Ich habe große Probleme mit dem Begriff »Kindeswohl«,
der ja im Zentrum des Kindschaftsrechts steht.
Der Begriff eröffnet in einem Verfahren
über die Rechte des Kindes ein Lottospiel.
Die konkrete Ausfüllung des Begriffs durch Sozialarbeiter,
über die Rechte des Kindes ein Lottospiel.
Die konkrete Ausfüllung des Begriffs durch Sozialarbeiter,
Richter oder Sachverständige ist für große wie kleine Bürger
schlicht nicht voraussehbar.
Wer »Kindeswohl« verwendet,
wird immer seinen eigenen Wertmaßstab,
seine subjektiven Vorstellungen zugrunde legen.
Die Gefahr ist groß, dass es dem Kind und seiner Familie
nach solchen Entscheidungen schlechter geht als vorher.
Damit verschwindet aus dem Blick,
mit welcher konkreten Unterstützung die für das Kind Verantwortlichen
ihre Aufgabe künftig meistern können.
Hans-Christian Prestien, ehemaliger Richter,
im Süddeutsche Zeitung Magazin, Ausgabe 50, 2015:
"In fremden Händen"
Durchblickende Worte!
AntwortenLöschenDurchaus anwendbar.
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