Mittwoch, 29. April 2015

Alles was recht ist!


Nach dem Verschwinden des Kindes am 25. Oktober 2012
sammelten wir Unterschriften für eine Petition
und reichten sie beim Bürgerbeaufragten des Landes Rheinland-Pfalz ein:

Für Schutz und Erhalt der Bindungen unseres Pflegekindes an uns, 
seine soziale Familie!

Es gab mehrere Briefwechsel und Stellungnahmen;
schließlich auch die des Petitionsausschusses des Landtages.

"Auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Einzelfalles
war eine Regelung in Ihrem Sinne nicht möglich."

Wir haben dennoch die Unterzeichner der Petition fortlaufend
über unser weiteres Vorgehen und die folgenden Ereignisse informiert.


Gestern nun informierten wir den Bürgerbeauftragten darüber,
wie die "Besonderheiten" unseres "Einzelfalles" verlaufen sind bis heute...





Das Kind schreibt:


Lieber Herr Bürgerbeauftragter,
ich weiß gar nicht, wer du bist,
aber du hast was von mir geschrieben.
Weißt du, wer ich bin?





Liebe Frauen vom Jugendamt,
liebe Richter,
ich weiß gar nicht, wer ihr seid,
aber ihr habt was von mir geschrieben.
Wisst ihr, wer ich bin? 





Ihr schreibt von einem Anliegen.
Wisst ihr, was mein Herzensanliegen ist? 





Ihr schreibt von einer Angelegenheit.
Wisst ihr, wo ich anlegen will?




Ihr schreibt von Gesetzen.
Wisst ihr, wo ich sitzen will?




Ihr schreibt von Kindeswohl.
Wisst ihr, wo es mir am allerwohlsten auf der Welt war?

- - - - - - -

Ihr wollt die Bestimmer sein.
Hört ihr meine Stimme???




Fotos: Spaziergang um Edenkoben/Pfalz mit Blick auf das Hambacher Schloss


 






7 Kommentare:

  1. Nein, das wissen sie nicht ....
    Das wollen sie auch heute nie und nimmer lesen, hören, erfahren, sich damit auseinandersetzen, verantworten müssen ....

    Kind ... kannst Du spüren wie die, denen Du genommen wurdest für immer ihr Herz für Dich offen haben?

    Ab wann darf das Kind nun die Sicherheit haben wo sein Platz in der Kindheit sein darf?
    Erwachsene können das vielleicht noch irgendwie aushalten, ein Kind ... nie und nimmer!

    Elisabeth

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    1. Schon gestern hat der Bürgerbeauftragte meine Mail vom Dienstag beantwortet:
      "Ihrer Mail entnehme ich, dass sich nun herausgestellt hat, dass die Rückführung von L. in seine Herkunftsfamilie offensichtlich doch nicht dem Kindeswohl entsprochen hat.
      (...)
      Sofern Sie dennoch eine parlamentarische Prüfung Ihres Anliegens wünschen, müssten Sie sich dann an den Bayerischen Landtag, Max-Planck-Straße 1, 81627 München, wenden."

      Oha!

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