Mittwoch, 29. April 2015

Alles was recht ist!


Nach dem Verschwinden des Kindes am 25. Oktober 2012
sammelten wir Unterschriften für eine Petition
und reichten sie beim Bürgerbeaufragten des Landes Rheinland-Pfalz ein:

Für Schutz und Erhalt der Bindungen unseres Pflegekindes an uns, 
seine soziale Familie!

Es gab mehrere Briefwechsel und Stellungnahmen;
schließlich auch die des Petitionsausschusses des Landtages.

"Auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Einzelfalles
war eine Regelung in Ihrem Sinne nicht möglich."

Wir haben dennoch die Unterzeichner der Petition fortlaufend
über unser weiteres Vorgehen und die folgenden Ereignisse informiert.


Gestern nun informierten wir den Bürgerbeauftragten darüber,
wie die "Besonderheiten" unseres "Einzelfalles" verlaufen sind bis heute...





Das Kind schreibt:


Lieber Herr Bürgerbeauftragter,
ich weiß gar nicht, wer du bist,
aber du hast was von mir geschrieben.
Weißt du, wer ich bin?





Liebe Frauen vom Jugendamt,
liebe Richter,
ich weiß gar nicht, wer ihr seid,
aber ihr habt was von mir geschrieben.
Wisst ihr, wer ich bin? 





Ihr schreibt von einem Anliegen.
Wisst ihr, was mein Herzensanliegen ist? 





Ihr schreibt von einer Angelegenheit.
Wisst ihr, wo ich anlegen will?




Ihr schreibt von Gesetzen.
Wisst ihr, wo ich sitzen will?




Ihr schreibt von Kindeswohl.
Wisst ihr, wo es mir am allerwohlsten auf der Welt war?

- - - - - - -

Ihr wollt die Bestimmer sein.
Hört ihr meine Stimme???




Fotos: Spaziergang um Edenkoben/Pfalz mit Blick auf das Hambacher Schloss


 






Sonntag, 26. April 2015

...aber nur die eine nicht, denn sie heißt Vergissmeinnicht.


Das Kind kam mit acht Monaten krank und sozial vernachlässigt zu uns.
Das für ihn zuständige Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises hatte uns als Pflegestelle für ihn angefragt, weil er anfangs noch mit Monitor und Sauerstoffflasche versorgt werden musste und wir Erfahrung haben mit pflegebesonderen Kindern.
Vom Jugendamt war geplant, dass das Kind für immer bei uns bleiben sollte, 
um ihm nach seiner Krankenhausvorgeschichte einen weiteren Wechsel der Bezugspersonen zu ersparen.
Seine Genesung und Entwicklung verliefen überraschend und fast unerwartet positiv, 
und alle Beteiligten der Behörde freuten sich mit uns.
Der leibliche Vater hatte Kontaktverbot zu dem Kind, 
die leibliche Mutter tauchte nur selten auf. 
Die Eltern waren außerdem mit Sorgerechtsverfahren 
wegen ihrer anderen Kinder beschäftigt. 
Das Jugendamt forderte damals, dieses Kind gesondert zu betrachten, 
eben wegen seiner Erkrankung und Vorgeschichte.
So vergingen die ersten zwei Jahre; 
das Kind fasste Fuß in unserer Familie und kannte nichts anderes.


Durch eine Umstrukturierung innerhalb des Jugendamtes kam zu Beginn des Jahres 2011 ein Outsourcingunternehmen mit in den Fall, 
Gleichzeitig wechselten die Mitarbeiter, die das Kind zu uns gebracht hatten, 
in andere Ämter.
Bald konnten wir feststellen, dass das Kind und sein Verbleib bei uns zur Debatte stand.
Ab diesem Punkt nahmen wir einen Anwalt dazu, Steffen Siefert aus Köln
spezialisiert auf die Rechte von Pflegekindern.


Ein Kind, das nie bei seiner Herkunftsfamilie gelebt hat 
und sehr jung war bei der Unterbringung in der Pflegefamilie, 
ist normalerweise geschützt durch die Gepflogenheit der Jugendämter, 
nach zwei Jahren Aufenthalt in der Pflegefamilie keinen Wechsel mehr vorzunehmen.
Rechtlich gibt es für Pflegeeltern die Möglichkeit, 
nach zwei Jahren einen Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie zu stellen. 
Dafür sieht das BGB den § 1632 vor.
So argumentierte unser Anwalt sauber und sehr fachlich.


Gleichzeitig entstand durch unser Stellungnehmen 
eine Front zwischen uns und dem Jugendamt 
bzw. vor allem zwischen uns und dem Subunternehmen
Diese Front artete dahingehend aus, dass man uns mangelnde Professionalität vorwarf, 
da wir das Kind nicht loslassen könnten.
Wir gingen bis zum OLG Zweibrücken, 
das jedoch dem Jugendamt mehr Glauben schenkte als uns.


Die Interessen des Kindes wurden in keiner Weise berücksichtigt, 
auch kein Hilfeplan erstellt. 
Sein Vormund, den er die ganze Zeit hatte, tauchte nur bei Gericht auf, 
hatte sein Mündel nie zu Hause besucht, wie es mittlerweile Pflicht ist. 
Vor drei Richtern in einem hohen getäfelten Gerichtssaal sollte das Kind allein seine Aussage machen - und schwieg.
Zu Hause redete er offen mit uns, dass er nicht wegwolle; 
wieso hätte er das auch wollen sollen. Wir waren ja sein Leben!


So erging im Juli 2012 der Beschluss, 
dass das Kind binnen eines halben Jahres 
zu seinen leiblichen Eltern zurückgeführt werden sollte; 
er dürfe aber keinen Schaden nehmen.
Das Kind reagierte auf die massiv erhöhten Besuchskontakte, 
die er viele Stunden ohne uns bei seinen leiblichen Eltern verbringen musste, 
mit längst abgelegten Verhaltensweisen wie Schaukeln im Bett, Einnässen... 
Er wachte nachts auf und sagte: Du sollst mich da nicht hinbringen!
Wir meldeten sein Verhalten dem Jugendamt; es fand kein Gehör.
Anfang Oktober 2012 war ich mit dem Kind einen Tag im Krankenhaus 
wegen einer Untersuchung. 
Zum Aufnahmegespräch erschienen plötzlich auch seine leiblichen Eltern. 
Das Kind, das bis dahin völlig ruhig mit dem Arzt kommuniziert hatte, 
schrie bei ihrem Anblick hysterisch, klammerte sich an mich und war nicht zu beruhigen. Der Arzt, der von nichts wusste, meldete den Vorfall von sich aus dem Jugendamt. Daraufhin warf man mir vor, ich hätte den Arzt angestiftet, Meldung zu erstatten.
Mit dem Bericht dieses Arztes gingen wir ein weiteres Mal vor Gericht. 
Ich hatte das Kind auch fotografiert, 
wenn er völlig verweint von den Besuchen bei seinen Eltern kam. 
Auch das wurde mir von dem Amtsrichter vorgeworfen.


Am 24. Oktober 2012 war das Kind krank. 
Ich hatte ein Attest ans Jugendamt geschickt, 
dass wir nicht zum Umgangskontakt kommen würden. 
Da es noch mild war, ging ich mit ihm ein paar Schritte auf unserer Straße entlang. 

Ein Auto kommt uns entgegen. Zwei Damen des Jugendamtes steigen aus. 
Eine hält mir ein Schreiben des Vormundes hin, das anordnet, 
das Kind solle sofort zum Amtsarzt gebracht werden. 
Die andere beugt sich mit Bilderbuch und Süßigkeiten zu ihm, 
der weinend zu mir hoch sieht. 
Meine Bitte, ihn selbst  zum Amtsarzt zu bringen, schlagen sie ab. 
Ich darf auch nicht im selben Auto mitfahren. 
Sie packen ihn, setzen ihn in ihr Auto und fahren davon.
Ich fahre mit unserem Auto hinterher, 
verliere sie jedoch auf der Autobahn aus den Augen. 
Ich frage mich durch zum Gesundheitsamt in Ludwigshafen. 
Dort sind sie nicht. 
Die Ärztin dort schickt mich mit ausgedrucktem Stadtplan in eine Kinderarztpraxis. 
Dort sind sie. Ich solle warten. Dann werde ich zur Besprechung mit der Ärztin gerufen.

Währenddessen verschwand die Dame des Jugendamtes mit dem Kind. 
Ich sah ihn nicht mehr. 
Er hatte nur das bei sich, was er auf dem Leib trug. 
Keine Spielsachen von sich, keine Kleider, keine Bücher, keine CD`s, nichts, was er liebte - und schon gar nicht wir, seine soziale Familie, von der er sich nicht verabschieden konnte.



Man brachte ihn dann nicht etwa zu den leiblichen Eltern, 
sondern in eine sogenannte Bereitschaftspflegefamilie.
Dort blieb er zwei Monate,
kam von dort zu seinen Eltern und den zahlreichen Geschwistern.
Bald darauf verzog die Familie nach Bayern.



Wir reichten eine Petition bei dem Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nahezu tausend Menschen nahmen per Unterschrift Anteil am Schicksal dieses Kindes. Doch die Behörden versteckten sich hinter dem Gerichtsbeschluss.



 Wir stellten beim bayerischen Amtsgericht  den Antrag, 
dass das Kind wenigstens Kontakt zu uns haben dürfe. 
Daraufhin wurde das dortige Jugendamt eingeschaltet sowie ein Verfahrensbeistand. 
Die Berichte, die verfasst wurden, beschreiben ein schwer traumatisiertes Kind, 
das einkotete und mit seinem Kot die Wände beschmierte.
Doch noch immer wollte diesen Notschrei niemand hören,
und wir durften das Kind nicht sehen.



Am Abend des 24.10.2014 
- auf den Tag waren zwei Jahre vergangen seit dem Verschwinden des Kindes - 
rief bei uns seine leibliche Tante an und erzählte uns, 
wie schlimm es ihm ergangen war bei seiner Mutter, ihrer Schwester. 
Sie könne nicht länger schweigen. 
Er sei im Juli und August 2014 in der Psychiatrie gewesen 
und lebe seit dem 1. September in einem Heim.



 Die leiblichen Eltern haben kein Sorgerecht mehr. 
Das Kind hat wieder einen Vormund. 
Seine Eltern besuchen ihn nicht, haben ihn ein zweites Mal in seinem Leben abgegeben (wie als Säugling im Krankenhaus).



Wir nahmen Kontakt zu dem Vormund beim Jugendamt  auf und baten um die Möglichkeit, das Kind besuchen zu können.
Das wurde gestattet,
und am 7. Februar dieses Jahres sahen wir uns wieder nach der langen Zeit. 
Das Kind möchte wieder zu uns; wir möchten ihn gerne wieder bei uns aufnehmen. 
Ich darf ihn einmal im Monat drei bis vier Stunden besuchen. 
Nachdem wir im Februar schon "Freigang" hatten und in der Stadt unterwegs waren, 
ist nun begleiteter Umgang erlaubt.




Gleich als im Oktober 2012 das Kind weggebracht worden war, 
informierten wir unsere lokale Zeitung, die einen ausführlichen Bericht schrieb.
Auch die SWR-Landesschau brachte einen Beitrag.
Beides ist unter den Pressestimmen hier im Blog zu finden.
Wir hatten unser Landesjugendamt eingeschaltet,
das jedoch nicht weisungsbefugt ist gegenüber den Jugendämtern.



Ich habe in diesem öffentlichen Blog alles dokumentiert, 
was seit dem Verschwinden des Kindes geschehen ist und was wir unternommen haben.
mit der ich oft im Gespräch bin, 
hat mich stets dazu ermuntert. 
Sie sagte immer, es sei wichtig, wenn das Kind mich einmal frage: 
"Und was hast du dann gemacht?", 
ihm sagen zu können, welchen Verlauf seine Geschichte nahm.






Die Fotos entstanden gestern auf der Landesgartenschau in Landau/Pfalz.


*






Mittwoch, 22. April 2015

G - L - Ü - C - K


Das Wort Glück.
Es ist eins von den Wörtern,
die ich immer geliebt und gern gehört habe.
Mochte man über seine Bedeutung noch so viel streiten und räsonnieren können,
auf jeden Fall bedeutete es etwas Schönes,
etwas Gutes und Wünschenswertes.
Und dementsprechend fand ich auch den Klang des Wortes.



Ich fand, dieses Wort habe trotz seiner Kürze
etwas erstaunlich Schweres und Volles,
etwas, was an Gold erinnerte,
und richtig war ihm außer der Fülle und Vollrichtigkeit 
auch der Glanz eigen,
wie der Blitz in der Wolke wohnte er in der kurzen Silbe,
die so schmelzend und lächelnd mit dem GL begann,
im Ü so lachend ruhte und so kurz,
und im CK so entschlossen und knapp endete.



Es war ein Wort zum Lachen und Weinen,
ein Wort voll Urzauber und Sinnlichkeit;
wenn man es recht empfinden wollte,
brauchte man nur ein spätes, flaches Nickel- und Kupferwort
neben das goldene zu stellen,
etwa Gegebenheit oder Nutzbarmachung,
dann war alles klar.
Kein Zweifel,
es kam nicht aus Wörterbüchern und Schulstuben,
es war nicht erdacht, abgeleitet oder zusammengesetzt,
es war Eins und rund,
war vollkommen,
es kam aus dem Himmel oder aus der Erde
wie Sonnenlicht oder Blumenblick.



Hermann Hesse







Mit freundlicher Genehmigung der Schweine 
des Kleinsägmühlerhofes der Lebenshilfe in Altleiningen :-) ...






Montag, 20. April 2015

heureux tous les deux


Schwungvoller Auftakt mit wehender Fahne und Rückenwind...





Was? Schon wieder Umleitung?





Jetzt wird es eng!





Und wie hält's der Dachdecker?





Das Ziel





nicht





aus dem Auge verlieren!




Gut zu wissen, wie der Hase läuft...



Se délasser...




La confiance en soi, être en position de hors-jeu...




Un poisson d'avril...





Savoir de vivre...





Faire chanter les pierres...





Comme ci, comme ça...




Avoir les deux pieds sur terre...





Sur le pont d'Avignon...




Pas donner de la confiture aux cochons...




Rira bien qui rira le dernier...

*


Die Fotos sind aufgenommen in Weißenburg/Elsass.
Per Zug oder Auto kann man dieses nette Städtchen 
von uns aus in einer Stunde erreichen.





Mittwoch, 15. April 2015

"Willst du immer weiter schweifen...


...sieh das Gute liegt so nah...", schreibt Goethe.

Nur 16, 5 km von Lambrecht liegt Bad Dürkheim,
die Kreisstadt, zu der auch Lambrecht gehört.



Getupft mit blühenden Sträuchern und Bäumen führt der Weg entlang der Haardt,
einem Mittelgebirgszug am Ostrand des Pfälzerwaldes.
Von dessen Hängen laufen die Weinberge bis weit in die Rheinebene.




Bad Dürkheim ist eine Kurstadt.
Im Kurpark nimmt seit der Renaturierung das Flüsschen Isenach 
wieder offen seinen Weg.




Sitzgruppe...





Lichtaufnahme...





Ziel unseres kleinen Ausflugs sind die Salinen.
In der 333 Meter langen und bis zu 18 Meter hohen Bad Dürkheimer Anlage 
sind rund 250.000 Reisigbündel zu Wänden geschichtet; 



über diese Reisigwände rieselt Salzwasser aus einer Heilquelle, 
von dem an heißen Tagen bis zu 25 Kubikmeter verdunsten.




Die salzhaltigen Tröpfchen sollen einen positiven Einfluss auf Lunge und Bronchien ausüben, zusätzlich wird die Umgebungsluft durch die Verdunstung gekühlt.



Bilderbuchwetter heute...





An unserem Nachhauseweg rauscht das "Rebenmeer",
das Salz der Saline schmeckt noch auf den Lippen.



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