Sonntag, 13. Oktober 2013

Rück - an - sicht




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Das Kind kam mit 8 Monaten in die Pflegefamilie. Es war schwer lungenkrank und hospitalisiert wegen seiner siebenmonatigen Krankenhausaufenthalte, während derer es außerdem sozial vernachlässigt worden war. Das Jugendamt hatte das Kind in Obhut genommen und wollte, dass gerade diesem "verletzten" Kind kein weiterer Bindungsabbruch geschehen solle. Die Pflegefamilie wurde daher schon bald gefragt, ob der Junge in der Pflegefamilie bleiben könne, um ihm weiteren Schaden zu ersparen und eine positive Entwicklung in Gang zu setzen. - In den ersten beiden Jahren in der Pflegefamilie sah das Kind seinen leiblichen Vater gar nicht (Umgangsverbot), die leibliche Mutter nur unregelmäßig. - So bestand also während nahezu dreier Jahre seit der Geburt des Kindes keine Phase, in der das Kind hätte irgendeine Bindung zu den leiblichen Eltern eingehen können. - Umso intensiver verband es sich, als endlich eine Kontinuität in sein Leben eingetreten war, mit der Pflegefamilie, was ein ganz natürlicher Vorgang ist und dem seelischen Überleben des Kindes unabdingbar.

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