"Auf die Gegenvorstellung wird der Senatsbeschluss vom 31. Juli 2012 unter Ziffer II abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Gerichtskosten des ersten Rechtszuges und des Beschwerdeverfahrens haben die weiteren Beteiligten zu 3) und 4) (d.i. die Herkunftseltern) zu je 1/4 zu tragen;
weitergehende Gerichtskosten werden nicht erhoben;
außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gründe:
Auf die Gegenvorstellung der weiteren Beteiligten zu 1) (d.i. die Pflegeeltern)
ist der Senatsbeschluss vom 31. Juli 2012 unter Ziffer II wie geschehen abzuändern.
Der Senat geht zwar nicht davon aus, dass Pflegeeltern Gerichtskosten überhaupt nicht auferlegt werden können, schließt sich aber der Auffassung an,
dass dies nur in Ausnahmefällen geschehen kann,
wenn dies aufgrund konkreter Umstände geboten erscheint
(vgl. zum Meinungsstand: Entscheidung des OLG Dresden vom 19. Juli 2011,
Az.: 21 WF 656/11, Juris-Kopie Rdnr. 12 ff m.w.N.).
Hinreichende Umstände, die in der vorliegenden Konstellation eine Kostenauferlegung
auf die Pflegeeltern rechtfertigen, sind aber nicht gegeben."
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Das sind gute Nachrichten. Das freut mich sehr für euch.
AntwortenLöschenLiebe Grüße von Roswitha
Ja, ein willkommenes Osterei!
LöschenImmerhin...gratuliere!
AntwortenLöschenDas hat der Hase fein gemacht ;-) !!
LöschenJa, das ist gut! Ich freue mich für auch sehr für Euch
AntwortenLöschenliebe Grüsse
Elisabeth
Wir "spielen" weiter, Elisabeth!
LöschenEs wäre schön, wenn noch mehr gute Nachrichten folgen. - Hoffentlich hat L. euch nicht schon fast vergessen?
AntwortenLöschenLieben Gruß von Clara
Ich glaube an den Osterhasen. Und du, CH?
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