Freitag, 1. Januar 2016

Alles, was recht ist.


"Wird nicht dem mit Kindern und Jugendlichen befassten Richter 
seine Unabhängigkeit gerade dadurch genommen, 
dass ihm die für ein verantwortliches Handeln und Beurteilen 
notwendige Ausbildung über Kindesentwicklung, 
medizinische Grundkenntnisse wie Konfliktverläufe 
und Möglichkeiten der Befriedung vorenthalten bleibt? 
Obwohl für seine Entscheidungen voll verantwortlich, 
befindet er sich dadurch in der Situation, 
mehr oder weniger blindlings die Bewertungen von Dritten 
wie Jugendamtsmitarbeitern, 
psychologischen und anderen Sachverständigen 
oder sogar Verfahrensbeiständen übernehmen zu müssen. 
Der Richter muss deren subjektiven Meinungen und Bewertungen folgen, 
ohne zumeist im Ansatz die Möglichkeit zu haben, 
die jeweiligen Beiträge auf ihre wissenschaftliche Belastbarkeit 
prüfen zu können."


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