozialarbeiterin gesundheitliche Fortschritte bescheinigt
und eine Unterbringung auf Dauer in der Pflegefamilie befürwortet. Im
Januar 2011 wurden andere Personen für den Fall Jens zuständig. Nun habe
intensivierter Umgangskontakt auf dem Plan gestanden.
Seit
der abrupten Abholaktion des Jugendamtes habe er „keinen Kontakt zu uns
und seinem über vier Jahre gewohnten Leben“, beklagen die Pflegeeltern
aus Lambrecht. Die Neustadter Rechtsanwältin Gabriele Zimmermann, die
Rabenschlag und Trautnitz bei zwei Verfahren vor dem Amtsgericht
Neustadt vertreten hat, hat dem Bürgerbeauftragten geschrieben, für sie
sei erkennbar gewesen, dass Jens von Seiten des Kreisjugendamtes „auf
jeden Fall rückgeführt werden sollte, ungeachtet seiner tiefen Bindungen
an die faktische Familie (die Pflegeeltern, Anm. der Redaktion). Auf
„das Seelenleben des Kindes sei zu keinem Zeitpunkt Rücksicht genommen
worden“.
Rabenschlag
und Trautnitz streben nun wenigstens einen Umgang zu ihrem ehemaligen
Pflegekind an. Sie sorgen sich um dessen Zustand. Im Bericht des
örtlichen Jugendamtes in Bayer sei zu entnehmen, dass Jens erhebliche
Auffälligkeiten zeige. Er sei traumatisiert, gehemmt, finde keinen
Kontakt zu anderen Kindern.
Eine
Sozialpädagogin hat dies auch gegenüber dem Familiengericht am
Amtsgericht in der bayerischen Stadt so geschildert. Das Kind habe
„deutliche Defizite in der Entwicklung“. In diesem Bericht werden sowohl
die Sicht der leiblichen Eltern als auch der Pflegemütter dargestellt.
Die Eltern sagten, Jens habe erhebliche Auffälligkeiten gezeigt, als er
in seine leibliche Familie zurückgekehrt sei. Sie sprechen sich gegen
einen Kontakt von Jens mit den Pflegeeltern aus. Auch eine Stellungnahme
des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis wird zitiert, nach der zu befürchten
sei, Jens könne in eine Loyalitätskonflikt kommen, wenn er den von den
Pflegemüttern gewünschten Umgang habe. Die Sozialpädagogin kommt selbst
zu dem Ergebnis, das zwar „grundsätzlich ein Erhalt der Bindungen “ zu
den Pflegeeltern zu befürworten sei. Sie sieht aber auch „belastende
Faktoren“ durch einen solchen Kontakt und einen möglichen
Loyalitätskonflikt für das Kind. Sie empfiehlt daher einen Umgang
zwischen Jens und seinen Pflegemüttern „zum jetzigen Zeitpunkt nicht“.
Inzwischen
hat der Fall dem Petitionsausschuss des Landtags von Rheinland-Pfalz
vorgelegen. Der hat „Ihrem Anliegen nicht entsprochen“ teilte der
Bürgerbeauftragte des Landes Ende September mit. Die Gründe seien die
gleichen wie beim abschlägigen Bescheid Anfang dieses Jahres. Was
Stefanie Rabenschlag nicht versteht: Sie habe sowohl dem
Bürgerbeauftragten als auch dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses
den Bericht des Jugendamtes in Jens’ neuer Heimat zugeschickt, der die
schlechte Situation des Kindes beschrieben habe. Doch darauf wird in der
Antwort des Bürgerbeauftragten keinerlei Bezug genommen. (ff)
Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 15.10.2013
*
Samstag, 8. Dezember 2012
Heute in der "RHEINPFALZ"
Pflegefamilie will Vierjährigen zurück
Lambrecht: Zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts des Rhein-Pfalz-Kreises kommen vorbei. Unangekündigt. Abrupt setzen sie den vierjährigen Jens* ins Auto. Dann düsen sie davon. So schildert Stefanie Rabenschlag die Szene, die sich auf der Straße abgespielt habe. „Das ist ein Krimi“, sagt sie. Als Pflegekind lebte der Junge vier Jahre lang bei ihr in Lambrecht – bis zu jenem Donnerstag Ende Oktober.
Von Jan Peter Kern
Der Junge sei am 25. Oktober ins Auto der Jugendamt-Mitarbeiterinnen gesetzt und geradezu „deportiert“ worden, berichtet Stefanie Rabenschlag. Seit 1999 kümmert sich die Sonderpädagogin mit ihrer Kollegin – der Erzieherin Edeltraud Trautnitz – in einer sonderpädagogischen Pflegestelle in Lambrecht vor allem um Kinder mit Behinderungen. „Wir hatten bereits über 20 Pflegekinder“, so Rabenschlag. Jens war eines davon. Wie die 50-Jährige berichtet, kam der Junge im Alter von acht Monaten nach Lambrecht. Das sei vor vier Jahren gewesen. Zuvor habe Jens sieben Monate im Krankenhaus verbracht. Lungenentzündung und Keuchhusten. „Er lag sogar vier Wochen im künstlichen Koma“, so Rabenschlag. Eine Maschine habe seine Lungenfunktion übernehmen müssen. In dieser Zeit, so die Sonderpädagogin, hätten sich seine leiblichen Eltern nicht um ihn gekümmert, sich in erster Linie telefonisch über den Zustand ihres Kindes erkundigt.
Kurz darauf sei die Mutter in ein Frauenhaus geflüchtet. Die meiste Zeit habe das Kind wieder im Krankenhaus gelegen. Die Mutter sei schließlich zu ihrem Mann zurückgekehrt. Daraufhin habe das Jugendamt alle Kinder aus der Großfamilie genommen. „Der Junge wurde in Obhut genommen durch das Jugendamt und kam zu uns in die Pflegefamilie“, erinnert sich Rabenschlag. Er sei hospitalisiert und körperlich krank gewesen. Das war 2008.
Rund drei Jahre später wollten die Eltern Jens wieder zurück. Vor einem Jahr beschloss das Amtsgericht Speyer, dass der Junge innerhalb von vier Wochen wieder in seine richtige Familie kommen solle. „Dagegen legten wir Beschwerde ein“, so Rabenschlag. So landete der Fall beim Oberlandesgericht Zweibrücken. Dieses entschied im Juli, dass Jens noch bis Ende Januar 2013 bei der Pflegefamilie bleiben dürfe. Nun wurde er aber früher geholt.
„Das Kind hat vier Jahre bei uns gelebt“, schildert Rabenschlag. „Wir sind der Meinung, dass es schädlich ist, es wieder in seine Herkunftsfamilie zu führen.“ Es sei nicht gut, eine vierjährige Bindung an Pflegefamilie, Nachbarn, Kindergarten und Freunde abzubrechen. „Das weiß doch jeder Psychologe!“ Jens sei kein Gast, kein Durchläufer. Er sei in Lambrecht verwurzelt.
An jenem Donnerstag wurde Jens von den beiden Mitarbeiterinnen des Jugendamts nach Ludwigshafen gebracht, in eine kinderärztliche Praxis. Ohne Abschied, ohne persönliche Sachen, ohne Medikamente, so die Pflegemutter. „Sie haben mir verwehrt, ihn hinzubringen oder mitzufahren.“ Sie sei sofort hinterhergefahren, habe mit der Ärztin gesprochen, die Jens kurz zuvor untersucht hatte. „Während des Gesprächs verließ eine Mitarbeiterin des Jugendamts mit dem Kind die Praxis.“ Seitdem habe sie den Vierjährigen nicht mehr gesehen.
„Ich stand unter Schock, habe eine Weile gebraucht, bis ich mein Auto gefunden habe.“ Danach sei alles ganz schnell gegangen: Kinderschutzbund kontaktiert, Anwältin informiert, beim Amtsgericht Neustadt einen Antrag auf sofortige Herausgabe des Jungen gestellt. „Unser Antrag wurde abgewiesen“, erklärt Rabenschlag im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Das Wohl des Kindes werde gefährdet, da die Pflegefamilie die Rückführung nicht unterstütze – so laute die Urteilsbegründung. „Jetzt stehen wir da – es ist ein Krimi!“
Laut der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Neustadt, die der RHEINPFALZ vorliegt, befindet sich der Vierjährige zurzeit bei Bereitschaftspflegeeltern. Warum wurde Jens abrupt abgeholt? Ist es denn sinnvoll, ein Kind von heute auf morgen aus einer Pflegefamilie zu nehmen und – bevor es wieder zu seinen leiblichen Eltern kommt – als Übergang in eine andere Pflegefamilie zu stecken? Stimmt es, dass sich der Junge an jenem Donnerstag nicht von seiner Pflegefamilie verabschieden durfte? Diese „sehr konkreten Fragen“ der RHEINPFALZ könnten nicht beantwortet werden, gibt Thomas Hauck von der Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises zu bedenken, „da wir gegenüber den sorgeberechtigten Eltern an den Datenschutz gebunden sind und es sich zudem um ein laufendes nicht abgeschlossenes Verfahren handelt“.
Mitte des Monats wird sich das Amtsgericht Neustadt erneut mit Jens beschäftigen. Rabenschlag und Trautnitz verlangen nämlich, dass das Urteil des Oberlandesgerichts – die Verbleibensanordnung – über den 31. Januar hinaus verlängert wird. Daneben sammelt die Pflegefamilie im Internet unter www.herzbaum.blogspot.de virtuelle Unterschriften. Die Petition soll an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz gesendet werden.
* Name von der Redaktion geändert
Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Mittelhaardter Rundschau
Ausgabe: Nr.286
Datum: Samstag, den 08. Dezember 2012
Seite: Nr.18Präsentiert durch DIE RHEINPFALZ Web:digiPaper
Wer für unsere Petition online mitstimmen möchte,
kann das hier tun:
kann das hier tun:
Dienstag, 4. Dezember 2012
Abonnieren
Posts (Atom)






