Dadurch erfuhren wir, dass die Herkunftsfamilie mit dem Kind nach Bayern verzogen war.
Am 21. Mai 2013 stellte unsere Anwältin den Antrag auf Umgang daher beim jetzt zuständigen bayerischen Amtsgericht.
Am 17. Juni 2013 ging ein Schreiben des Anwaltes der Herkunftseltern bei unserer Anwältin ein.
Am 26. Juni 2013 schrieb unsere Anwältin eine weitere Stellungnahme an das bayerische Amtsgericht.
Am 30. Juli 2013 fragte sie beim Amtsgericht nach und erhielt die Auskunft, dass die Akte auf Wiedervorlage angemahnt sei für den 5.8.2013. Das Gericht habe bereits mehrfach beim Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis den Jugendamtsbericht angefordert. Man teilte dem Gericht lediglich mit, dass man mit der Erstellung der Berichte nicht nachkomme.
Was die Petition betrifft, sind wir noch auf dem Auskunftsstand vom 5. Juni 3013, wo es im Schreiben des Bürgerbeauftragten heißt:
"Ich werde daher Ihre Eingabe nunmehr gemäß den für mich geltenden Vorschriften dem Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorlegen. Über die Entscheidung des Ausschusses werde ich Sie unaufgefordert unterrichten."
Unsere letzte Stellungnahme zur Petition ist hier zu finden.
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