Donnerstag, 29. November 2012

sowohl



Wir Pflegeeltern haben im letzten Gerichtstermin (und auch schon davor) auf die mehrfache Frage des Gerichts, ob wir aktiv und positiv die Rückführung des Kindes zu seinen leiblichen Eltern unterstützen, die klare Aussage getroffen, dass eine Rückführung in diesem Fall unserer innerlichen Überzeugung widerspricht.

Deshalb widerspricht ein weiterer Verbleib des Kindes bei uns dem Kindeswohl - so urteilen das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises, der Verfahrensbeistand und das Gericht - , weil sich das Kind ständig in einem seelischen und emotionalen Konflikt befindet, wenn es zwischen der leiblichen Mutter und der Pflegemutter entscheiden muss.

Um diese massive Kindeswohlgefährdung vom Kind abzuwenden, hat das Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises das Kind heute vor fünf Wochen ohne Ankündigung auf offener Straße vor unserem Haus geschnappt und unter dem Vorwand einer amtsärztlichen Untersuchung in eine dem Kind fremde Pflegefamilie gebracht.

Ohne Vorbereitung, ohne Verabschiedung, ohne Tröstung, ohne vertraute Kleidung, ohne vertraute Spielsachen, aber vor allem ohne seine seit vier Jahren vertrautesten Menschen pendelt nun das Kind zwischen der ganz fremden Pflegestelle und der nur anfänglich angelegten Beziehung zu seiner Herkunftsfamilie.

Zu den Hauptbezugspersonen seines bisherigen Lebens, zu uns, seiner sozialen Familie, hat es keinen Kontakt.

So übt es für Gericht und Jugendamt seine Rückführung, die keine Rückführung, höchstens eine Hinführung ist, da das Kind nur die ersten vier Lebenswochen in seiner Herkunftsfamilie gelebt hat.



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