Donnerstag, 21. März 2013

So schreibt die Ministerpräsidentin:



Liebe Frau Dreyer,

ich glaube, alle die

Ludwigs,
Ulrichs,
Cäsars und 
Antons

sehen das ähnlich:


„Vorrang muss bei der Entscheidung einer Rückführung in erster Linie die seelisch soziale Zugehörigkeit eines Kindes haben...
Hat das Kind seine Herkunftsfamilie schon früh verlassen und ist es primäre Bindung in einer anderen Familie eingegangen, dann ist eine Rückführung nahezu ausgeschlossen...

Es können nur jene Kinder zurückgeführt werden, welche die Möglichkeit hatten, eine primäre Bindung zu ihren leiblichen Eltern oder einem Elternteil aufzubauen und wenn die Beziehung zu den Eltern durch Kontakte, Telefonate etc. bewahrt werden konnte...

Ist eine Beziehung zwischen Säugling oder Kleinkind und dem Elternteil über einen längeren Zeitraum abgebrochen, dann wäre eine Rückführung nahezu ein Neuanfang, ein zweiter tiefer Bruch im Leben...

Säuglinge dürften eigentlich nur für maximal ein halbes Jahr bei einer hohen Dichte von Kontakten fremduntergebracht werden. Können Eltern diese Bedingungen nicht einhalten, so müssen sie früh im Hinblick auf eine Langzeitunterbringung ihres Kindes beraten werden, um schwerwiegende seelische Verletzungen ihres Kindes zu vermeiden. Dies schließt nicht aus, dass die Eltern Eltern bleiben und Elternrechte innehaben, dass sie ihr Besuchsrecht wahrnehmen. Doch sie müssen durch Beratung ihres ASD schmerzlich lernen, ihrem Kind sein langfristiges Zuhause in der Pflegefamilie zuzubilligen...

Eltern oder Elternteile in die Verantwortung zu nehmen und diesen alle Hilfen gemäß dem KJHG zukommen zu lassen, dass sie ihre Elternrolle wahrnehmen können, gehört zu den Interessen jedes Kindes. Doch wenn es frühe, feste Bindungen zu anderen Menschen eingegangen ist, so haben diese Vorrang vor dem verständlichen Wunsch mancher Eltern, wieder mit ihrem Kind zu leben. Nehmen wir den Schutz der frühkindlichen familiären Beziehungen ernst, so bedeutet dies für die meisten Eltern, die ihr Kind in jungen Jahren in einer Pflegefamilie unterbringen mussten, dass sie ihr Kind nicht auf Wunsch zurückbekommen können. Dies muss ihnen zu Beginn der Maßnahme so auch gesagt werden."  (Irmela Wiemann, Diplompsychologin)


Wir wünschen jedem Pflegekind,
dass es nicht Opfer von Amtsmacht und Finanzplanungen wird;
dass es in seiner Würde ernst genommen wird; 
dass seine eingegangenen Bindungen an seine soziale Familie wertgeschätzt und erhalten werden.


Herzlichst,

Ihre Stefanie Rabenschlag








2 Kommentare:

  1. TOLL, was und dass dir eine Ministerin schreibt. Wie schade, dass auch sie nur amtlich handelt statt auch aus dem Herzen. Wann schaut endlich jemand von Amts- und Rechtswegen hinter die Kulissen? Wo sind da Menschen?

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