Als auf Wunsch und Forcieren des Jugendamtes der
richterliche Beschluss ergangen war, dass L. zu seiner Herkunftsfamilie geführt
werden sollte, begann die Einübungsphase. Dem unwissenden Kind sollte nun
spielerisch beigebracht werden, dass es sein bisheriges Leben aufgeben solle
und in sein "nächstes" Leben einzutreten habe.
L. reagierte auf dieses Ansinnen mit Schreck und Abwehr und sagte
uns, den Menschen, bei denen er - außer den Krankenhausmonaten davor - sein
ganzes bisheriges Leben verbracht hatte, er wolle da nicht mehr hinfahren,
womit er die Treffen beim Jugendamt meinte. Er wachte jede Nacht auf und
fragte, ob er denn da wieder hin müsse. Er sagte: "Du sollst mich da nicht
mehr hinbringen." Er fragte: "Sagen sie es heute wieder, dass wir
kommen sollen?"-
Wir meldeten diese Aussagen und die Reaktionen des Kindes an das Jugendamt
zurück. Die dortigen Mitarbeiter unterstellten uns mangelnde Professionalität,
da wir dem Kind seine Angst nicht nehmen konnten und ihn nicht adäquat nach dem
Wunsch des Jugendamts begleiteten.
Wenn für L. die Übergabesituationen schwierig waren und er weinte, sollten wir ihm bestätigen, dass wir ihn ja auf jeden Fall wieder abholen würden und man brachte ihm und uns das Sprüchlein bei:
"Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen!", was in diesem Fall heißen sollte: Sei ganz entspannt und freu' dich auf den Besuch, und später holen wir dich wieder ab.
Wenn für L. die Übergabesituationen schwierig waren und er weinte, sollten wir ihm bestätigen, dass wir ihn ja auf jeden Fall wieder abholen würden und man brachte ihm und uns das Sprüchlein bei:
"Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen!", was in diesem Fall heißen sollte: Sei ganz entspannt und freu' dich auf den Besuch, und später holen wir dich wieder ab.
Versprochen ist versprochen...
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