Liebe Frau Dreyer,
ich glaube, alle die
Ludwigs,
Ulrichs,
Cäsars und
Antons
sehen das ähnlich:
„Vorrang muss bei
der Entscheidung einer Rückführung in erster Linie die seelisch
soziale Zugehörigkeit eines Kindes haben...
Hat das Kind seine
Herkunftsfamilie schon früh verlassen und ist es primäre Bindung in einer
anderen Familie eingegangen, dann ist eine Rückführung
nahezu ausgeschlossen...
Es können nur jene
Kinder zurückgeführt werden, welche die Möglichkeit hatten, eine
primäre Bindung zu ihren leiblichen Eltern oder einem Elternteil
aufzubauen und wenn die Beziehung zu den Eltern durch
Kontakte, Telefonate etc. bewahrt werden konnte...
Ist eine Beziehung zwischen
Säugling oder Kleinkind und dem Elternteil über einen längeren Zeitraum
abgebrochen, dann wäre eine Rückführung nahezu ein Neuanfang, ein
zweiter tiefer Bruch im Leben...
Säuglinge dürften eigentlich nur
für maximal ein halbes Jahr bei einer hohen Dichte von
Kontakten fremduntergebracht werden. Können Eltern diese
Bedingungen nicht einhalten, so müssen sie früh im Hinblick auf
eine Langzeitunterbringung ihres Kindes beraten werden, um
schwerwiegende seelische Verletzungen ihres Kindes zu vermeiden. Dies schließt
nicht aus, dass die Eltern Eltern bleiben und Elternrechte innehaben, dass
sie ihr Besuchsrecht wahrnehmen. Doch sie müssen durch Beratung ihres
ASD schmerzlich lernen, ihrem Kind sein langfristiges Zuhause in
der Pflegefamilie zuzubilligen...
Eltern oder Elternteile in die
Verantwortung zu nehmen und diesen alle Hilfen gemäß dem
KJHG zukommen zu lassen, dass sie ihre Elternrolle wahrnehmen können,
gehört zu den Interessen jedes Kindes. Doch wenn es frühe,
feste Bindungen zu anderen Menschen eingegangen ist, so haben diese
Vorrang vor dem verständlichen Wunsch mancher Eltern, wieder mit
ihrem Kind zu leben. Nehmen wir den Schutz der frühkindlichen
familiären Beziehungen ernst, so bedeutet dies für die meisten Eltern, die
ihr Kind in jungen Jahren in einer Pflegefamilie unterbringen
mussten, dass sie ihr Kind nicht auf Wunsch zurückbekommen können. Dies
muss ihnen zu Beginn der Maßnahme so auch gesagt werden." (Irmela Wiemann, Diplompsychologin)
Wir wünschen jedem Pflegekind,
dass es nicht Opfer von Amtsmacht und Finanzplanungen wird;
dass es in seiner Würde ernst genommen wird;
dass seine eingegangenen Bindungen an seine soziale Familie wertgeschätzt und erhalten werden.
dass es nicht Opfer von Amtsmacht und Finanzplanungen wird;
dass es in seiner Würde ernst genommen wird;
dass seine eingegangenen Bindungen an seine soziale Familie wertgeschätzt und erhalten werden.
Herzlichst,
Ihre Stefanie Rabenschlag
TOLL, was und dass dir eine Ministerin schreibt. Wie schade, dass auch sie nur amtlich handelt statt auch aus dem Herzen. Wann schaut endlich jemand von Amts- und Rechtswegen hinter die Kulissen? Wo sind da Menschen?
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