Montag, 28. Januar 2013

kostbar

Am 21.11.2008 kam das Kind zu uns, nachdem es und seine Geschwister aus dem Haushalt der leiblichen Eltern genommen worden waren.

Am 11.03.2009 bereits fragte uns die Mitarbeiterin des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis, ob wir bereit seien, das schwer kranke Kind bei uns in der Familie auf Dauer zu behalten.
Ja, das waren wir.


In der Stellungnahme der damals zuständigen Sozialarbeiterin des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis heißt es daher im Mai 2009:

"Entgegen der ursprünglichen Einschätzung von Ärzten macht er erhebliche gesundheitliche Fortschritte. Zudem entwickelte L. eine feste Bindung zu Frau Rabenschlag...Das Kind hat eine sichere Bindung aufgebaut. Seitens des Jugendamtes wurde mit der Pflegefamilie besprochen, dass ein Verbleib in der Familie für das Kindeswohl erforderlich ist...dass er in der Pflegefamilie Rabenschlag bleiben soll."

Ebenso schreibt sie im Februar 2010:

"Aus der Sicht des Jugendamtes ist es für das physische und psychische Wohl von L. unumgänglich, ihm seine stabilen sozialen Beziehungen zu erhalten und eine Unterbringung in der Pflegefamilie auf Dauer zu gewährleisten."


Am 11.03.2011 beschließt das Amtsgericht Speyer:
Zur Beweiserhebung, ob eine Rückführung des Kindes in den Haushalt der leiblichen Eltern verantwortet werden könne, solle ein schriftliches Gutachten erstellt werden.

In diesem Beschluss vom 11.03.2011 heißt es weiter:
"...Seit November 2008 befindet sich L. in der Pflegefamilie. Das Jugendamt hält seinen Verbleib dort für erforderlich..." 
(Hervorhebung durch die Blogschreiber)


Zu diesem Zeitpunkt waren wir, die Pflegefamilie, noch keine Verfahrensbeteiligten. 
Juristisch lief die Sache zwischen dem Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis und den leiblichen Eltern.

Das Gutachten wurde erstellt auf Beschluss des Amtsgerichts Speyer.--


In der vergangenen Woche kamen zwei Rechnungen bei uns an, datiert vom 21.01.2013:

Nach der 

Kostenberechnung in der Sache:
Amtsgericht Speyer
Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis gegen die leiblichen Eltern
bitten wir Sie, die rückseitig berechneten und näher bezeichneten Gerichtskosten in Höhe von

2001,43 EUR

binnen zwei Wochen ab Zugang dieser Rechnung zu bezahlen.

Rückseitig berechnet:

Verfahrensgebühr                       44,50
Sachverständigenauslagen      7961,22
                                            ----------------
                                              8005,72
zu tragen sind 1/4                   2001,43


Wie gesagt kam diese Rechnung zweimal; 
an jede von uns Pflegemüttern eine; gleichen Inhalts:







Das wertvolle Gutachten, das wir nun laut Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken bezahlen sollen, ist am 01.07.2012 in unserem Kamin verbrannt.

Beweisfoto:


4002,86 EUR



*

8 Kommentare:

  1. Ich verstehe es nicht ganz. Ist das rechtmäßig? Könnt ihr etwas dagegen tun?
    Ich wünsche euch, das die Unglaublichkeiten aufhören.

    AntwortenLöschen
  2. Wir verstehen es ja auch nicht! Wir wussten auch nichts davon, bis letzte Woche diese Rechnungen kamen. Meine langen Ausführungen oben im Post wollen belegen, dass die Sache juristisch damals zwischen dem Jugendamt und den leiblichen Eltern ausgetragen wurde. Wir waren "nur" die Pflegeeltern. Zu dem Zeitpunkt, als der Richter beim Amtsgericht die Erstellung eines psychologischen Gutachtens beschloss war das Jugendamt die eine "Partei", die leiblichen Eltern waren die andere "Partei". Trotzdem hängt uns das Oberlandesgericht Zweibrücken mit Beschluss vom 31.07.2012 diese Gerichtskosten an.

    AntwortenLöschen
  3. Habt ihr immer noch einen Anwalt? Ich bin ja keine Juristin, aber mir scheint da so vieles logisch falsch zu laufen, klar, offensichtlich, wie eine falsch gelöste Rechenaufgabe, abseits von allem menschlichen Übel einfach falsch.
    Mir wird fast schlecht, wenn ich das lese.
    Trotzdem einen lieben Gruss an euch
    Gabriela

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Alles, alles ist hier verdreht worden! Bis zu diesen Strafzahlungen, sei es wegen zehn Tagen Urlaub oder wie hier diese Gerichtskosten für etwas, was wir gar nicht initiiert haben. Wir haben "ja" zu einem Kind gesagt, ganz ja, und das ist sträflich! Und - wie oben im Post zitiert - das Jugendamt wollte zwei Jahre lang, dass wir "ja" sagen zu diesem Kind und dass es bei uns bleibt, um ihm ein weiteres Lebensdrama zu ersparen.
      Weil wir bei unserem Ja-Wort bleiben wollten, das Jugendamt jedoch plötzlich davon abrückte, wurden wir zum "Gegner".

      Löschen
    2. Sind den Juristen bestechlich? Ich meine, das ist doch so offensichtlich, da muss man mit niemandem befreundet sein oder unter einer Decke stecken, das ist doch einfach offen-sichtlich! Und ich bin offensichtlich blauäugig, was rechtliches angeht und sonst auch.
      Sonderbar, dass sich Jugendamt auch mit Ja abkürzen lässt....
      Habt einen Tag mit Lichtblicken!
      Gabriela

      Löschen
  4. Gut das ihr die nicht zahlen müsst.
    Es gibt Urteile dazu das Pflegeeltern diese Kosten nicht auferlegt werden dürfen.
    Ich such sie raus und schicke sie, wohin? Hierher oder privatmail?

    LG Beatrice

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Gerne hierher, Beatrice, es ist sicher für andere auch interessant, diese Urteile nachsehen zu können. Danke schon mal!

      Löschen