Das Kind kam mit acht Monaten krank und sozial vernachlässigt zu uns.
Das für
ihn zuständige Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises hatte uns als
Pflegestelle für ihn angefragt, weil er anfangs noch mit Monitor und
Sauerstoffflasche versorgt werden musste und wir Erfahrung haben mit
pflegebesonderen Kindern.
Vom Jugendamt war geplant, dass das Kind für immer bei uns bleiben sollte,
Vom Jugendamt war geplant, dass das Kind für immer bei uns bleiben sollte,
um ihm nach seiner Krankenhausvorgeschichte einen
weiteren Wechsel der Bezugspersonen zu ersparen.
Seine Genesung und Entwicklung verliefen überraschend und fast unerwartet positiv,
Seine Genesung und Entwicklung verliefen überraschend und fast unerwartet positiv,
und alle Beteiligten der Behörde freuten sich mit uns.
Der leibliche Vater hatte Kontaktverbot zu dem Kind,
Der leibliche Vater hatte Kontaktverbot zu dem Kind,
die leibliche Mutter
tauchte nur selten auf.
Die Eltern waren außerdem mit
Sorgerechtsverfahren
wegen ihrer anderen Kinder beschäftigt.
Das
Jugendamt forderte damals, dieses Kind gesondert zu betrachten,
eben wegen
seiner Erkrankung und Vorgeschichte.
So vergingen die ersten zwei Jahre;
So vergingen die ersten zwei Jahre;
das Kind fasste Fuß in unserer Familie und kannte nichts anderes.
Durch
eine Umstrukturierung innerhalb des Jugendamtes kam zu Beginn des
Jahres 2011 ein Outsourcingunternehmen mit in den Fall,
Gleichzeitig wechselten die Mitarbeiter,
die das Kind zu uns gebracht hatten,
in andere Ämter.
Bald konnten wir feststellen, dass das Kind und sein Verbleib bei uns zur Debatte stand.
Ab diesem Punkt nahmen wir einen Anwalt dazu, Steffen Siefert aus Köln,
Bald konnten wir feststellen, dass das Kind und sein Verbleib bei uns zur Debatte stand.
Ab diesem Punkt nahmen wir einen Anwalt dazu, Steffen Siefert aus Köln,
spezialisiert auf die Rechte von Pflegekindern.
Ein
Kind, das nie bei seiner Herkunftsfamilie gelebt hat
und sehr jung war
bei der Unterbringung in der Pflegefamilie,
ist normalerweise geschützt
durch die Gepflogenheit der Jugendämter,
nach zwei Jahren Aufenthalt in
der Pflegefamilie keinen Wechsel mehr vorzunehmen.
Rechtlich gibt es für Pflegeeltern die Möglichkeit,
Rechtlich gibt es für Pflegeeltern die Möglichkeit,
nach zwei Jahren einen Antrag
auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie zu stellen.
Dafür sieht das
BGB den § 1632 vor.
So argumentierte unser Anwalt sauber und sehr fachlich.
So argumentierte unser Anwalt sauber und sehr fachlich.
Gleichzeitig
entstand durch unser Stellungnehmen
eine Front zwischen uns und dem
Jugendamt
bzw. vor allem zwischen uns und dem Subunternehmen.
Diese
Front artete dahingehend aus, dass man uns mangelnde Professionalität
vorwarf,
da wir das Kind nicht loslassen könnten.
Wir gingen bis zum OLG Zweibrücken,
Wir gingen bis zum OLG Zweibrücken,
das jedoch dem Jugendamt mehr Glauben schenkte als uns.
Die Interessen des Kindes wurden in keiner Weise berücksichtigt,
auch kein Hilfeplan
erstellt.
Sein Vormund, den er die ganze Zeit hatte, tauchte nur bei
Gericht auf,
hatte sein Mündel nie zu Hause besucht, wie es mittlerweile
Pflicht ist.
Vor drei Richtern in einem hohen getäfelten Gerichtssaal
sollte das Kind allein seine Aussage machen - und schwieg.
Zu Hause redete er offen mit uns, dass er nicht wegwolle;
Zu Hause redete er offen mit uns, dass er nicht wegwolle;
wieso hätte er das auch wollen sollen. Wir waren ja sein Leben!
So
erging im Juli 2012 der Beschluss,
dass das Kind binnen eines halben Jahres
zu seinen leiblichen Eltern zurückgeführt werden sollte;
er dürfe aber
keinen Schaden nehmen.
Das Kind reagierte auf die massiv erhöhten Besuchskontakte,
Das Kind reagierte auf die massiv erhöhten Besuchskontakte,
die er viele Stunden ohne uns bei seinen leiblichen
Eltern verbringen musste,
mit längst abgelegten Verhaltensweisen wie
Schaukeln im Bett, Einnässen...
Er wachte nachts auf und sagte: Du sollst mich da nicht hinbringen!
Wir meldeten sein Verhalten dem Jugendamt; es fand kein Gehör.
Anfang Oktober 2012 war ich mit dem Kind einen Tag im Krankenhaus
Wir meldeten sein Verhalten dem Jugendamt; es fand kein Gehör.
Anfang Oktober 2012 war ich mit dem Kind einen Tag im Krankenhaus
wegen einer
Untersuchung.
Zum Aufnahmegespräch erschienen plötzlich auch seine
leiblichen Eltern.
Das Kind, das bis dahin völlig ruhig mit dem Arzt
kommuniziert hatte,
schrie bei ihrem Anblick hysterisch, klammerte sich an mich und war nicht zu beruhigen. Der
Arzt, der von nichts wusste, meldete den Vorfall von sich aus dem
Jugendamt. Daraufhin warf man mir vor, ich hätte den Arzt angestiftet,
Meldung zu erstatten.
Mit dem Bericht dieses Arztes gingen wir ein weiteres Mal vor Gericht.
Mit dem Bericht dieses Arztes gingen wir ein weiteres Mal vor Gericht.
Ich hatte das Kind auch fotografiert,
wenn er
völlig verweint von den Besuchen bei seinen Eltern kam.
Auch das wurde
mir von dem Amtsrichter vorgeworfen.
Am 24. Oktober 2012
war das Kind krank.
Ich hatte ein Attest ans Jugendamt geschickt,
dass wir
nicht zum Umgangskontakt kommen würden.
Da es noch mild war, ging ich
mit ihm ein paar Schritte auf unserer Straße entlang.
Ein Auto kommt uns entgegen. Zwei Damen des Jugendamtes steigen aus.
Eine hält mir ein
Schreiben des Vormundes hin, das anordnet,
das Kind solle sofort zum
Amtsarzt gebracht werden.
Die andere beugt sich mit Bilderbuch und Süßigkeiten zu ihm,
der weinend zu mir hoch sieht.
Meine Bitte,
ihn selbst zum Amtsarzt zu bringen, schlagen sie ab.
Ich darf auch nicht
im selben Auto mitfahren.
Sie packen ihn, setzen ihn in ihr Auto
und fahren davon.
Ich fahre mit unserem Auto hinterher,
Ich fahre mit unserem Auto hinterher,
verliere sie
jedoch auf der Autobahn aus den Augen.
Ich frage mich durch zum
Gesundheitsamt in Ludwigshafen.
Dort sind sie nicht.
Die Ärztin dort
schickt mich mit ausgedrucktem Stadtplan in eine Kinderarztpraxis.
Dort sind sie. Ich solle warten. Dann werde ich zur Besprechung mit der Ärztin
gerufen.
Währenddessen verschwand die Dame des Jugendamtes mit dem Kind.
Ich sah ihn nicht mehr.
Er hatte nur das bei sich, was er auf dem Leib
trug.
Keine Spielsachen von sich, keine Kleider, keine Bücher, keine
CD`s, nichts, was er liebte - und schon gar nicht wir, seine soziale
Familie, von der er sich nicht verabschieden konnte.
Man brachte ihn dann nicht etwa zu den leiblichen Eltern,
sondern in eine sogenannte Bereitschaftspflegefamilie.
Dort blieb er zwei Monate,
kam von dort zu seinen Eltern und den zahlreichen Geschwistern.
Bald darauf verzog die Familie nach Bayern.
Wir
reichten eine Petition bei dem Bürgerbeauftragten des Landes
Rheinland-Pfalz ein. Nahezu tausend Menschen nahmen per Unterschrift
Anteil am Schicksal dieses Kindes. Doch die Behörden versteckten sich
hinter dem Gerichtsbeschluss.
Wir stellten beim bayerischen Amtsgericht den Antrag,
dass das Kind wenigstens Kontakt zu uns haben dürfe.
Daraufhin wurde das dortige Jugendamt eingeschaltet sowie ein
Verfahrensbeistand.
Die Berichte, die verfasst wurden, beschreiben ein
schwer traumatisiertes Kind,
das einkotete und mit seinem Kot die Wände
beschmierte.
Doch noch immer wollte diesen Notschrei niemand hören,
und wir durften das Kind nicht sehen.
Am
Abend des 24.10.2014
- auf den Tag waren zwei Jahre vergangen seit dem
Verschwinden des Kindes -
rief bei uns seine leibliche Tante an und
erzählte uns,
wie schlimm es ihm ergangen war bei seiner Mutter, ihrer
Schwester.
Sie könne nicht länger schweigen.
Er sei im Juli und August
2014 in der Psychiatrie gewesen
und lebe seit dem 1.
September in einem Heim.
Die leiblichen Eltern haben
kein Sorgerecht mehr.
Das Kind hat wieder einen Vormund.
Seine Eltern
besuchen ihn nicht, haben ihn ein zweites Mal in seinem Leben
abgegeben (wie als Säugling im Krankenhaus).
Wir nahmen Kontakt zu dem Vormund beim Jugendamt auf und baten um die Möglichkeit, das Kind besuchen zu können.
Das
wurde gestattet,
und am 7. Februar dieses Jahres sahen wir uns wieder
nach der langen Zeit.
Das Kind möchte wieder zu uns; wir möchten ihn gerne
wieder bei uns aufnehmen.
Ich
darf ihn einmal im Monat drei bis vier Stunden besuchen.
Nachdem wir im
Februar schon "Freigang" hatten und in der Stadt unterwegs waren,
ist nun begleiteter Umgang erlaubt.
Gleich als im Oktober 2012 das Kind weggebracht worden war,
informierten
wir unsere lokale Zeitung, die einen ausführlichen Bericht schrieb.
Auch die SWR-Landesschau brachte einen Beitrag.
Beides ist unter den Pressestimmen hier im Blog zu finden.
Wir hatten unser Landesjugendamt eingeschaltet,
das jedoch nicht weisungsbefugt ist gegenüber den Jugendämtern.
Ich habe in diesem öffentlichen Blog alles dokumentiert,
was seit dem
Verschwinden des Kindes geschehen ist und was wir unternommen haben.
Eine
Dame vom Kinderschutzbund Neustadt-Bad Dürkheim,
mit der ich oft im Gespräch bin,
hat mich
stets dazu ermuntert.
Sie sagte immer, es sei wichtig, wenn das Kind mich
einmal frage:
"Und was hast du dann gemacht?",
ihm sagen zu können,
welchen Verlauf seine Geschichte nahm.
Die Fotos entstanden gestern auf der Landesgartenschau in Landau/Pfalz.
*
Ach, Stefanie. Einmal im Monat drei bis vier Stunden. Ich hatte sosehr mehr für eich - und vor allem für Luca - erhofft.
AntwortenLöschenClaudiagruß