L. hat während seiner ersten vier Lebenswochen in seiner
Herkunftsfamilie gelebt. Dann erkrankte er sehr schwer und verbrachte nahezu
sieben Monate in verschiedenen Krankenhäusern ohne soziale Anbindung. Als er
acht Monate alt war, wurde er in Ohhut genommen durch das Jugendamt und kam zu
uns in die Pflegefamilie. Er war hospitalisiert und auch körperlich noch sehr
krank. Das ist jetzt vier Jahre
her. -
Die von den jetzigen Mitarbeitern des Jugendamts
konstatierte Kindeswohlgefährdung liegt nach deren Ansicht darin, dass wir als
Pflegefamilie L. nicht darin unterstützen zu denken, es sei nun das Schönste,
das ihm passieren könne, wenn er uns verlässt und zu seiner Herkunftsfamilie
geführt wird.
Wir haben kein Problem damit, dass L. Kontakt zu seiner
Herkunftsfamilie hat und Besuche stattfinden, wie das ganz üblich ist bei
Pflegekindern. Wir haben seit vier Jahren L. zu diesen Umgangskontakten
gebracht.
Während der ersten beiden Jahre, in denen L. bei uns lebte,
war das Jugendamt absolut der Ansicht, dass L. bei uns bleiben sollte, da er
durch seine Krankenhausvorgeschichte schon traumatisiert war und ihm kein
weiterer Bindungsabbruch zugemutet werden sollte.
Anfang 2011 wechselten die zuständigen Mitarbeiter des
Jugendamts, und so nach und nach, ohne dass es uns jemals mitgeteilt worden
wäre, merkten wir, dass der "Karren" nun andersrum fahren sollte.
L. ist Opfer einer internen Umstrukturierung des Jugendamts
Rhein-Pfalz-Kreis (Ludwigshafen). Anfang 2011 wurde dessen Pflegerkinderdienst
übergeben an das Ludwigshafener Zentrum für individuelle Erziehungshilfen
(LuZIE). Dort wurden die zwei Jahre seiner Bindung an uns ignoriert. Aus diesen
zwei Jahren sind miitlerweile vier geworden.
Wir haben bis zum Oberlandesgericht Zweibrücken einen
Verbleibensantrag gestellt, der abgewiesen wurde.
Die Richter schließen sich der Darstellung des Jugendamts
an, und dieses negiert und ignoriert das bisherige Leben des Kindes.
Es wurde in den vier Jahren nie ein Hilfeplan erstellt, wie
es ansonsten selbstverständlich ist für Pflegekinder.
Und weil wir mit alldem nicht einverstanden sind, gefährden
wir das Kindeswohl, laut Jugendamt und LuZIE.
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