Donnerstag, 31. Juli 2014

Wie vor Jahr und Tag...

Heute vor zwei Jahren, am 31. Juli 2012, 
wurde von einem deutschen Gericht, dem Oberlandesgericht Zweibrücken,
ein Urteil geschrieben über ein Kind.
Das Kind hatte seine ersten vier Lebenswochen in seiner Herkunftsfamilie verbracht,
war dann schwer erkrankt
und lag bis zu seinem achten Lebensmonat in verschiedenen Krankenhäusern,
dort unbegleitet von seiner Herkunftsfamilie.

Mit acht Monaten kam das Kind in unsere Pflegefamilie
und lebte bei uns vier Jahre,
ununterbrochen, alle Tage, alle Nächte.

Heute vor zwei Jahren, am 31. Juli 2012,
beschloss ein deutsches Gericht, das Oberlandesgericht Zweibrücken,
dass das Kind in seine Herkunftsfamilie "zurückgeführt" werden sollte.

Trotz seiner Entwicklungsverzögerung konnte das Kind deutlich äußern,
dass es nicht von uns weg wollte.
Da das Experiment "Rückführung" in diesem Fall jeglichen Erfahrungen und Erkenntnissen der Bindungspsychologie widersprach,
wurde das Argument erzeugt, wir, seine Pflegefamilie, gefährdeten sein Kindeswohl,
weil wir ihn nicht zu seiner Herkunftsfamilie gehen lassen wollten und für ihn bis zum Oberlandesgericht kämpften.

Aus diesem Grund wurde des Kindes Kindeswohl am 25. Oktober 2012 sicher gestellt,
indem es auf der Straße vor unserem Haus deportiert wurde
von Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und des Ludwigshafener Zentrums für individuelle Erziehungshilfen (LuZIE).

Wie individuell diese Erziehungshilfe für das Kind  war,
zeigte sich weiterhin daran,
dass es von uns nicht etwa gleich in seine Herkunftsfamilie gebracht wurde,
sondern für zwei Monate in eine andere Pflegefamilie.

Durch einen Antrag auf Umgang mit dem Kind erfuhren wir,
dass das Kind schwer traumatisiert worden war durch diese 
individuelle Aktion für das Kindeswohl.

Wer hätte das gedacht?


*


2 Kommentare:

  1. Jeder, der ein bisschen nachdenkt, nachfühlt .... kann sich das denken!
    Wer hat nicht "gedacht"? Wer hat nur statt dem Kind einen "Akt" verwaltet?
    Nun ist für die, die das nicht gedacht haben .... der Aktendeckel zu und wahrscheinlich wurde mit einem grossen, dicken Stempel "ERLEDIGT" drauf gestempelt!

    Elisabeth

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  2. Nicht nur der Akt wurde als erledigt betrachtet, mit dieser für alle Beteiligten in der Pflegefamilie und im Umfeld so unverständliche Vorgehensweise hat man gleichzeitig sämtliche Menschlichkeit und guten Menschenverstand gleich mit erledigt. Wie konnten Menschen, die sich hier hinter den Paragraphen versteckt haben, so kalt, ungerecht gegenüber dem Kind und unmenschlich sein. Das frage ich mich wirklich, das ist ein Sog, in dem alle nur mehr nach unten gezogen wurden. Welche Wörter im Wort Kindeswohl stecken, scheint niemanden mehr auf der Seite der Behörden interessiert zu haben. Das Wohl für das Kind, wenn es so aussieht, wie hier im Fall Luca, haben alle gemeinsam kräftig versagt, die hier zu entscheiden hatten. Ja versagt, aber bis auf's letzte, versagt! Es ist zum fremdschämen!

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