Heute erhielten wir bereits die Antwort des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, Herrn Dieter Burgard, dem wir am 30.12.2012 unsere Petition eingereicht hatten.
Der Bürgerbeauftragte schreibt am 7.1.2013:
Sehr geehrte Frau Rabenschlag,
in vorbezeichneter Angelegenheit liegt mir nunmehr die
Stellungnahme der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises vor.
Nach deren Feststellungen sind Sie als sonderpädagogische Pflegestelle
anerkannt und wurden insoweit auch im Rahmen der Bereitschaftspflege in Anspruch
genommen. Im vorliegenden Fall hat die Herkunftsfamilie des Pflegekindes die
Rückführung in den elterlichen Haushalt beim Familiengericht beantragt.
Die Amtsgerichte Speyer und Neustadt an der Weinstraße sowie
das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken haben sich mit dieser
Angelegenheit hinreichend befasst und die Rückführung in die Herkunftsfamilie
beschlossen.
Dies wurde ferner auch in einem ausführlichen psychologischen
Gutachten empfohlen. Um eine "sanfte" Rückführung zu erreichen, hat das
Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken Sie ferner verpflichtet, die
Rückführung des Kindes aktiv zu fördern und zu begleiten.
Da Sie jedoch anstreben und auch gegenüber dem Gericht
mitteilten, das das Kind bei Ihnen in der Pflegefamilie verbleiben müsse, da
Ihrer Auffassung nach eine Rückführung in die Herkunftsfamilie keinesfalls in
Betracht komme, wurde das Kind in einer anderen Bereitschaftspflegefamilie
untergebracht. Dies war zum Wohl des Kindes erforderlich, um die durch die
Gerichte beschlossene Rückführung zu gewährleisten. Aktuell wurde durch Sie
beim Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße abermals ein Verfahren zur
Rückführung des Kindes in die Pflegefamilie eingeleitet.
Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat in der am
18.12.2012 stattgefundenen mündlichen Verhandlung Ihren Antrag auf Rückführung
in die Pflegestelle abgelehnt und nach Anregung des Jugendamtes die Rückführung
in die Herkunftsfamilie bereits zum 21.12.2012 im Hinblick auf das Wohl des
Kindes befürwortet. Die Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt an der
Weinstraße wird in den nächsten Tagen den Beteiligten schriftlich zugestellt
werden.
Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Nachricht geben zu können.
Nach den mir vorliegenden Informationen kann das Vorbringen
der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises derzeit nicht beanstandet werden.
Dennoch möchte ich Ihnen Gelegenheit geben, sich zum
Ergebnis der Ermittlungen zu äußern.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
in Vertretung
Peter Schöpflin
stellv. Bürgerbeauftragter
stellv. Bürgerbeauftragter
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