Dienstag, 11. Dezember 2012

Stellungnahme

Auf diesem Foto ist L. beim Schneeräumen am Wendeplatz vor unserem Haus;
aufgenommen im Februar diesen Jahres.


Im Januar diesen Jahres, genau am 9.1.2012, heißt es in einer Stellungnahme des Jugendamts Rhein-Pfalz-Kreis:

"Die Familiensituation in der Herkunftsfamilie des Kindes L. hat sich nach einer positiven Entwicklung in den vergangenen Monaten in letzter Zeit erheblich verändert...
 
Aufgrund der dargestellten Veränderungen hat sich aus Sicht des Jugendamtes die familiäre Situation deutlich destabilisiert, so dass eine Rückführung des Kindes L. aktuell kritisch erscheint. 
Eine kurzfristige Veränderung der Lebenssituation des Kindes erscheint aus Sicht des Jugendamtes kritisch. Hier sollte im Zusammenwirken aller Beteiligten eine tragfähige Perspektive für L. entwickelt werden."

Am 7. Januar 2012 schreibt die Verfahrenspflegerin:
"Auf der einen Seite steht die gewachsene Beziehung zu den Pflegeeltern, die sich in der Zeit, in der es der Herkunftsfamilie aus verschiedenen Gründen nicht möglich war, sich um ihren Sohn zu kümmern, diese Aufgabe in aufopferungsvoller Weise übernommen haben, in der L. jedoch immer nur den Status eines Pflegekindes haben wird. Auf der anderen Seite steht eine Herkunftsfamilie, die nunmehr auch, unterstützt vom zuständigen Jugendamt, ihrem Sohn den Raum einer gesunden Entwicklung bieten kann... 
Auch ein Familienzuwachs in der Herkunftsfamilie ändert an der oben beschriebenen Situation erst einmal nichts. Verstärkte Hilfen des Jugendamtes sind in der Lage, auch diese Mehrbelastung der Familie auszugleichen. 
Sofern eine angebliche Gewalttätigkeit des Kindesvaters angeführt wird, kann ein solches Verhalten zwar nicht ignoriert werden, es sollte aber auch nicht ungeprüft überbewertet werden... Gegebenenfalls bedarf es hier einer weiteren Sachverhaltsaufklärung, da unbedingt verhindert werden muss, dass, nach einer erfolgten Rückführung des Kindes, wegen der möglichen Gewalttätigkeit des Vaters eine erneute Unterbringung des Kindes außerhalb der Familie erfolgen muss."
Am 7. Februar 2012 schreibt die Verfahrenspflegerin:
"Die Herkunftsfamilie kann nach Überzeugung der Verfahrenspflegerin nur mit der Hilfe des Jugendamtes funktionieren. Entzieht sie sich auch weiterhin dem Einfluss der Familienhilfe, besteht die große Gefahr, dass das System immer wieder zusammen bricht. Eine erneute Eskalation aufgrund von Überforderung ist nicht auszuschließen.Die Herkunftsfamilie zeigte sich die letzten drei Jahre sehr stabil. Daher schien sie geeignet, die Rückführung des Kindes zu verkraften. Durch das Verhalten der Herkunftsfamilie in letzter Zeit sind hieran jedoch massive Zweifel entstanden...Sollte diese Verweigerungshaltung (der Herkunftsfamilie) andauern, muss die Ansicht, dass die Herkunftsfamilie für den kleinen L. die bessere Alternative darstellt, revidiert werden."


So lauteten die Stellungnahmen an das Oberlandesgericht,
die nicht zurückgenommen oder geändert wurden.
Es sind uns keine weiteren bekannt, die diese revidiert hätten.

Für uns als Pflegefamilie ging aus diesen Stellungnahmen deutlich hervor, dass sowohl das Jugendamt als auch die Verfahrenspflegerin eine Rückführung nicht befürworteten.
Gespräche diesbezüglich - wie sonst in der Kooperation von Jugendamt und Pflegefamilie üblich - wurden mit uns nicht geführt.





Wer für unsere Petition online mitstimmen möchte, 
kann das hier tun:







3 Kommentare:

  1. Und ich lese gerade heute vom "Doppelhut". Man möge mir verzeihen, dass das nicht jede/r versteht. Es ist für Dich Stefanie.
    So oft in Gedanken bei dir, euch, L. Wie mag es ihm wohl(?) gehen??
    Alles Liebe, Roswitha

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  2. Genau aus dem "Doppelhut" ist dieses Foto, Roswitha. Und den hatte er sich selbst aufgesetzt. Zum Schutz. Der hoffentlich wirkt und wirkt und wirkt.

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