"Wird nicht dem mit Kindern und Jugendlichen befassten Richter
seine Unabhängigkeit gerade dadurch genommen,
dass ihm die für ein verantwortliches Handeln und Beurteilen
notwendige Ausbildung über Kindesentwicklung,
medizinische Grundkenntnisse wie Konfliktverläufe
und Möglichkeiten der Befriedung vorenthalten bleibt?
Obwohl für seine Entscheidungen voll verantwortlich,
befindet er sich dadurch in der Situation,
mehr oder weniger blindlings die Bewertungen von Dritten
wie Jugendamtsmitarbeitern,
psychologischen und anderen Sachverständigen
oder sogar Verfahrensbeiständen übernehmen zu müssen.
Der Richter muss deren subjektiven Meinungen und Bewertungen folgen,
ohne zumeist im Ansatz die Möglichkeit zu haben,
die jeweiligen Beiträge auf ihre wissenschaftliche Belastbarkeit
prüfen zu können."
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