Mittwoch, 31. Juli 2013

"Wenn alle Brünnlein fließen..."

Nachdem über den direkten schriftlichen Kontakt an das Jugendamt und die Herkunftseltern keine Möglichkeit geschaffen worden war, dass das Kind mit uns, seiner sozialen Familie, weiterhin Kontakt haben konnte, nachdem Päckchen, die wir ihm zu Ostern und zum Geburtstag im März schickten, ungeöffnet zurückkamen, beantragte unsere Anwältin im April beim Amtsgericht Speyer den Umgang.
Dadurch erfuhren wir, dass die Herkunftsfamilie mit dem Kind nach Bayern verzogen war.
Am 21. Mai 2013 stellte unsere Anwältin den Antrag auf Umgang daher beim jetzt zuständigen bayerischen Amtsgericht.
Am 17. Juni 2013 ging ein Schreiben des Anwaltes der Herkunftseltern bei unserer Anwältin ein.
Am 26. Juni 2013 schrieb unsere Anwältin eine weitere Stellungnahme an das bayerische Amtsgericht.
Am 30. Juli 2013 fragte sie beim Amtsgericht nach und erhielt die Auskunft, dass die Akte auf Wiedervorlage angemahnt sei für den 5.8.2013. Das Gericht habe bereits mehrfach beim Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis den Jugendamtsbericht angefordert. Man teilte dem Gericht lediglich mit, dass man mit der Erstellung der Berichte nicht nachkomme.

Was die Petition betrifft, sind wir noch auf dem Auskunftsstand vom 5. Juni 3013, wo es im Schreiben des Bürgerbeauftragten heißt:
"Ich werde daher Ihre Eingabe nunmehr gemäß den für mich geltenden Vorschriften dem Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorlegen. Über die Entscheidung des Ausschusses werde ich Sie unaufgefordert unterrichten."
Unsere letzte Stellungnahme zur Petition ist hier zu finden.







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